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Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsbeirat Planig: Klimamanager Bad Kreuznach: Tätigkeitsnachweis für Planig
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bad Kreuznach |
| Datum | 2026-08-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion im Ortsbeirat Planig fragt nach konkreten Tätigkeiten und Ergebnissen des seit 2022 eingestellten Klimaschutzmanagers für den Stadtteil Planig sowie geplanten Maßnahmen für 2027–2032. Die Stadt antwortet, dass der Klimaschutzmanager gesamtstädtisch arbeitet und in der Anfangsphase ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellte. Für Planig waren bisher gesamtstädtische Programme wie Balkonkraftwerke, PV-Offensive und kommunale Wärmeplanung relevant. Konkrete Einzelmaßnahmen für Planig sind noch nicht geplant; die kommunale Wärmeplanung stuft das Wohngebiet als Einzelversorgung ein.
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Dokument
Extrahierter Text
Anfrage
Fraktion:
Federführung: Stadtplanung und Umwelt Drucksachennummer: 26/891
Aktenzeichen: Erstellungsdatum: 24.08.2026
Beteiligungen: Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
Ortsbeirat Planig 07.09.2026
Betreff:
Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsbeirat Planig: Klimamanager Bad Kreuznach: Tätigkeitsnach-
weis für Planig
Inhalt:
Unterscheidung zwischen Klimaschutzmanagement und Klimaanpassungsmanagement Zu-
nächst ist es wichtig, zwischen Klimaschutzmanagement und Klimaanpassungsmanagement
zu unterscheiden, da beide Aufgabenbereiche häufig unter dem Begriff „Klimamanagement“
zusammengefasst werden, tatsächlich aber unterschiedliche Zielrichtungen haben.
Das Klimaschutzmanagement befasst sich in erster Linie mit der Reduzierung von Treibhaus-
gasemissionen. Ziel ist es, Energie einzusparen, erneuerbare Energien auszubauen, die Ener-
gieeffizienz zu erhöhen, klimafreundliche Mobilität zu fördern und die Stadt insgesamt auf ei-
nen treibhausgasärmeren Entwicklungspfad zu bringen.
Das Klimaanpassungsmanagement hingegen beschäftigt sich mit den Folgen des bereits statt-
findenden Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen gegen Hitze, Trockenheit,
Starkregen, Überflutungen, mangelnde Verschattung, versiegelte Flächen oder fehlende Grün-
strukturen.
Für die Stadt Bad Kreuznach ist hierbei wesentlich, dass seit dem 01.01.2022 zunächst ein
Klimaschutzmanagement eingerichtet wurde. Ein Klimaanpassungsmanagement wird zum
01.10.2026 besetzt. Viele Themen, die heute unter Klimaanpassung fallen, mussten deshalb
zu Drucksachennummer: 26/891
in den vergangenen Jahren teilweise durch das Klimaschutzmanagement mitbearbeitet wer-
den, obwohl sie fachlich eigentlich dem Klimaanpassungsmanagement beziehungsweise ande-
ren Fachbereichen zuzuordnen sind.
Einordnung des Klimaschutzmanagements
Die Stelle des Klimaschutzmanagers wurde im Rahmen einer Förderung über die Kommunal-
richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes eingerichtet. Die-
ses Förderprogramm sieht in den ersten beiden Förderjahren zunächst die Erarbeitung eines
integrierten Klimaschutzkonzeptes vor, so dass in den ersten beiden Jahren der Arbeits-
schwerpunkt vor allem auf der Erarbeitung der konzeptionellen Grundlage für die Gesamtstadt
lag. Dazu gehörten insbesondere:
• Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz,
• Analyse der Ausgangssituation,
• Ermittlung von Einsparpotenzialen,
• Betrachtung der kommunalen Liegenschaften,
• Untersuchung der Bereiche private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Mobilität und Verwal-
tung,
• Entwicklung eines Maßnahmenkataloges,
• Bürgerbeteiligung,
• Beteiligung relevanter Akteure,
• Vorbereitung politischer Beschlüsse,
• Aufbau verwaltungsinterner Strukturen,
• Schaffung der Grundlage für spätere Förderanträge und Umsetzungsmaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass in der Anfangsphase des Klimaschutzma-
nagements nicht zu erwarten war, dass bereits zahlreiche bauliche Einzelmaßnahmen in jedem
Stadtteil abgeschlossen werden. Vielmehr bestand der Förderauftrag zunächst darin, für die
Stadt Bad Kreuznach ein gesamtstädtisches Klimaschutzkonzept zu erstellen, auf deren Basis
anschließend konkrete Maßnahmen geplant, priorisiert, finanziert und umgesetzt werden kön-
nen.
