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Haushaltsberatung 2026 - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen; Evaluierung des integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2012
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Höchberg |
| Datum | 2026-01-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sachverhalt: HH-Stelle HH-Ansatz Aufgabenart Freiwillige Aufgabe Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, das im Jahr 2012 erstellte integrierte Klimaschutzkonzept zu evaluieren. Hierzu wurde die Energieagentur Unterfranken e.V. gebeten, ein Angebot abzugeben. Es wurden zwei verschiedene Varianten angefragt, welche unterschiedlich umfassend sind. Das erste Paket (welches üblich ist, bei Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten) umfasst die Überarbeitung des Kapitels 2 (Klimaschutzpolitische Ziele) Kapitels 4 (Energieverbrauch und CO2 Emissionskataster) Kapitels 5 (Potenzialanalyse und Szenarien) Kapitels 6 (Maßnahmenübersicht Klimaschutzkonzept) Kapitels 7 (Partizipativer Prozess), Kapitels 8 (Controlling und Öffentlichkeitsarbeit) und Kapitels 10 (Maßnahmenkatalog nach Bereichen), die Moderation und Organisation der Auftakts- und Abschlussveranstaltung, die Moderation und Organisation weiterer Beteiligungsformaten (Workshop etc.) sowie die Vorstellung im Gremium (2 x). Hierfür belaufen sich die Kosten auf 23.225,61 € Das zweite Paket umfasst die Überarbeitung der Kapitel 4 (Energieverbrauch und CO2 Emissionskataster) und Kapitel 5 (Potenzialanalyse und Szenarien), die Organisation einer der oben genannten Veranstaltungen, sowie das Vorstellen im Gremium (1 x). Hierfür fallen Kosten in Höhe von 15.325,61 € an. Geeignete Förderungen gibt es für die Evaluierung zurzeit nicht. Nach Aussage der Regierung von Unterfranken, sowie der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) besteht eventuell die Möglichkeit, dass die Bayerische Richtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten (KommKlimaFöR) im kommenden Jahr wieder aufgelegt wird. In welchem Umfang ist jedoch unklar. Auf Grund der unklaren Sachlage in Bezug auf eine mögliche Förderung nimmt die Verwaltung den vorgenannten Antrag auf Wiedervorlage im 2. Halbjahr 2026. Ferner prüft die Verwaltung eine verwaltungsinterne Evaluierung des Klimaschutzkonzept. Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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