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Antrag der FDP-Fraktion vom 09.06.2026, eingegangen am 20.06.2026, betr. Prüfung und Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Bornheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt die Prüfung und den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im Rhein auf Bornheimer Stadtgebiet, um die Sicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Die Verwaltung unterstützt das Ziel grundsätzlich, plant aber derzeit kein Badeverbot. Sie setzt stattdessen auf bestehende Hinweisschilder und Pressemitteilungen, um auf Gefahren hinzuweisen, und wird die Situation im Sommer beobachten.

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TOP Rat 10.09.2026 öffentlich Vorlage Nr. 447/2026-3 Stand 22.06.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 09.06.2026, eingegangen am 20.06.2026, betr. Prüfung und Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Bornheim Beschlussentwurf Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt Mit Schreiben vom 9. Juni 2026, per E-Mail eingegangen am 20. Juni 2026, beantragt die FDP-Fraktion die Prüfung und den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Bornheim durch die Verwaltung. Der Antrag wird begründet mit dem Ziel, die Sicherheit am Rhein zu erhöhen, Unfälle zu vermeiden und Menschen vor den oftmals unterschätzten Gefahren des Flusses zu schützen. Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Antrags und hatte sich bereits im ersten Quartal 2026 mit Blick auf die beginnende Badesaison und im Kontext der in 2025 geführten Diskussion kritisch mit einem möglichen Badeverbot im Rhein auseinandergesetzt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung liegt, nicht im Rhein schwimmen zu gehen. Ein Badeverbot in Form einer ordnungsbehördlichen Verordnung ist derzeit nicht geplant. Seit vielen Jahren wird durch Hinweisschilder an den Rheinufern – darunter auch am Herseler Werth – auf die tödlichen Gefahren des Schwimmens im Rhein hingewiesen. Die Schilder sind bewusst auch als Piktogramme gestaltet, damit die Warnhinweise unabhängig von Sprachkenntnissen verstanden werden können. Außerdem wird auf der städtischen Webseite regelmäßig – insbesondere in den Sommermonaten – über Pressemitteilungen auf die Gefahren beim Baden und Schwimmen im Rhein hingewiesen. Die Verwaltung wird die Situation an den Rheinufern im Stadtgebiet während des Sommers beobachten und zur Grundlage einer Bewertung für die Badesaison 2027 machen. Seite 1 von 2 Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: __________ Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung x Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. ☐ Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. à weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist ☐ positiv à weiter bei 3. ☐ negativ à weiter bei 3. 3. Begründung 447/2026-3 Seite 2 von 2

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