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Antrag der Fraktion Freie Wähler Laufen auf neuerliche Überprüfung der Möglichkeit einer zweiten Länderbrücke (informativ)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Laufen |
| Datum | 2026-01-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sachverhalt: Geschäftsleiter Christian Reiter verliest den Antrag der Freien Wähler Laufen auf neuerliche Überprüfung der Möglichkeit einer zweiten Länderbrücke. Der Stadtrat und die Verwaltung der Stadt Laufen mögen erneut Überlegungen anstellen, inwieweit trotz mehrmaliger Ablehnung durch die Behörden, die Realisierung einer zweiten Salzachbrücke möglich ist. Begründung: „Der Verkehr durch unsere Altstadt, insbesondere der Rückstau in der Schloßstraße, auf der Länderbrücke und den angrenzenden Straßen (Freilassingerstraße und Tittmoningerstraße) hat so zugenommen, dass die Belastung mit Lärm und Feinstaub für unsere Bürger (verstärkt durch die Grenzkontrollen) nicht mehr toleriert werden kann. Für eine effektive Verkehrsentlastung benötigen wir nicht nur die Ortsumfahrung, sondern dringend auch eine zweite Länderbrücke Nähe Laufen.“ StRM. Markus Scheurer ergänzt, dass der Auslöser des Antrags unter anderem der Container der Bundespolizei am Marienplatz war. Der Fraktion ist bewusst, dass das Thema schon mehrmals behandelt worden ist und auch Schreiben an die Behörden gegangen sind. Nachdem die Verkehrsproblematik immer größer wird, ist das Ziel des Antrags, dass der Stadtrat einen gemeinschaftlichen Beschluss fasst, um auf die Dringlichkeit einer 2. Länderbrücke hinzuweisen und erneut Kontakt mit Regierung und Landratsamt aufgenommen wird. 2. Bgm. Brigitte Rudholzer fügt an, dass unsere Regierung in Bezug auf die Verkehrsproblematik nichts unternimmt, in Österreich einfach Ortsdurchfahrten und Straßen gesperrt werden und der Verkehr ganz einfach über die deutsche Seite geleitet wird. 1. Bgm. Hans Feil erwidert, dass dies nicht an der Regierung liege, sondern an den Gesetzen. Gescheitert sei die Realisierung einer 2. Brücke an den Vorgaben aus Brüssel, nicht an Bund und Land. Man müsse hier durch ein FFH-Gebiet und die Voraussetzungen für eine Aufhebung liegen leider nicht vor.
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