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Verlässliche Mobilität für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen im ÖPNV der Stadt Bocholt Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und CDU v. 18.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen B90/Die Grünen und CDU beantragen, die Verwaltung gemeinsam mit StadtBus Bocholt zu beauftragen, Lösungen zur verlässlichen Beförderung von Rollstuhlfahrenden zu prüfen. Hintergrund ist, dass in den Bussen jeweils nur ein Rollstuhlstellplatz verfügbar ist; ist dieser belegt, können weitere Rollstuhlfahrende nicht mitfahren und erfahren dies erst beim Eintreffen des Fahrzeugs. Geprüft werden sollen alternative Angebote wie bedarfsgerechte barrierefreie Fahrdienste, organisatorische oder technische Maßnahmen sowie Kosten und Fördermöglichkeiten. Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sollte beschließend beraten (Termin: 16.09.2026).

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Bündnis 90/DIE Antrag bis 07/2026 GRÜNEN + CDU Vorlage Nr. AT/36/2026 1. Ergänzung als Antragsteller Status - öffentlich - Datum 22.07.2026 Verfasser Bärbel Trauthig Betreff Verlässliche Mobilität für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen im ÖPNV der Stadt Bocholt Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und CDU v. 18.06.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 beschließend Antragstext Hinweis zur Ergänzungsvorlage: Die Vorlage AT/36/2026 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Inklusion und Gleichstellung am 08.07.2026 einstimmig auf die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vertagt. Beschlussvorschlag Der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit dem StadtBus Bocholt zu prüfen, wie die verlässliche Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern im öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, wie die Mobilität von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sichergestellt werden kann, wenn der Rollstuhlstellplatz in einem Fahrzeug des StadtBus Bocholt bereits belegt ist. Ob in einem solchen Fall ein bedarfsgerechter barrierefreier Fahrdienst (z. B. Taxibus mit Rollstuhlrampe) eingerichtet werden kann, oder welche ansonsten organisatorischen oder technischen Maßnahmen geeignet sind, eine gleichberechtigte und verlässliche Nutzung des ÖPNV zu gewährleisten ebenso welche Kosten oder Fördermöglichkeiten mit möglichen Lösungen verbunden sind. Begründung des Antragstellers Begründung Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel selbstständig, gleichberechtigt und verlässlich zu nutzen. Derzeit steht in den Fahrzeugen des StadtBus Bocholt jeweils nur ein Stellplatz für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Ist dieser Stellplatz bereits belegt, kann eine weitere Person im Rollstuhl nicht befördert werden. Da eine Reservierung des Stellplatzes nicht Seite 1 von 2 möglich ist, erfahren Betroffene häufig erst beim Eintreffen des Fahrzeugs, ob eine Mitfahrt möglich sein wird. Für die betroffenen Personen bedeutet dies erhebliche Einschränkungen. Je nach Taktung der jeweiligen Linie müssen sie bis zu einer Stunde auf die nächste Fahrmöglichkeit warten. Arzttermine, Arbeitswege, Schulbesuche, Behördengänge, Freizeitaktivitäten oder Besuche bei Familie und Freunden können dadurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Menschen mit einer gültigen Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis haben einen gesetzlichen Anspruch auf die unentgeltliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Dieser Anspruch sollte nicht nur formal bestehen, sondern auch tatsächlich und verlässlich nutzbar sein. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen haben im Gegensatz zu anderen Fahrgästen keine Ausweichmöglichkeit, wenn der einzige Rollstuhlstellplatz bereits belegt ist. Während andere Fahrgäste gegebenenfalls auf eine spätere Verbindung warten, stehen oder andere Verkehrsmittel nutzen können, ist dies für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer häufig nicht möglich. Dadurch wird aus einer gewöhnlichen Kapazitätsgrenze eine tatsächliche Mobilitätsbarriere. Für Menschen im Rollstuhl bedeutet ein bereits belegter Rollstuhlstellplatz nicht lediglich eine Unannehmlichkeit, sondern unter Umständen den vollständigen Ausschluss von der geplanten Fahrt. Die tatsächliche Nutzbarkeit des ÖPNV hängt daher nicht allein von der Existenz eines Rollstuhlstellplatzes ab, sondern von der Verlässlichkeit der Beförderung. Der Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, zusätzliche Fahrzeuge dauerhaft vorzuhalten. Vielmehr soll geprüft werden, wie in den vergleichsweise seltenen Fällen eines bereits belegten Rollstuhlstellplatzes eine praktikable und wirtschaftlich vertretbare Lösung geschaffen werden kann. Denkbar wäre beispielsweise ein barrierefreier Taxibus mit Rollstuhlrampe, der bei Bedarf kurzfristig angefordert werden kann. Unterzeichnet durch: Gertrud Koppers Bärbel Trauthig, Rolf Kerkhoff , Lif Licht Weitere Mitwirkende: Anlage(n): 1. 2026-6-18 Antrag Mobilität von Menschen mit einer Körperbehinderun.pdf Antrag bis 07/2026 AT/36/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 2

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