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Mauer Becherbacher Straße; Antrag der Ratsmitglieder
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2020-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 2 -
Natürliche
Lebensgrundlagen und
öffentlich
Bauen
Verfasser(in) Kreft, Andreas
02919-24012
Datum 08.09.2020
Aktenzeichen 2.655-02/029/0002
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Ginsweiler 16.09.2020 Sitzung des Ortsgemeinderates öffentlich
Ginsweiler
Betreff: Mauer Becherbacher Straße; Antrag der Ratsmitglieder
Sachverhalt:
Die gemeindeeigene Stützmauer in der Becherbacher Straße ist in einem sehr schlechten
baulichen Zustand. Bereichsweise zeigen sich starke Verformungen, Ausbauchungen und
teilweise herausgebrochene Steine.
Nach der Mitteilung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Kaiserslautern vom 27.05.20
befindet sich die Baulast für die Stützmauer in der Zuständigkeit der Ortsgemeinde
Ginsweiler, da die Mauer überwiegend den gemeindlichen Gehweg und das
gemeindliche Grundstück (Fl.Nr. 1572/0) stützt. Die Ortsgemeinde hat demnach die
anstehenden Erhaltungsmaßnahmen zu veranlassen.
Beschlussvorschlag:
Die gemeindeeigene Stützmauer in der Becherbacher Straße wird saniert.
Das Ing.-Büro Neu, Niederkirchen wird mit den erforderlichen Planungsleistungen für die
Instandsetzung der Stützmauer und für ggf. erforderlichen temporären
Sicherungsmaßnahmen beauftragt.
Vorerst werden lediglich die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vor- und
Entwurfsplanung (Lph. 1-3), sowie die Tragwerksplanung, die Bestandsvermessung und das
Baugrundgutachten beauftragt.
Eine weitere Beauftragung kann erst nach Gewährung einer Zuwendung erfolgen.
Das Ing.-Büro Neu wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen verschiedene
Ausführungsvarianten für die Bauwerkserhaltung vorzulegen.
Weiterhin wird das Ing.-Büro Neu beauftragt, die Finanzierungsmöglichkeiten für die
Erhaltungsmaßnahme zu klären. Herbei soll eine direkte Kostenbeteiligung durch das Land
Rheinland-Pfalz und die Möglichkeit von Zuwendungen nach dem LVFGKom oder dem
Investitionsstock für den verbleibenden gemeindlichen Anteil geprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
Text aus PDF extrahiert