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Dachs Problematik Wirtschaftsweg Fuchsloch, Antrag eines Ratsmitgliedes

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Kandel
Datum2023-03-14
DatenstufeNur Dokumente
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Informationsvorlage Drucksache Nr.: 2019/1254 Sachbearbeiter/in: Pfirrmann, Jan Vom: 21.02.2023 Tel.: 07275/960-233 E-Mail: [email protected] Beratungsfolge; Sitzungstag: Gemeinderat Winden 14.03.2023 Organisation Finanzen Bauen Bürgerdienste Bürgermeister Dachs Problematik Wirtschaftsweg Fuchsloch, Antrag eines Ratsmitgliedes Nach dem Antrag des Ratsmitgliedes Andreas Kerth vom 13.01.2023 hat die Verwaltung Kontakt mit der unteren und oberen Jagdbehörde aufgenommen. Seitens der unteren Jagdbehörde wurde ebenfalls der Jagdpächter und der Kreisjagdmeister kontaktiert. Die untere Jagdbehörde hat folgende Hinweise gegeben: Eine Bejagung des Dachses ist nur in den Monaten August, September und Oktober erlaubt. Eine Vergrämung oder andere Störung der Tiere ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht möglich, da sich der Dachs aktuell in der Paarungszeit befindet (Januar bis März). Der Ortsgemeinde und dem Jagdpächter sind aktuell somit die Hände gebunden. Kurzfristig kann das Problem mit dem Dachs und dem dadurch nichtmehr nutzbaren Wirtschaftsweg somit nicht behoben werden. Anrecht auf Schadenersatz gegenüber der Ortsgemeinde besteht nicht, da das deutsche Jagdrecht, das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz Maßnahmen verbieten bzw. unter Strafe stellen. Vorschlag der unteren Jagdbehörde zur Klärung des Problems: Ein gemeinsames Treffen vor Ort im Juni 2023 mit der unteren und ggf. auch oberen Jagdbehörde, dem Kreisjagdmeister, dem Jagdpächter, Vertretern der Ortsgemeinde und der Verwaltung. Hierbei sollen Lösungsvorschläge aufgezeigt werden um den Weg wieder instand zu setzen. Die Inhalte und Forderungen des Antrages werden ebenfalls besprochen. Zu dem Treffen wird die untere Jagbehörde bzw. die Verwaltung alle relevanten Personen im Mai 2023 einladen. Über das Ergebnis des Treffens sowie sich daraus evtl. ergebende Kosten für die Ortsgemeinde Winden, wird zum nächstmöglichen Termin nach dem Treffen der Gemeinderat informiert und muss ggf. über entstehende Kosten entscheiden.

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