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Feststellung über das Nachrücken einer Ersatzperson für Frau Nicole Haase; Verpflichtung des Ortsratsmitgliedes Herrn Frank Schuster
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Uelzen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Frau Nicole Haase hat ihren Wohnsitz in der Ortschaft Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg aufgegeben. Der Ortsrat Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg wird in seiner Sitzung feststellen, ob die Voraussetzungen des § 52 Abs.1 Nr.1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorliegen.
Gem. § 44 Abs. 1 des Nds. Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist. Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss ist Herr Frank Schuster, Zum Runden Bruch 60, 29525 Uelzen, die nächste Ersatzperson auf dem Vorschlag der CDU in diesem Wahlbereich.
Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gem. § 44 Abs. 5 NKWG allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen. Da Zweifel nicht bestehen, hat der Gemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Frau Nicole Hasse für den Ortsrat Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg auf die nächste Ersatzperson, Herrn Frank Schuster, übergeht.
Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Wahleinspruch gem. § 49 a Abs. 1 NKWG zulässig.
Gem. § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft des Herrn Frank Schuster frühestens mit der Feststellung nach § 52 Abs.2 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg beschließt, von der Feststellung über das Nachrücken von Herrn Frank Schuster für Frau Nicole Haase in den Ortsrat Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg Kenntnis zu nehmen.
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