Startseite › Bischofsheim › Antrag

Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (DS 178-1/2026), Änderungsantrag der SPD vom 11.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBischofsheim
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt fünf Änderungen der Geschäftsordnung: (1) Vereinfachte Mitteilungspflichten für Fraktionsmeldungen, (2) Erweiterung der Stellvertretungsregelung auf bis zu zwei Vertreter pro Fraktion, (3) Möglichkeit für Fraktionen, den Vorsitz auf zwei gleichberechtigte Personen zu verteilen, (4) Streichung einer Regelung in §19 Abs. 2 zur Erhöhung der Transparenz, (5) Ausweitung der Niederschriftspflicht auf Ausschussverhandlungen. Begründung: bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Aufgabenteilung sowie Erhöhung der Transparenz kommunalpolitischer Prozesse.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 178-1/2026 Fachbereich: Fachbereich Zentrale Dienste Datum: 11.08.2026 Sachbearbeitung: Seidemann, Stephanie Betreff Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (DS 178- 1/2026), Änderungsantrag der SPD vom 11.08.2026 Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung beschließt 1. den Paragraph 6 (§6) im Absatz 3 wie folgt zu ändern: „Die oder der Vorsitzende/n einer Fraktion hat deren Bildung, ihre Bezeichnung, die Namen der Fraktionsmitglieder, der Hospitantinnen und Hospitanten sowie ihrer oder seiner Stellvertretungen der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. den Paragraph 8 (§8) im Absatz 1 wie folgt zu ändern: „Im Fall der Abwesenheit kann die / der Vorsitzende der Gemeindevertretung durch eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n der Gemeindevertretung, sowie die/der Fraktionsvorsitzende/n durch eine/n stellvertretende/n Fraktionsvorsitzende/n (es können bis zu zwei Personen als dauerhafte Vertreter von den Fraktionen benannt werden) erfolgen. 3. den Paragraph 6 (§6) im Absatz 3 zu erweitern: „Für Fraktionen besteht die Möglichkeit den Fraktionsvorsitz auf zwei gleichberechtigte Fraktionsmitglieder zu übertragen. 4. den Paragraph 19 (§19) im Absatz 2 zu streichen. 5. Den Paragraph 29 (§29) im Absatz 1 zu erweitern: „Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung sowie zu seinen Ausschüssen ist eine Niederschrift zu fertigen“. Sachverhalt/Erläuterungen Die Anpassung der Punkte 1 bis 3 ermöglicht den Fraktionen, die Aufgabensplittung auf zwei Personen vorzunehmen. Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dies geb0ten, dieses besondere ehrenamtliche Amt auszuführen und die Belastung gleichberechtigt aufzuteilen. Weiter sehen wir es geboten, im Punkt 4 die größtmögliche Transparenz über kommunalpolitische Vorhänge sicherzustellen. Unter Punkt 5 präzisieren wir die Vorgabe auch für unsere Ausschüsse und deren Niederschriften. Verena Bender & Christian Weinerth Fraktionsvorsitz Finanzierung / Anlagen Antrag der SPD, Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Bischofsheim vom 11.08.2026

Text aus PDF extrahiert