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Mediengeld; Antrag des Stadtratsmitgliedes Christian Müller, FW-CSB-Stadtratsfraktion, vom 12.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Coburg |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Coburg
Beschlussvorlage
Nummer 250/2026 a
Aktenzeichen
Federführendes Amt Amt für Schulen, Kultur und Bildung
Senat/Ausschuss
Stadtrat Referent: Norbert Anders
TOP im Senat/Ausschuss
TOP im Stadtrat I./12.
Datum 22.05.2026
Beratungsfolge Termin Sitzungsteil
Stadtrat 23.07.2026 öffentlich
Mediengeld;
Antrag des Stadtratsmitgliedes Christian Müller, FW-CSB-Stadtratsfraktion, vom 12.05.2026
Antrag im Wortlaut:
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Stadtrat zu Coburg in seiner Sitzung am 01.02.2024 die
Wiedereinführung des Mediengeldes, früher Kopiergeld, ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen.
Der Kultur- und Schulsenat hat den Beschluss zur Wiedereinführung des Mediengeldes in seiner Sitzung am
19.06.2024 gefasst.
Die Stadt Coburg ist als Sachaufwandsträger für insgesamt 21 Schulen verantwortlich. Zur teilweisen Deckung
des mit der Bereitstellung von Medien verbundenen Sachaufwands wird derzeit ein Mediengeld in Höhe von
10 Euro je Schülerin und Schüler erhoben. Bei aktuell rund 8.000 Schülerinnen und Schülern, welche in den
Schulen unterrichtet werden, die sich in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Coburg befinden, ergeben
sich hieraus jährliche Einnahmen von etwa 80.000 Euro. Von den 8.000 Schülerinnen und Schülern kommen
im Übrigen ca. 47 % aus dem Landkreis Coburg sowie von anderen Landkreisen.
Die Erhebung des Mediengeldes erfolgt seit dem Schuljahr 2024/2025 ohne nennenswerte Beanstandungen
seitens der Schulen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sowohl die Höhe des Betrages als
auch der mit dem Mediengeld verfolgte Zweck von der überwiegenden Mehrheit der Erziehungsberechtigten
akzeptiert werden. Für Familien mit geringem Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, die entstehenden
Kosten über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgleichen zu lassen.
Das Mediengeld dient nicht ausschließlich der Finanzierung von Kopierkosten und ist daher nicht als reines
„Kopiergeld“ zu verstehen, so wie das früher der Fall war. Vielmehr soll es einen Beitrag zur Reduzierung des
insgesamt hohen Sachaufwands leisten, der im Zusammenhang mit der Bereitstellung schulischer Medien
entsteht.
Allein die jährlichen Kosten für Papier und die Leasingraten der Kopier- und Druckgeräte belaufen sich auf
rund 165.500 Euro. Davon entfallen durchschnittlich etwa 61.000 Euro pro Jahr auf Papierkosten
(Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025) sowie rund 104.500 Euro auf Leasingkosten für die Geräte. Bezogen
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Vorlage: 250/2026 a Seite - 2 -
auf die im Jahr 2025 beschulten Schülerinnen und Schüler ergibt sich hieraus bereits ein Aufwand von etwa
21 Euro je Schülerin bzw. Schüler.
Darüber hinaus entstehen weitere erhebliche Aufwendungen für die digitale Ausstattung der Schulen. Hierzu
zählen insbesondere die Anschaffung von Endgeräten, deren Kosten nur teilweise durch Fördermittel gedeckt
werden. Der von der Stadt zu tragende Eigenanteil beläuft sich auf rund 17.900 Euro. Zusätzlich fallen
jährliche Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb erforderlicher Software in Höhe von 65.610 Euro an.
Das Mediengeld trägt somit dazu bei, die vielfältigen Ausgaben für analoge und digitale Medien im
Schulbereich zumindest teilweise zu refinanzieren und den städtischen Haushalt zu entlasten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Erhebung des Mediengeldes in Höhe von 10,00 Euro je Schüler pro Schuljahr
beizubehalten.
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