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Mauer Becherbacher Straße; Antrag der Ratsmitglieder

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2020-09-08
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein Beschlussvorlage Amt Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und öffentlich Bauen Verfasser(in) Kreft, Andreas 02919-24012 Datum 08.09.2020 Aktenzeichen 2.655-02/029/0002 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Ginsweiler 16.09.2020 Sitzung des Ortsgemeinderates öffentlich Ginsweiler Betreff: Mauer Becherbacher Straße; Antrag der Ratsmitglieder Sachverhalt: Die gemeindeeigene Stützmauer in der Becherbacher Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Bereichsweise zeigen sich starke Verformungen, Ausbauchungen und teilweise herausgebrochene Steine. Nach der Mitteilung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Kaiserslautern vom 27.05.20 befindet sich die Baulast für die Stützmauer in der Zuständigkeit der Ortsgemeinde Ginsweiler, da die Mauer überwiegend den gemeindlichen Gehweg und das gemeindliche Grundstück (Fl.Nr. 1572/0) stützt. Die Ortsgemeinde hat demnach die anstehenden Erhaltungsmaßnahmen zu veranlassen. Beschlussvorschlag: Die gemeindeeigene Stützmauer in der Becherbacher Straße wird saniert. Das Ing.-Büro Neu, Niederkirchen wird mit den erforderlichen Planungsleistungen für die Instandsetzung der Stützmauer und für ggf. erforderlichen temporären Sicherungsmaßnahmen beauftragt. Vorerst werden lediglich die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung (Lph. 1-3), sowie die Tragwerksplanung, die Bestandsvermessung und das Baugrundgutachten beauftragt. Eine weitere Beauftragung kann erst nach Gewährung einer Zuwendung erfolgen. Das Ing.-Büro Neu wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen verschiedene Ausführungsvarianten für die Bauwerkserhaltung vorzulegen. Weiterhin wird das Ing.-Büro Neu beauftragt, die Finanzierungsmöglichkeiten für die Erhaltungsmaßnahme zu klären. Herbei soll eine direkte Kostenbeteiligung durch das Land Rheinland-Pfalz und die Möglichkeit von Zuwendungen nach dem LVFGKom oder dem Investitionsstock für den verbleibenden gemeindlichen Anteil geprüft werden. Abstimmungsergebnis:

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