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Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Angermünde

Angenommen5 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAngermünde
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Bürgermeisterin der Stadt Angermünde beantragt die Beschlussfassung über den Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung (Stand 31. Juli 2026). Die Wärmeplanung wurde gemäß Bundeswärmeplanungsgesetz seit September 2025 unter Beteiligung von Wirtschaft, Wohnungswirtschaft und Bürgern erarbeitet und zeigt Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 auf. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Annahme des Abschlussberichts und die Veröffentlichung des Wärmeplans auf der Stadtwebsite.

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Beschlussvorlage öffentlich BV-080/2026 Vorlage-Nr.: Aktenzeichen: bearbeitender Fachbereich: 500 Wirtschaft und Ordnung Antragssteller: Die Bürgermeisterin Datum: 16.07.2026 Abstimmung Beratungsfolge der Gremien Termin Bemerkungen JA NEIN ENT Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss 26.08.2026 6 0 0 Ausschuss für Stadtentwicklung und 27.08.2026 5 0 0 Transformation Hauptausschuss 15.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026 Betreff: Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Angermünde Finanzielle Auswirkungen x keine haushaltsmäßige Berührung Auswirkungen siehe Sachverhalt Gesamtkosten der Maßnahme: € Einnahmen: € ggf. Höhe des Zuschusses: € Sachverhalt siehe Seite 2: x Anlage(n): x Kenntnisnahme Kämmerin: ______________________ Datum: _________________ Beschlussvorschlag Der nachfolgende Wortlaut oder der wesentliche Inhalt wird öffentlich bekannt gemacht: ja x nein Auswirkungen auf das Klima Ja positiv Ja negativ x Nein Die Stadtverordnetenversammlung beschließt 1. den in der Anlage angefügten Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Angermünde (Stand 31. Juli 2026), 2. die Veröffentlichung des Wärmeplans auf der Stadtwebsite. U. Ehrhardt Bürgermeisterin Sachdarstellung: Die Wärmeplanung ist ein wichtiger Entwicklungsschritt auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes, das seit 01.01.2024 in Kraftgetreten ist, verpflichtet die Bundesländer zu einer flächendeckenden Wärmeplanung, um einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie für die notwendigen Investitionen der Netzbetreiber, Stadtwerke und Hauseigentümer zu schaffen. Deshalb ist die Stadt Angermünde seit September 2025 gemeinsam mit dem Ingenieursbüro Megawatt in die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung gestartet. In enger Abstimmung mit den zentralen Akteuren aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft, den ansässigen Unternehmen, sowie der öffentlichen Beteiligung der Bürger, ist ein umfangreiches Strategiekonzept entwickelt worden. Ziel ist es die zukünftige Wärmeversorgung gemäß der gesetzlichen Zielvorgaben ganzheitlich und koordiniert zu gestalten. Die Brandenburger Wärmeplanungsverordnung sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Dieser ermittelt den Wärmebedarf und zeigt auf, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gedeckt werden kann. Dabei sollen auch Maßnahmen zur Verwendung erneuerbarer Energien und der Verminderung von Wärmeverlusten formuliert werden, durch die das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreicht werden kann. Hierzu ist die Stadt Angermünde 2025 gemeinsam mit dem Ingenieursbüro Megawatt in die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung gestartet. In enger Abstimmung mit den zentralen Akteuren aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft, den ansässigen Unternehmen, sowie der öffentlichen Beteiligung der Bürger, ist ein umfangreiches Strategiekonzept entwickelt worden. Das Planungsbüro hat notwendige Bestandserhebungen und Potentialanalysen durchgeführt, aus denen die Potentialgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung, Zielszenarien und Maßnahmen entwickelt wurden. Stadtverordnetenversammlung und Öffentlichkeit wurden regelmäßig über Informationsveranstaltungen, die „Angermünder Nachrichten“ und die Website der Stadt Angermünde über den aktuellen Stand der Wärmeplanung informiert. Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz – WPG) ist die Öffentlichkeit an dem Prozess der Wärmeplanung zu beteiligen: „Die planungsverantwortliche Stelle beteiligt im Rahmen der Wärmeplanung nach Maßgabe des § 13 WPG die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden.“ Hierzu wurden Akteure aus Wirtschaft, Wohnungswirtschaft, Politik und Verwaltung im Dezember 2025 zu den Ergebnissen der Bestands- und Potentialanalyse informiert. Ebenfalls am 08.12.2025 wurde eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Im April 2026 wurde zudem ein umfangreicher Maßnahmenworkshop mit dem zuvor genannten Personenkreis durchgeführt. Die Bevölkerung wurde an einem Infoabend der Stadt Angermünde am 20.05.2026 sowie bei einigen Ausschüssen. Der Entwurf der Wärmeplanung wurde im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 03.07.2026 offengelegt. Eingegangene Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro abgewogen und zum Teil berücksichtigt, die Abwägungstabelle ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 angefügt. Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes ist die Stadt Angermünde in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren zur Überprüfung und Fortschreibung der Maßnahme und der Wärmeplanung verpflichtet. Technologien, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen entwickeln sich schnell weiter, sodass sich hier zukünftig Potentiale entwickeln können, die in den zukünftigen Maßnahmenkatalog einfließen werden. Die vorliegende Wärmeplanung sieht gemäß den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verschiedene Maßnahmen vor, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten (siehe beigefügter Abschlussbericht). In den Fokusgebieten für eine zentrale Wärmeversorgung werden die verschiedenen Maßnahmen beschrieben, die zur Betreibung eines zukünftigen zentralen Wärmenetzes notwendig sind. Zudem werden die übergeordneten Maßnahmen (Prüfung des Stromnetzes, Prüfung einer eventuellen und gebietsabhängigen Stilllegung des Gasnetzes sowie Expertenkreis Wärmewende) erläutert. Zu den dezentralen Aufgaben zählen die Sanierung der Kommunalen Liegenschaften, die Niederschwellige Beratung für Sanierung und Heizungstausch sowie die Dekarbonisierung der dezentralen Wärmeversorgung und die energetische Gebäudesanierung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Wärmeplanung einerseits einen guten Einblick in die bestehende Versorgungssituation gibt und die Potentiale aufzeigt, die in Zukunft für die Wärmeversorgung der Haushalte in Frage kommen können und andererseits der Stadt Angermünde rät, ihre eigenen Gebäude in Hinblick auf eine Vorbildfunktion zu sanieren. Die Wärmeplanung fordert weiter die Schaffung organisatorischer Strukturen ein. Die vorliegende Wärmeplanung wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Nationalen Klimaschutz Initiative zu 90% gefördert. FB Wirtschaft und Ordnung Anlagen: 1. Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung 2. Abwägungstabelle zu eingegangenen Stellungnahmen der Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung

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