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Ernennung eines Ortsbrandmeisters und eines stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hansen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeUelzen
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die sechsjährigen Amtszeiten des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hansen, Herrn Kai Schrader, sowie des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hansen, Herrn Lennart Dreyer, enden jeweils am 01.08.2026. Somit waren beide Funktionen auf der Generalversammlung der Ortsfeuerwehr Hansen am 21.02.2026 neu zu wählen. Nach § 20 (4) Nds. Brandschutzgesetz werden die Ortsbrandmeister und die stellv. Ortsbrandmeister vom Rat der Hansestadt Uelzen nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr ernannt. Der Vorschlag zur Ernennung wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben. Dem Stadtbrandmeister ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gem. § 20 (3) Nds. Brandschutzgesetz müssen die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter persönlich und fachlich geeignet sein. Sie müssen insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes mit Erfolg teilgenommen haben. Die Generalversammlung der Ortsfeuerwehr Hansen hat am 21.02.2026 jeweils einstimmig vorgeschlagen, Herrn Kai Schrader zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hansen sowie Herrn Lennart Dreyer zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hansen zu ernennen. Herr Schrader und Herr Dreyer üben ihre Funktionen bereits seit sechs Jahren erfolgreich aus und erfüllen somit die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des § 20 (3) Nds. Brandschutzgesetz. Herr Schrader und Herr Dreyer können daher für die Dauer von weiteren sechs Jahren zum Ortsbrandmeister bzw. zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hansen ernannt werden. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Hansestadt Uelzen auf Vorschlag der Generalversammlung der Ortsfeuerwehr Hansen sowie nach Anhörung des Stadtbrandmeister und des Kreisbrandmeisters zu empfehlen, Herrn Kai Schrader mit Wirkung zum 02.08.2026 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hansen sowie Herrn Lennart Dreyer mit Wirkung zum 02.08.2026 für die Dauer von sechs Jahren zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hansen zu ernennen. Datenschutz | Barrierefreiheit | Impressum | Kontakt

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