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Antrag des Gemeinderatsmitglieds Frank Runkel vom 29.08.2019 im Bezug auf gleichlautenden Einwohnerantrag von 2011

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Datum2019-11-25
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Beschlussvorlage Nummer 5/027/2019 Büroleitung, Zentrale Steuerung Datum 25.11.2019 Konz, Saskia Aktenzeichen 555.135 - 05 Bezugnummer Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Kammerforst 05.12.2019 öffentlich beschließend Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk 1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.: Antrag des Gemeinderatsmitglieds Frank Runkel vom 29.08.2019 in Bezug auf gleichlautenden Einwohnerantrag von 2011 Sach- und Rechtslage: In der Gemeinderatssitzung am 29.08.2019 regte Ratsmitglied Frank Runkel – unter Bezugnahme auf einen gleichlautenden Einwohnerantrag von 2011 – eine „Lichtung oder abschnittsweise Abholzung des Nadelbaumbestandes oberhalb des parallel zur Straße ‚Im Hähnchen‘ verlaufenden Waldabfuhrwegs und anschließende Wiederaufforstung durch Laubbäume“ an. Er schlug eine Abholzung vor, die vom Weg am Rande der Wohnsiedlung aus ca. 25 – 30 Meter tief in die Waldabteilung hinein reicht. Eine Aussprache zu diesem Vorstoß fand im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 24.10.2019, TOP 1: „Wiederbewaldung des Forstes“ statt. Dabei wurde deutlich, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder eine solche Maßnahme angesichts des aktuellen Waldsterbens und damit verbundene Umstände äußerst kritisch bewertet. Die vom Ortsbürgermeister erbetene Einschätzung des Forstrevierleiters sagte aus, dass a) dem Einwohnerantrag von 2011 bereits entsprochen wurde, b) um des positiven Effektes willen (Sonneneinstrahlung) von deutlich mehr als 30 Metern (eher 100 Meter) auszugehen sei, c) eine reguläre sukzessive Entnahme der Nadelbäume ohnehin absehbar sei, d) eine außerplanmäßige Abholzung aktuell nicht wirtschaftlich sei. Beschlussvorschlag: Der Nadelbaumbestand oberhalb des parallel zur Straße ‚Im Hähnchen‘ verlaufenden Waldabfuhrwegs wird gelichtet bzw. abschnittsweise abgeholzt. Der Einschlag erfolgt ausgehend vom Weg 30 Meter weit in den derzeitigen Waldbestand hinein. Die entsprechenden Flächen werden anschließend mit Laubbäumen aufgeforstet. Termin Umsetzung: 2020 Vorlagen-Nr.: 5/027/2019 Seite: 1

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