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Strukturelle Einsparungen als Voraussetzung für eine weitere Erhöhung der Liquiditätskredite Änderungsantrag der Fraktionen SPD und WsR zur DS-81/26-31 vom 01.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüsselsheim am Main |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen SPD und WsR beantragen, eine Abstimmung über die weitere Erhöhung der Liquiditätskredite zu verschieben, bis der Magistrat bis 01.10.2026 nachhaltige strukturelle Einsparungsvorschläge von mindestens 5 Mio. Euro vorlegt. Zusätzlich soll der Magistrat eine Liste geplanter freiwilliger Maßnahmen über 500.000 Euro aufstellen, die nicht weiterverfolgt werden. Der Antrag fordert zudem Darlegung, wie die geplante Erhöhung der Liquiditätskredite auf 230,06 Mio. Euro mit den bestehenden Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts vereinbar ist.
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Dokument
Extrahierter Text
E I N G A N G
01.09.2026
Fachbereich Z entrales
Gremienbüro
Änderungsantrag
der Fraktionen SPD und WsR
DS-81-2/26-31
Datum 02.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Stadtverordnetenversammlung 10.09.2026 beschließend
Betreff:
Strukturelle Einsparungen als Voraussetzung für eine weitere Erhöhung der
Liquiditätskredite
Änderungsantrag der Fraktionen SPD und WsR zur DS-81/26-31 vom 01.09.2026
Antragstext:
Eine Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung über eine weitere Erhöhung der
Liquiditätskredite erfolgt erst, wenn der Magistrat bis zum 01.10.2026 die bereits mehrfach
zugesagten nachhaltigen, strukturellen Einsparungsvorschläge vorlegt.
Diese sollen in einem ersten Teil einen Umfang von mindestens 5 Mio. Euro umfassen. Weiterhin
wird der Magistrat aufgefordert bis zum genannten Stichtag 01.10.2026, eine Liste vorzulegen, welche
geplanten freiwilligen Maßnahmen im Bereich von Kosten von mehr als 500.000 Euro nicht
weiterverfolgt werden.
Unabhängig davon gelten weiterhin die Maßgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept vom
06.11.2025. Danach ist Grundlage weiterhin der jahresbezogene Ausgleich im Jahr 2031 und die
Begrenzung der Liquiditätskredite Ende des Jahres 2031 auf rund 199,2 Mio. €. Der Magistrat stellt
umgehend dar, wie er diese Vorgaben mit einer Erhöhung der Liquiditätskredite auf 230,06 Mio. €
einhalten will.
Begründung:
Es ist richtig, dass die laufenden Kosten der Verwaltung weiterhin sichergestellt werden müssen. Die
Bürgerinnen und Bürger brauchen eine funktionierende Verwaltung. Die mehrfach erfolgte Erhöhung
der Liquiditätskredite kann und darf hierfür aber nicht die einzige Lösung sein. In der Drucksache DS-
81/26-31 wird nicht transparent dargelegt, aus welchen konkreten Gründen die Erhöhung erfolgt, in
welchen Verwaltungsbereichen ein höherer Finanzbedarf seit dem letzten Beschluss entstanden ist
und für was die Mittel verwendet werden sollen. Die in der Drucksache aufgestellte Behauptung
„Alternativen: Keine.“ ist definitiv nicht zutreffend.
Es fehlen Vorschläge zur nachhaltigen Lösung der Finanzkrise durch den Magistrat. Dazu ist der
Magistrat, insbesondere aber Kämmerer, laut HGO verpflichtet, damit diese die
Stadtverordnetenversammlung, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern, prüfen und bewerten
kann. Die Vertröstung auf einen späteren Zeitpunkt oder den eingesetzten Expertenrat ist nicht
akzeptabel.
Lea Kotyga-Mirza, Joachim Walczuch,
Fraktionsvorsitzende, SPD Fraktionsvorsitzender, WsR
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