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Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürnberg |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragte am 06.07.2026 eine Überprüfung der Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf. Der Bericht dokumentiert bestehende Regelungen: An der Westseite südlich des Pfarrzentrums gilt ein Halteverbot (kein Parken), um die Feuerwehrzufahrt zu sichern. Auf der Ostseite ist Parken für alle Fahrzeugtypen erlaubt, da ausreichend Platz für Zu- und Abfahrt des Friedhofs verbleibt. Ein Beschluss ist im Text nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Berichtsvorlage
Vpl/039/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2026
Anlagen:
Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 06.07.2026
Straßen- Karte
Bericht:
Die Van-Gogh-Straße erschließt den Worzeldorfer Friedhof sowie das Kinder- und Jugendhaus
"red box", das Haus für Kinder Van-Gogh-Straße und das Pfarrzentrum der evangelischen
Osterkirche. Neu hinzugekommen ist eine Wohnbebauung an der Westseite südlich des
Pfarrzentrums.
Verkehrsrechtlich darf an der Westseite der Van-Gogh-Straße im Bereich des Pfarrzentrums
nicht gehalten bzw. geparkt werden, um die Feuerwehrzufahrt bis zum Haus der Kinder und
der neuen Wohnbebauung sicherzustellen. Im südlich gelegenen Abschnitt war bislang ein
zeitlich befristetes Haltverbot angeordnet. Aufgrund der fortgeschrittenen Wohnbebauung
wurde die zeitliche Beschränkung (Mo-Fr von 7 bis 9 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr) aufgehoben
sowie das Haltverbot bis zum Grundstück des Friedhofs verlängert. Damit darf im gesamten
Bereich der Westseite südlich des Pfarrzentrums nur noch gehalten, aber nicht mehr geparkt
werden.
Auf dem Parkplatz des Friedhofs dürfen nur Personenkraftwagen parken. Hierfür ist eine
entsprechende Beschilderung vorhanden.
Auf der Ostseite der Van-Gogh-Straße ist im Bereich des Wäldchens am Friedhof sowie der
landwirtschaftlich genutzten Fläche das Halten und Parken erlaubt. Verkehrsbehördlich ist
dieses Parken an der ca. 90m langen Strecke nicht zu beanstanden, da für die Zu- und Abfahrt
des Friedhofs noch genügend Platz verbleibt und der geringe Verkehr es zulässt, im seltenen
Begegnungsfall an einer geeigneten Stelle abzuwarten, bis der Gegenverkehr passiert hat, um
dann weiterzufahren. Würde hier nur noch Parken für Personenkraftwagen erlaubt werden, ist
damit zu rechnen, dass die Lastkraftwagen künftig an Stellen in Worzeldorf oder Herpersdorf
parken, an denen sie deutlich mehr Störungen verursachen, z. B. im Bereich An der Radrunde.
Im Bereich der ausgebauten Senkrechtparkbuchten ab dem Haus für Kinder sowie dem Kinder-
und Jugendhaus bestehen baulich angelegte Senkrechtparkplätze, hier ist das Lkw-Parken
schon aufgrund der Geometrie der baulich angelegten Parkplätze unzulässig.
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/039/2026
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/039/2026
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft alle gesellschaftlichen
Gruppierungen gleichermaßen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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