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Mediengeld; Antrag des Stadtratsmitgliedes Christian Müller, FW-CSB-Stadtratsfraktion, vom 12.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Coburg
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Coburg Beschlussvorlage Nummer 250/2026 a Aktenzeichen Federführendes Amt Amt für Schulen, Kultur und Bildung Senat/Ausschuss Stadtrat Referent: Norbert Anders TOP im Senat/Ausschuss TOP im Stadtrat I./12. Datum 22.05.2026 Beratungsfolge Termin Sitzungsteil Stadtrat 23.07.2026 öffentlich Mediengeld; Antrag des Stadtratsmitgliedes Christian Müller, FW-CSB-Stadtratsfraktion, vom 12.05.2026 Antrag im Wortlaut: Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Stadtrat zu Coburg in seiner Sitzung am 01.02.2024 die Wiedereinführung des Mediengeldes, früher Kopiergeld, ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Der Kultur- und Schulsenat hat den Beschluss zur Wiedereinführung des Mediengeldes in seiner Sitzung am 19.06.2024 gefasst. Die Stadt Coburg ist als Sachaufwandsträger für insgesamt 21 Schulen verantwortlich. Zur teilweisen Deckung des mit der Bereitstellung von Medien verbundenen Sachaufwands wird derzeit ein Mediengeld in Höhe von 10 Euro je Schülerin und Schüler erhoben. Bei aktuell rund 8.000 Schülerinnen und Schülern, welche in den Schulen unterrichtet werden, die sich in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Coburg befinden, ergeben sich hieraus jährliche Einnahmen von etwa 80.000 Euro. Von den 8.000 Schülerinnen und Schülern kommen im Übrigen ca. 47 % aus dem Landkreis Coburg sowie von anderen Landkreisen. Die Erhebung des Mediengeldes erfolgt seit dem Schuljahr 2024/2025 ohne nennenswerte Beanstandungen seitens der Schulen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sowohl die Höhe des Betrages als auch der mit dem Mediengeld verfolgte Zweck von der überwiegenden Mehrheit der Erziehungsberechtigten akzeptiert werden. Für Familien mit geringem Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, die entstehenden Kosten über Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgleichen zu lassen. Das Mediengeld dient nicht ausschließlich der Finanzierung von Kopierkosten und ist daher nicht als reines „Kopiergeld“ zu verstehen, so wie das früher der Fall war. Vielmehr soll es einen Beitrag zur Reduzierung des insgesamt hohen Sachaufwands leisten, der im Zusammenhang mit der Bereitstellung schulischer Medien entsteht. Allein die jährlichen Kosten für Papier und die Leasingraten der Kopier- und Druckgeräte belaufen sich auf rund 165.500 Euro. Davon entfallen durchschnittlich etwa 61.000 Euro pro Jahr auf Papierkosten (Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025) sowie rund 104.500 Euro auf Leasingkosten für die Geräte. Bezogen 1 Vorlage: 250/2026 a Seite - 2 - auf die im Jahr 2025 beschulten Schülerinnen und Schüler ergibt sich hieraus bereits ein Aufwand von etwa 21 Euro je Schülerin bzw. Schüler. Darüber hinaus entstehen weitere erhebliche Aufwendungen für die digitale Ausstattung der Schulen. Hierzu zählen insbesondere die Anschaffung von Endgeräten, deren Kosten nur teilweise durch Fördermittel gedeckt werden. Der von der Stadt zu tragende Eigenanteil beläuft sich auf rund 17.900 Euro. Zusätzlich fallen jährliche Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb erforderlicher Software in Höhe von 65.610 Euro an. Das Mediengeld trägt somit dazu bei, die vielfältigen Ausgaben für analoge und digitale Medien im Schulbereich zumindest teilweise zu refinanzieren und den städtischen Haushalt zu entlasten. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Erhebung des Mediengeldes in Höhe von 10,00 Euro je Schüler pro Schuljahr beizubehalten.

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