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Radverkehrsgerechter Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch – Prüfung des Erhalts der Bestandsbäume Antrag der Fraktion B90/Die Grünen v. 01.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen B90/Die Grünen und CDU beantragen, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bestandsbäume beim radverkehrsgerechten Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße/Ruhrallee/Im Königsesch erhalten werden können. Dazu sollen konkret die Notwendigkeit der Fällungen, förderrechtliche Vorgaben, Verkehrssicherheit, Planungsvarianten und Auswirkungen auf die Radverkehrsführung untersucht werden. Die Begründung betont die Bedeutung für das Stadtklima und fordert eine nachvollziehbare Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Baumerhalt. Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sollte am 16.09.2026 beschließend beraten.

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B'90/Die Antrag Grünen/CDU Vorlage Nr. AT/45/2026 als Antragsteller Status - öffentlich - Datum 01.09.2026 Gisela Lehmkuhl Sachkundige Verfasser Bürgerin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt Betreff Radverkehrsgerechter Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch – Prüfung des Erhalts der Bestandsbäume Antrag der Fraktion B90/Die Grünen v. 01.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 beschließend Antragstext Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung des radverkehrsgerechten Umbaus des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch zu prüfen, ob die auf der Kreisverkehrsinsel und die auf den den Kreisverkehr umgebenden Flächen vorhandenen Bestandsbäume erhalten werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und dem zuständigen Ausschuss vorgestellt werden: 1. Notwendigkeit der Baumfällung Es ist konkret darzulegen, aus welchen verkehrstechnischen bzw. planerischen Gründen die vorgeschlagenen Fällungen der Bestandsbäume erforderlich sind und welche konkreten Anforderungen des einschlägigen FGSV-Regelwerks durch den Erhalt der Bäume nicht eingehalten werden könnten. 2. Förderrechtliche Vorgaben Es ist zu prüfen und darzustellen, ob die Fällung der Bäume eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung der für die Maßnahme vorgesehenen Landesfördermittel ist oder ob es sich um eine planerische Entscheidung handelt. 3. Verkehrssicherheit Es ist zu prüfen, ob von den vorhandenen Bäumen tatsächlich ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht. Dabei sind insbesondere die zulässige Geschwindigkeit, die Größe der Kreisverkehrsinsel, der Abstand des Baumes zur Kreisfahrbahn, die Sichtbeziehungen und die Erkennbarkeit des Kreisverkehrs zu berücksichtigen. 4. Variantenprüfung Seite 1 von 2 Es sind Planungsvarianten zu untersuchen, bei denen die Bestandsbäume erhalten werden können. Sofern solche Varianten nicht weiterverfolgt werden, ist nachvollziehbar darzustellen, aus welchen technischen, verkehrlichen oder wirtschaftlichen Gründen sie ausscheiden. 5. Auswirkungen auf die Radverkehrsführung Es ist darzustellen, welche konkreten Auswirkungen der Erhalt der Bäume auf die geplante radverkehrsgerechte Gestaltung des Kreisverkehrs hätte. 6. Zustand und Wurzelraum des Baumes Soweit für die Entscheidung erforderlich, ist eine fachliche Bewertung des Zustands und des Wurzelraums der Bäume einzuholen. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem zuständigen Ausschuss vor einer Entscheidung über die Fällung der Bäume vorzulegen. Begründung des Antragstellers Der radverkehrsgerechte Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch ist Bestandteil des Mobilitätskonzepts der Stadt Bocholt und wird mit Landesmitteln gefördert. In der Beschlussvorlage 19/26 wurden die vorgesehenen Baumfällungen nicht dargestellt. Die Verwaltung begründet die Entfernung der Bestandsbäume unter anderem mit den einschlägigen FGSV- Regelwerken und insbesondere mit dem „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“. Danach sollen auf Kreisinseln keine starren Hindernisse gegenüber den Knotenpunktzufahrten angeordnet werden, da diese bei einem Fahrzeuganprall zu schweren Unfallfolgen führen können. FGSV-Regelwerke stellen jedoch grundsätzlich technische Regelwerke und keine Rechtsvorschriften dar. Entscheidend ist daher, ob die Bestandsbäume im und um den Kreisverkehr an dieser Stelle tatsächlich zu einer relevanten Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen und ob ihr Erhalt mit den Anforderungen an die geplante Gestaltung des Kreisverkehrs vereinbar ist. Nach den vorliegenden Informationen liegt der wesentliche verkehrliche Problembereich insbesondere in der bestehenden Führung des Zweirichtungsradwegs. Es ist daher zu klären, ob die geplante Neugestaltung des Kreisverkehrs tatsächlich die Entfernung der vorhandenen Bäume zwingend erfordert oder ob eine Lösung möglich ist, bei der die Bäume erhalten werden können. Gerade angesichts der Bedeutung bestehender Bäume für das Stadtklima sollte eine Fällung nur erfolgen, wenn sie zwingend erforderlich ist. Ziel des Prüfantrags ist daher eine nachvollziehbare Abwägung zwischen Verkehrssicherheit, den Anforderungen an die Radverkehrsführung und dem Erhalt des vorhandenen Baumbestands. Unterzeichnet durch: Annette Grümer-Weyers Fraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt Gisbert Bresser Fraktionsvorsitzender CDU Bocholt Weitere Mitwirkende: Anlage(n): 1. 2026-8-27 Prüfantrag_Franzstraße .pdf Antrag AT/45/2026 Seite 2 von 2

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