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Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Nicole Haase
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Uelzen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Das Bürgeramt der Hansestadt Uelzen hat mitgeteilt, dass Frau Nicole Haase am 04.03.2026 Ihren Hauptwohnsitz verlegt und nicht mehr in der Hansestadt Uelzen hat. Sie hat weiterhin einen Nebenwohnsitz in 29525 Uelzen (OT Oldenstadt).
Am 23.04.2026 hat Frau Nicole Haase die vorgenannte Ummeldung sowie die Verlegung ihres Lebensmittelpunktes an einen Ort außerhalb der Hansestadt Uelzen auf Nachfrage bestätigt.
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) tritt damit der Verlust ihrer Wählbarkeit für den Ortsrat Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg ein.
Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Ortsrat Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen des Sitzverlustes gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG vorliegen.
Frau Haase ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Sitzverlust tritt erst nach dem Beschluss des Ortsrates Oldenstadt/Ripdorf/
Tatern/Woltersburg gem. § 52 Abs. 2 NKomVG ein.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg beschließt den Sitzverlust des Ortsratsmitgliedes Nicole Haase gem. § 52 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen.
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