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Schocken-Carré am Aufseßplatz Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.06.2026 (mündlicher Bericht)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürnberg |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte am 30.06.2026 einen mündlichen Bericht zum Schocken-Carré am Aufseßplatz. Der Stadtplanungsausschuss behandelte das Thema am 17.09.2026 in öffentlicher Sitzung. Ein aktueller Sachstand sollte mündlich berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen, Stellenplaneffekte und Diversity-Relevanz waren zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abschließend geklärt.
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Dokument
Extrahierter Text
Berichtsvorlage
Stpl/028/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Schocken-Carré am Aufseßplatz
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.06.2026
(mündlicher Bericht)
Anlagen:
Antrag_Schocken-Carré am Aufseßplatz_SPD
Bericht:
Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung mündlich berichtet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/028/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja es geht nur um einen mündlichen Sachstandsbericht ohne Auswirkungen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/028/2026
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