Im Anschluss an die Zweijahresförderung zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes konnte
eine Förderung des Klimaschutzmanagements für drei weitere Jahre erreicht werden. Förderin-
halt ist die Umsetzung von Maßnahmen aus dem vom Stadtrat am 20.07.2023 beschlosse-
nen Klimaschutzkonzept.
Planig ist dabei als Stadtteil der Stadt Bad Kreuznach selbstverständlich Bestandteil dieser ge-
samtstädtischen Betrachtung. Dies betrifft sowohl das Wohngebiet als auch das Industrie-
und Gewerbegebiet.
Welche konkreten Maßnahmen hat der Klimamanager für den Stadtteil Planig (Wohn- und In-
dustriegebiet) seit 2022 geplant und welche Ergebnisse wurden in den vergangenen 4,5 Jah-
ren seit seiner Einstellung konkret erzielt?
Der Klimaschutzmanager arbeitet grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet Bad Kreuznach.
Seine Tätigkeit ist daher nicht ausschließlich auf einzelne Stadtteile bezogen, sondern umfasst
die Kernstadt sowie alle Stadtteile.
Für Planig wurden seit 2022 insbesondere solche Maßnahmen relevant, die gesamtstädtisch
angelegt sind und deren Wirkung beziehungsweise Nutzbarkeit auch den Stadtteil Planig be-
trifft:
• Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes
zu Drucksachennummer: 26/891
• Förderprogramme für Balkonkraftwerke und Klimaanpassungsmaßnahmen (Entsiegelung,
Regenwassernutzung, Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Rückbau von
Schottergärten)
• PV-Offensive und Energie-Bilanzkreis
• Aufbau eines Energiemanagementsystems für kommunale Liegenschaften
• Kommunale Wärmeplanung
Welche Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren (2027-2032) sind für Planig geplant und wie
werden sie konkret durch den Klimamanager umgesetzt?
Der Klimaschutzmanager ist in der Regel nicht selbst ausführende Bau- oder Unterhaltungs-
stelle. Seine Aufgabe besteht vor allem in Koordination, fachlicher Vorbereitung, Fördermittel-
akquise und Projektbegleitung.
Konkret bedeutet das:
• Erarbeitung von Konzepten,
• Vorbereitung von Maßnahmen,
• Prüfung von Förderprogrammen,
• Akquise von Fördermitteln,
• Abstimmung mit Fachämtern,
• Begleitung externer Gutachten,
• Vorbereitung politischer Entscheidungen,
• Öffentlichkeitsarbeit,
• Beratung und Vernetzung,
• Monitoring und Berichterstattung.
Eine konkrete Maßnahme für Planig ist noch nicht geplant. Im Rahmen der kommunalen Wär-
meplanung wurde das Industriegebiet als Prüfgebiet und das Wohngebiet als Gebiet der Ein-
zelversorgung festgelegt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein
Potential für z.B. den Aufbau eines Wärmenetzes gesehen wird, hier aber weitergehende wirt-
schaftliche Prüfungen erforderlich sind, allerdings nachrangig zu den festgelegten Wärmenetz-
gebieten. Für die Gebiete der Einzelversorgung, wie das Wohngebiet in Planig, sind daher indi-
viduelle Lösungen auf Grundstücksebene durch die Eigentümer erforderlich.
Klimaanpassungsmanagement
Im Rahmen des Klimaanpassungsmanagements, welches ebenfalls über die Kommunalrichtli-
nie gefördert wird, ist ebenfalls zunächst die Aufstellung eines gesamtstädtischen Klimaan-
passungskonzept vorgesehen und auch Förderbedingung. Konkrete Maßnahmen lassen sich
daher für Planig noch nicht benennen.
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