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Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsbeirat Planig: Klimamanager Bad Kreuznach: Tätigkeitsnachweis für Planig

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bad Kreuznach
Datum2026-08-24
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion im Ortsbeirat Planig fragt nach konkreten Tätigkeiten und Ergebnissen des seit 2022 eingestellten Klimaschutzmanagers für den Stadtteil Planig sowie geplanten Maßnahmen für 2027–2032. Die Stadt antwortet, dass der Klimaschutzmanager gesamtstädtisch arbeitet und in der Anfangsphase ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellte. Für Planig waren bisher gesamtstädtische Programme wie Balkonkraftwerke, PV-Offensive und kommunale Wärmeplanung relevant. Konkrete Einzelmaßnahmen für Planig sind noch nicht geplant; die kommunale Wärmeplanung stuft das Wohngebiet als Einzelversorgung ein.

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Anfrage Fraktion: Federführung: Stadtplanung und Umwelt Drucksachennummer: 26/891 Aktenzeichen: Erstellungsdatum: 24.08.2026 Beteiligungen: Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Ortsbeirat Planig 07.09.2026 Betreff: Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsbeirat Planig: Klimamanager Bad Kreuznach: Tätigkeitsnach- weis für Planig Inhalt: Unterscheidung zwischen Klimaschutzmanagement und Klimaanpassungsmanagement Zu- nächst ist es wichtig, zwischen Klimaschutzmanagement und Klimaanpassungsmanagement zu unterscheiden, da beide Aufgabenbereiche häufig unter dem Begriff „Klimamanagement“ zusammengefasst werden, tatsächlich aber unterschiedliche Zielrichtungen haben. Das Klimaschutzmanagement befasst sich in erster Linie mit der Reduzierung von Treibhaus- gasemissionen. Ziel ist es, Energie einzusparen, erneuerbare Energien auszubauen, die Ener- gieeffizienz zu erhöhen, klimafreundliche Mobilität zu fördern und die Stadt insgesamt auf ei- nen treibhausgasärmeren Entwicklungspfad zu bringen. Das Klimaanpassungsmanagement hingegen beschäftigt sich mit den Folgen des bereits statt- findenden Klimawandels. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen gegen Hitze, Trockenheit, Starkregen, Überflutungen, mangelnde Verschattung, versiegelte Flächen oder fehlende Grün- strukturen. Für die Stadt Bad Kreuznach ist hierbei wesentlich, dass seit dem 01.01.2022 zunächst ein Klimaschutzmanagement eingerichtet wurde. Ein Klimaanpassungsmanagement wird zum 01.10.2026 besetzt. Viele Themen, die heute unter Klimaanpassung fallen, mussten deshalb zu Drucksachennummer: 26/891 in den vergangenen Jahren teilweise durch das Klimaschutzmanagement mitbearbeitet wer- den, obwohl sie fachlich eigentlich dem Klimaanpassungsmanagement beziehungsweise ande- ren Fachbereichen zuzuordnen sind. Einordnung des Klimaschutzmanagements Die Stelle des Klimaschutzmanagers wurde im Rahmen einer Förderung über die Kommunal- richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes eingerichtet. Die- ses Förderprogramm sieht in den ersten beiden Förderjahren zunächst die Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes vor, so dass in den ersten beiden Jahren der Arbeits- schwerpunkt vor allem auf der Erarbeitung der konzeptionellen Grundlage für die Gesamtstadt lag. Dazu gehörten insbesondere: • Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz, • Analyse der Ausgangssituation, • Ermittlung von Einsparpotenzialen, • Betrachtung der kommunalen Liegenschaften, • Untersuchung der Bereiche private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Mobilität und Verwal- tung, • Entwicklung eines Maßnahmenkataloges, • Bürgerbeteiligung, • Beteiligung relevanter Akteure, • Vorbereitung politischer Beschlüsse, • Aufbau verwaltungsinterner Strukturen, • Schaffung