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Radverkehrsgerechter Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch – Prüfung des Erhalts der Bestandsbäume Antrag der Fraktion B90/Die Grünen v. 01.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen B90/Die Grünen und CDU beantragen, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bestandsbäume beim radverkehrsgerechten Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße/Ruhrallee/Im Königsesch erhalten werden können. Dazu sollen konkret die Notwendigkeit der Fällungen, förderrechtliche Vorgaben, Verkehrssicherheit, Planungsvarianten und Auswirkungen auf die Radverkehrsführung untersucht werden. Die Begründung betont die Bedeutung für das Stadtklima und fordert eine nachvollziehbare Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Baumerhalt. Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sollte am 16.09.2026 beschließend beraten.
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Dokument
Extrahierter Text
B'90/Die
Antrag
Grünen/CDU
Vorlage Nr. AT/45/2026 als Antragsteller
Status - öffentlich -
Datum 01.09.2026
Gisela Lehmkuhl Sachkundige
Verfasser Bürgerin BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Bocholt
Betreff
Radverkehrsgerechter Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch –
Prüfung des Erhalts der Bestandsbäume
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen v. 01.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 beschließend
Antragstext
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung des radverkehrsgerechten
Umbaus des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch zu prüfen, ob die auf der
Kreisverkehrsinsel und die auf den den Kreisverkehr umgebenden Flächen vorhandenen
Bestandsbäume erhalten werden können.
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und dem zuständigen Ausschuss
vorgestellt werden:
1. Notwendigkeit der Baumfällung
Es ist konkret darzulegen, aus welchen verkehrstechnischen bzw. planerischen Gründen die
vorgeschlagenen Fällungen der Bestandsbäume erforderlich sind und welche konkreten
Anforderungen des einschlägigen FGSV-Regelwerks durch den Erhalt der Bäume nicht
eingehalten werden könnten.
2. Förderrechtliche Vorgaben
Es ist zu prüfen und darzustellen, ob die Fällung der Bäume eine zwingende Voraussetzung
für die Gewährung der für die Maßnahme vorgesehenen Landesfördermittel ist oder ob es
sich um eine planerische Entscheidung handelt.
3. Verkehrssicherheit
Es ist zu prüfen, ob von den vorhandenen Bäumen tatsächlich ein erhöhtes
Unfallrisiko ausgeht. Dabei sind insbesondere die zulässige Geschwindigkeit, die Größe der
Kreisverkehrsinsel, der Abstand des Baumes zur Kreisfahrbahn, die Sichtbeziehungen und
die Erkennbarkeit des Kreisverkehrs zu berücksichtigen.
4. Variantenprüfung
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Es sind Planungsvarianten zu untersuchen, bei denen die Bestandsbäume erhalten werden
können. Sofern solche Varianten nicht weiterverfolgt werden, ist nachvollziehbar
darzustellen, aus welchen technischen, verkehrlichen oder wirtschaftlichen Gründen sie
ausscheiden.
5. Auswirkungen auf die Radverkehrsführung
Es ist darzustellen, welche konkreten Auswirkungen der Erhalt der Bäume auf die geplante
radverkehrsgerechte Gestaltung des Kreisverkehrs hätte.
6. Zustand und Wurzelraum des Baumes
Soweit für die Entscheidung erforderlich, ist eine fachliche Bewertung des Zustands und des
Wurzelraums der Bäume einzuholen. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem zuständigen
Ausschuss vor einer Entscheidung über die Fällung der Bäume vorzulegen.
Begründung des Antragstellers
Der radverkehrsgerechte Umbau des Kreisverkehrs Franzstraße / Ruhrallee / Im Königsesch ist
Bestandteil des Mobilitätskonzepts der Stadt Bocholt und wird mit Landesmitteln gefördert. In der
Beschlussvorlage 19/26 wurden die vorgesehenen Baumfällungen nicht dargestellt. Die Verwaltung
begründet die Entfernung der Bestandsbäume unter anderem mit den einschlägigen FGSV-
Regelwerken und insbesondere mit dem „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“. Danach
sollen auf Kreisinseln keine starren Hindernisse gegenüber den Knotenpunktzufahrten angeordnet
werden, da diese bei einem Fahrzeuganprall zu schweren Unfallfolgen führen können.
FGSV-Regelwerke stellen jedoch grundsätzlich technische Regelwerke und keine
Rechtsvorschriften dar. Entscheidend ist daher, ob die Bestandsbäume im und um den Kreisverkehr
an dieser Stelle tatsächlich zu einer relevanten Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen und
ob ihr Erhalt mit den Anforderungen an die geplante Gestaltung des Kreisverkehrs vereinbar ist.
Nach den vorliegenden Informationen liegt der wesentliche verkehrliche Problembereich
insbesondere in der bestehenden Führung des Zweirichtungsradwegs. Es ist daher zu klären, ob
die geplante Neugestaltung des Kreisverkehrs tatsächlich die Entfernung der vorhandenen Bäume
zwingend erfordert oder ob eine Lösung möglich ist, bei der die Bäume erhalten werden können.
Gerade angesichts der Bedeutung bestehender Bäume für das Stadtklima sollte eine Fällung nur
erfolgen, wenn sie zwingend erforderlich ist. Ziel des Prüfantrags ist daher eine nachvollziehbare
Abwägung zwischen Verkehrssicherheit, den Anforderungen an die Radverkehrsführung und dem
Erhalt des vorhandenen Baumbestands.
Unterzeichnet durch:
Annette Grümer-Weyers Fraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt Gisbert Bresser
Fraktionsvorsitzender CDU Bocholt
Weitere Mitwirkende:
Anlage(n):
1. 2026-8-27 Prüfantrag_Franzstraße .pdf
Antrag AT/45/2026 Seite 2 von 2
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