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Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (DS 178-1/2026), Änderungsantrag der SPD vom 11.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt fünf Änderungen der Geschäftsordnung: (1) Vereinfachte Mitteilungspflichten für Fraktionsmeldungen, (2) Erweiterung der Stellvertretungsregelung auf bis zu zwei Vertreter pro Fraktion, (3) Möglichkeit für Fraktionen, den Vorsitz auf zwei gleichberechtigte Personen zu verteilen, (4) Streichung einer Regelung in §19 Abs. 2 zur Erhöhung der Transparenz, (5) Ausweitung der Niederschriftspflicht auf Ausschussverhandlungen. Begründung: bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Aufgabenteilung sowie Erhöhung der Transparenz kommunalpolitischer Prozesse.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 178-1/2026 Fachbereich: Fachbereich Zentrale Dienste
Datum: 11.08.2026 Sachbearbeitung: Seidemann, Stephanie
Betreff
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (DS 178-
1/2026), Änderungsantrag der SPD vom 11.08.2026
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt
1. den Paragraph 6 (§6) im Absatz 3 wie folgt zu ändern: „Die oder der Vorsitzende/n
einer Fraktion hat deren Bildung, ihre Bezeichnung, die Namen der
Fraktionsmitglieder, der Hospitantinnen und Hospitanten sowie ihrer oder seiner
Stellvertretungen der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem
Gemeindevorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. den Paragraph 8 (§8) im Absatz 1 wie folgt zu ändern: „Im Fall der Abwesenheit kann
die / der Vorsitzende der Gemeindevertretung durch eine/n stellvertretende/n
Vorsitzende/n der Gemeindevertretung, sowie die/der Fraktionsvorsitzende/n durch
eine/n stellvertretende/n Fraktionsvorsitzende/n (es können bis zu zwei Personen als
dauerhafte Vertreter von den Fraktionen benannt werden) erfolgen.
3. den Paragraph 6 (§6) im Absatz 3 zu erweitern: „Für Fraktionen besteht die
Möglichkeit den Fraktionsvorsitz auf zwei gleichberechtigte Fraktionsmitglieder zu
übertragen.
4. den Paragraph 19 (§19) im Absatz 2 zu streichen.
5. Den Paragraph 29 (§29) im Absatz 1 zu erweitern: „Über den wesentlichen Inhalt der
Verhandlungen der Gemeindevertretung sowie zu seinen Ausschüssen ist eine
Niederschrift zu fertigen“.
Sachverhalt/Erläuterungen
Die Anpassung der Punkte 1 bis 3 ermöglicht den Fraktionen, die Aufgabensplittung auf zwei
Personen vorzunehmen. Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dies geb0ten,
dieses besondere ehrenamtliche Amt auszuführen und die Belastung gleichberechtigt
aufzuteilen.
Weiter sehen wir es geboten, im Punkt 4 die größtmögliche Transparenz über
kommunalpolitische Vorhänge sicherzustellen.
Unter Punkt 5 präzisieren wir die Vorgabe auch für unsere Ausschüsse und deren
Niederschriften.
Verena Bender & Christian Weinerth
Fraktionsvorsitz
Finanzierung
/
Anlagen
Antrag der SPD, Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Bischofsheim vom
11.08.2026
Text aus PDF extrahiert