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Parksituation im Georg-Ziegler-Weg Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürnberg |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt (21.07.2025), die Parksituation im Georg-Ziegler-Weg zu verbessern, da parkende Fahrzeuge die Ausfahrten der Feuerwehr Buch, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Spülfahrzeuge der Stadtentwässerung behindern. Die Verwaltung sichert die Ausrückrouten durch Haltverbote und erweitert die Kurzzeitparkregelung an der VR-Bank-Filiale. Die Maßnahmen werden mit Feuerwehr und Bank abgestimmt und zeitnah umgesetzt.
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Dokument
Extrahierter Text
Berichtsvorlage
Vpl/033/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Parksituation im Georg-Ziegler-Weg
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025
Anlagen:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2026
Lichtbildtafel
Bericht:
Die Situation des ruhenden Verkehrs im Georg-Ziegler-Weg und dem Hofwiesenweg in Buch
hat sich nach dem Umbau des Feuerwehrhauses des Löschzugs Buch der Freiwilligen
Feuerwehr durch parkende Fahrzeuge nachteilig verändert, nachdem östlich des Geländes der
Feuerwehr auch ein neuer Spielplatz eingerichtet wurde. Durch parkende Fahrzeuge im Georg-
Ziegler-Weg und im Hofwiesenweg kann im Alarmfall die Anfahrt der Feuerwehrleute sowie das
Ausrücken in Richtung B4 (Erlanger Straße) über den Hofwiesenweg bzw. zum Flughafen über
den Georg-Ziegler-Weg beeinträchtigt werden. Ebenso können im ungünstigen Fall durch
parkende Fahrzeuge landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gespanne auf der Fahrt zwischen
Buch und den Äckern an der Irrhainstraße behindert werden.
Auf diese Problematik hat auch die Filialleitung der VR-Bank-Filiale in Buch hingewiesen.
Zusätzlich muss noch sichergestellt werden, dass Spülfahrzeuge der Stadtentwässerung an
zwei Schächte für Unterhaltsarbeiten jederzeit anfahren können muss, die auf der gepflasterten
Fläche südwestlich des Feuerwehrhauses liegen.
Die Verwaltung wird daher die Ausrückrouten durch Haltverbote sichern und die
Kurzzeitparkregelung an der Seite der VR-Bank-Filiale erweitern.
Die Regelungen sind mit der Filialleitung der VR-Bank und der Feuerwehr abgestimmt. Sie
werden vom Servicebetrieb öffentlicher Raum zeitnah nach dem AfV umgesetzt.
Die Sicherung des Grünstreifens südlich des Georg-Ziegler-Weges ist bereits durch
Kalksteinquader seitens SÖR erfolgt. Infolge des Unwetterereignisses vom 14.07.2026 sind am
Georg-Ziegler-Weg einige Bäume umgestürzt, so dass der Bereich zwischen Fahrbahn und
dem Bucher Landgraben instandgesetzt werden musste. Auf weitere ortsfeste Hindernisse wird
angesichts der Böschungs- und Fahrbahninstandsetzung erstmals verzichtet. Der Verzicht auf
ortsfeste Hindernisse verhindert auch, dass im Begegnungsfall durch Fahrzeuge auf den
nordseitigen Gehweg ausgewichen wird, was zu Schäden am Gehweg und Gefährdung des
Fußverkehrs führen kann. Für zusätzliche Fahrradständer im Nahbereich des Eingangs zum
Kinderspielplatz ist aus gleichem Grund kein Platz.
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/033/2026
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/033/2026
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft alle gesellschaftlichen
Gruppierungen gleichermaßen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FW
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