der Grundlage für spätere Förderanträge und Umsetzungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass in der Anfangsphase des Klimaschutzma- nagements nicht zu erwarten war, dass bereits zahlreiche bauliche Einzelmaßnahmen in jedem Stadtteil abgeschlossen werden. Vielmehr bestand der Förderauftrag zunächst darin, für die Stadt Bad Kreuznach ein gesamtstädtisches Klimaschutzkonzept zu erstellen, auf deren Basis anschließend konkrete Maßnahmen geplant, priorisiert, finanziert und umgesetzt werden kön- nen. Im Anschluss an die Zweijahresförderung zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes konnte eine Förderung des Klimaschutzmanagements für drei weitere Jahre erreicht werden. Förderin- halt ist die Umsetzung von Maßnahmen aus dem vom Stadtrat am 20.07.2023 beschlosse- nen Klimaschutzkonzept. Planig ist dabei als Stadtteil der Stadt Bad Kreuznach selbstverständlich Bestandteil dieser ge- samtstädtischen Betrachtung. Dies betrifft sowohl das Wohngebiet als auch das Industrie- und Gewerbegebiet. Welche konkreten Maßnahmen hat der Klimamanager für den Stadtteil Planig (Wohn- und In- dustriegebiet) seit 2022 geplant und welche Ergebnisse wurden in den vergangenen 4,5 Jah- ren seit seiner Einstellung konkret erzielt? Der Klimaschutzmanager arbeitet grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet Bad Kreuznach. Seine Tätigkeit ist daher nicht ausschließlich auf einzelne Stadtteile bezogen, sondern umfasst die Kernstadt sowie alle Stadtteile. Für Planig wurden seit 2022 insbesondere solche Maßnahmen relevant, die gesamtstädtisch angelegt sind und deren Wirkung beziehungsweise Nutzbarkeit auch den Stadtteil Planig be- trifft: • Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zu Drucksachennummer: 26/891 • Förderprogramme für Balkonkraftwerke und Klimaanpassungsmaßnahmen (Entsiegelung, Regenwassernutzung, Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Rückbau von Schottergärten) • PV-Offensive und Energie-Bilanzkreis • Aufbau eines Energiemanagementsystems für kommunale Liegenschaften • Kommunale Wärmeplanung Welche Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren (2027-2032) sind für Planig geplant und wie werden sie konkret durch den Klimamanager umgesetzt? Der Klimaschutzmanager ist in der Regel nicht selbst ausführende Bau- oder Unterhaltungs- stelle. Seine Aufgabe besteht vor allem in Koordination, fachlicher Vorbereitung, Fördermittel- akquise und Projektbegleitung. Konkret bedeutet das: • Erarbeitung von Konzepten, • Vorbereitung von Maßnahmen, • Prüfung von Förderprogrammen, • Akquise von Fördermitteln, • Abstimmung mit Fachämtern, • Begleitung externer Gutachten, • Vorbereitung politischer Entscheidungen, • Öffentlichkeitsarbeit, • Beratung und Vernetzung, • Monitoring und Berichterstattung. Eine konkrete Maßnahme für Planig ist noch nicht geplant. Im Rahmen der kommunalen Wär- meplanung wurde das Industriegebiet als Prüfgebiet und das Wohngebiet als Gebiet der Ein- zelversorgung festgelegt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein Potential für z.B. den Aufbau eines Wärmenetzes gesehen wird, hier aber weitergehende wirt- schaftliche Prüfungen erforderlich sind, allerdings nachrangig zu den festgelegten Wärmenetz- gebieten. Für die Gebiete der Einzelversorgung, wie das Wohngebiet in Planig, sind daher indi- viduelle Lösungen auf Grundstücksebene durch die Eigentümer erforderlich. Klimaanpassungsmanagement Im Rahmen des Klimaanpassungsmanagements, welches ebenfalls über die Kommunalrichtli- nie gefördert wird, ist ebenfalls zunächst die Aufstellung eines gesamtstädtischen Klimaan- passungskonzept vorgesehen und auch Förderbedingung. Konkrete Maßnahmen lassen sich daher für Planig noch nicht benennen.

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