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Antrag der FDP-Fraktion vom 09.06.2026, eingegangen am 20.06.2026, betr. Prüfung und Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Bornheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt die Prüfung und den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im Rhein auf Bornheimer Stadtgebiet, um die Sicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Die Verwaltung unterstützt das Ziel grundsätzlich, plant aber derzeit kein Badeverbot. Sie setzt stattdessen auf bestehende Hinweisschilder und Pressemitteilungen, um auf Gefahren hinzuweisen, und wird die Situation im Sommer beobachten.
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Rat 10.09.2026
öffentlich Vorlage Nr. 447/2026-3
Stand 22.06.2026
Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 09.06.2026, eingegangen am 20.06.2026, betr.
Prüfung und Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Baden im
Rhein auf dem Gebiet der Stadt Bornheim
Beschlussentwurf
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 9. Juni 2026, per E-Mail eingegangen am 20. Juni 2026, beantragt die
FDP-Fraktion die Prüfung und den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum
Baden im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Bornheim durch die Verwaltung.
Der Antrag wird begründet mit dem Ziel, die Sicherheit am Rhein zu erhöhen, Unfälle zu
vermeiden und Menschen vor den oftmals unterschätzten Gefahren des Flusses zu
schützen.
Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Antrags und hatte sich bereits
im ersten Quartal 2026 mit Blick auf die beginnende Badesaison und im Kontext der in 2025
geführten Diskussion kritisch mit einem möglichen Badeverbot im Rhein auseinandergesetzt.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung liegt, nicht im Rhein
schwimmen zu gehen. Ein Badeverbot in Form einer ordnungsbehördlichen Verordnung ist
derzeit nicht geplant.
Seit vielen Jahren wird durch Hinweisschilder an den Rheinufern – darunter auch am
Herseler Werth – auf die tödlichen Gefahren des Schwimmens im Rhein hingewiesen. Die
Schilder sind bewusst auch als Piktogramme gestaltet, damit die Warnhinweise unabhängig
von Sprachkenntnissen verstanden werden können.
Außerdem wird auf der städtischen Webseite regelmäßig – insbesondere in den
Sommermonaten – über Pressemitteilungen auf die Gefahren beim Baden und Schwimmen
im Rhein hingewiesen.
Die Verwaltung wird die Situation an den Rheinufern im Stadtgebiet während des Sommers
beobachten und zur Grundlage einer Bewertung für die Badesaison 2027 machen.
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Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: __________
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
x Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden.
☐ Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. à weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
☐ positiv à weiter bei 3.
☐ negativ à weiter bei 3.
3. Begründung
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