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Bericht über offene Anträge und Anfragen der Fraktionen sowie über offene Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Beckum |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke hat eine Anfrage zur Nutzung von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung Beckum gestellt. Die Anfrage befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Prüfung durch das Büro des Bürgermeisters. Der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss soll hiervon Kenntnisnahme nehmen. Weitere offene Anträge, Anfragen oder Beschweren liegen nicht vor.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT BECKUM
Berichtsvorlage 2026/0256
DER BÜRGERMEISTER öffentlich
Bericht über offene Anträge und Anfragen der Fraktionen sowie über offene
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen
Federführung: Büro des Bürgermeisters
Beteiligungen: Fachbereich Innere Verwaltung
Auskunft erteilt: Herr Gerdhenrich | 02521 29-1000 | [email protected]
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss
10.09.2026 Kenntnisnahme
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 die Verwaltung beauftragt,
quartalsweise im jeweils zuständigen Gremium über die Sachstände der noch offenen An-
träge und Anfragen der Fraktionen sowie der noch offenen Anregungen und Beschwer-
den gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu
berichten. Tagt ein Gremium nicht quartalsweise, erfolgt die Berichterstattung in der
nächsten Sitzung. Auf die Vorlage 2021/0418 und die Niederschrift zur Sitzung des Rates
der Stadt Beckum vom 21.12.2021 wird verwiesen.
Folgende offene Anfrage, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fällt, liegt aktuell vor:
• Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich der Nutzung von Open-Source-Software
in der Stadtverwaltung Beckum (siehe Anlage zur Vorlage)
Die Anfrage befindet sich in der verwaltungsinternen Prüfung.
Offene Anträge, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, liegen aktuell nicht vor.
Offene Anträge und Anfragen, die in die Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Digitalaus-
schusses fallen, liegen aktuell nicht vor.
Offene Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, die in die Zuständigkeit des
Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses oder des Bürgermeisters fallen, liegen aktuell
nicht vor.
Anlage(n):
Anfrage der Fraktion Die Linke
Text aus PDF extrahiert