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Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Angermünde
Angenommen5 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Angermünde |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bürgermeisterin der Stadt Angermünde beantragt die Beschlussfassung über den Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung (Stand 31. Juli 2026). Die Wärmeplanung wurde gemäß Bundeswärmeplanungsgesetz seit September 2025 unter Beteiligung von Wirtschaft, Wohnungswirtschaft und Bürgern erarbeitet und zeigt Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 auf. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Annahme des Abschlussberichts und die Veröffentlichung des Wärmeplans auf der Stadtwebsite.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
öffentlich
BV-080/2026
Vorlage-Nr.:
Aktenzeichen:
bearbeitender Fachbereich: 500 Wirtschaft und Ordnung
Antragssteller: Die Bürgermeisterin
Datum: 16.07.2026
Abstimmung
Beratungsfolge der Gremien Termin Bemerkungen
JA NEIN ENT
Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss 26.08.2026 6 0 0
Ausschuss für Stadtentwicklung und 27.08.2026 5 0 0
Transformation
Hauptausschuss 15.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 07.10.2026
Betreff:
Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Angermünde
Finanzielle Auswirkungen
x keine haushaltsmäßige Berührung Auswirkungen siehe Sachverhalt
Gesamtkosten der Maßnahme: €
Einnahmen: €
ggf. Höhe des Zuschusses: €
Sachverhalt siehe Seite 2: x Anlage(n): x
Kenntnisnahme Kämmerin: ______________________ Datum: _________________
Beschlussvorschlag
Der nachfolgende Wortlaut oder der wesentliche Inhalt wird öffentlich bekannt gemacht:
ja x nein
Auswirkungen auf das Klima
Ja positiv Ja negativ x Nein
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. den in der Anlage angefügten Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt
Angermünde (Stand 31. Juli 2026),
2. die Veröffentlichung des Wärmeplans auf der Stadtwebsite.
U. Ehrhardt
Bürgermeisterin
Sachdarstellung:
Die Wärmeplanung ist ein wichtiger Entwicklungsschritt auf dem Weg zur angestrebten
Klimaneutralität. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes, das seit 01.01.2024 in
Kraftgetreten ist, verpflichtet die Bundesländer zu einer flächendeckenden Wärmeplanung, um
einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie für die
notwendigen Investitionen der Netzbetreiber, Stadtwerke und Hauseigentümer zu schaffen.
Deshalb ist die Stadt Angermünde seit September 2025 gemeinsam mit dem Ingenieursbüro
Megawatt in die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung gestartet.
In enger Abstimmung mit den zentralen Akteuren aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft, den
ansässigen Unternehmen, sowie der öffentlichen Beteiligung der Bürger, ist ein umfangreiches
Strategiekonzept entwickelt worden. Ziel ist es die zukünftige Wärmeversorgung gemäß der
gesetzlichen Zielvorgaben ganzheitlich und koordiniert zu gestalten.
Die Brandenburger Wärmeplanungsverordnung sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden einen
kommunalen Wärmeplan erstellen. Dieser ermittelt den Wärmebedarf und zeigt auf, wie die
Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gedeckt werden kann. Dabei sollen auch Maßnahmen zur
Verwendung erneuerbarer Energien und der Verminderung von Wärmeverlusten formuliert
werden, durch die das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreicht werden kann.
Hierzu ist die Stadt Angermünde 2025 gemeinsam mit dem Ingenieursbüro Megawatt in die
Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung gestartet. In enger Abstimmung mit den zentralen
Akteuren aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft, den ansässigen Unternehmen, sowie der
öffentlichen Beteiligung der Bürger, ist ein umfangreiches Strategiekonzept entwickelt worden.
Das Planungsbüro hat notwendige Bestandserhebungen und Potentialanalysen durchgeführt, aus
denen die Potentialgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung, Zielszenarien und Maßnahmen
entwickelt wurden.
Stadtverordnetenversammlung und Öffentlichkeit wurden regelmäßig über
Informationsveranstaltungen, die „Angermünder Nachrichten“ und die Website der Stadt
Angermünde über den aktuellen Stand der Wärmeplanung informiert.
Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
(kurz: Wärmeplanungsgesetz – WPG) ist die Öffentlichkeit an dem Prozess der Wärmeplanung zu
beteiligen: „Die planungsverantwortliche Stelle beteiligt im Rahmen der Wärmeplanung nach
Maßgabe des § 13 WPG die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden.“ Hierzu wurden Akteure aus
Wirtschaft, Wohnungswirtschaft, Politik und Verwaltung im Dezember 2025 zu den Ergebnissen
der Bestands- und Potentialanalyse informiert.
Ebenfalls am 08.12.2025 wurde eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger
durchgeführt. Im April 2026 wurde zudem ein umfangreicher Maßnahmenworkshop mit dem zuvor
genannten Personenkreis durchgeführt. Die Bevölkerung wurde an einem Infoabend der Stadt
Angermünde am 20.05.2026 sowie bei einigen Ausschüssen. Der Entwurf der Wärmeplanung
wurde im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 03.07.2026 offengelegt. Eingegangene Stellungnahmen
wurden vom Planungsbüro abgewogen und zum Teil berücksichtigt, die Abwägungstabelle ist
dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 angefügt.
Nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes ist die Stadt Angermünde in regelmäßigen
Abständen von 5 Jahren zur Überprüfung und Fortschreibung der Maßnahme und der
Wärmeplanung verpflichtet. Technologien, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen
entwickeln sich schnell weiter, sodass sich hier zukünftig Potentiale entwickeln können, die in den
zukünftigen Maßnahmenkatalog einfließen werden. Die vorliegende Wärmeplanung sieht gemäß
den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes verschiedene Maßnahmen vor, die in den nächsten
Jahren umgesetzt werden sollten (siehe beigefügter Abschlussbericht). In den Fokusgebieten für
eine zentrale Wärmeversorgung werden die verschiedenen Maßnahmen beschrieben, die zur
Betreibung eines zukünftigen zentralen Wärmenetzes notwendig sind. Zudem werden die
übergeordneten Maßnahmen (Prüfung des Stromnetzes, Prüfung einer eventuellen und
gebietsabhängigen Stilllegung des Gasnetzes sowie Expertenkreis Wärmewende) erläutert. Zu
den dezentralen Aufgaben zählen die Sanierung der Kommunalen Liegenschaften, die
Niederschwellige Beratung für Sanierung und Heizungstausch sowie die Dekarbonisierung der
dezentralen Wärmeversorgung und die energetische Gebäudesanierung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Wärmeplanung einerseits einen guten Einblick in die
bestehende Versorgungssituation gibt und die Potentiale aufzeigt, die in Zukunft für die
Wärmeversorgung der Haushalte in Frage kommen können und andererseits der Stadt
Angermünde rät, ihre eigenen Gebäude in Hinblick auf eine Vorbildfunktion zu sanieren. Die
Wärmeplanung fordert weiter die Schaffung organisatorischer Strukturen ein. Die vorliegende
Wärmeplanung wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie der Nationalen Klimaschutz Initiative zu 90% gefördert.
FB Wirtschaft und Ordnung
Anlagen:
1. Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung
2. Abwägungstabelle zu eingegangenen Stellungnahmen der Offenlage der Kommunalen
Wärmeplanung
Text aus PDF extrahiert