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Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft Bestimmung der Neustraße zu einer Fußgängerzone
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion pro:Bürgerschaft beantragt, die Neustraße zur Fußgängerzone ohne Radverkehr umzuwandeln, um die Sicherheit von Schülern auf ihrem Schulweg zu erhöhen. Der Ausschuss soll beschließen, die Neustraße befristet für ein Jahr als Fußgängerzone festzulegen, wobei Radverkehr nur von 18:00 bis 10:00 Uhr erlaubt ist und Lieferverkehr von 7:00 bis 11:00 Uhr. Die Maßnahme kostet circa 2.000 Euro und erfordert Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage
Vorstandsbereich: 4 Fachdienst: 466 Datum: 24.08.2026
Vorlagen-Nr.: 403/2026 gez.: G. Könemann /
Beraten im öffentlichen Teil
Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz Sitzung am 08.09.2026 TOP 3.1
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Anlage(n): 1 Der Bürgermeister
Antrag proBürgerschaft_Fußgängerzone
gez. von Borczyskowski
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft
Bestimmung der Neustraße zu einer Fußgängerzone
Entwurf des Beschlusses:
Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz beschließt:
Die Neustraße wird befristet für ein Jahr als Fußgängerzone (ohne Radverkehr) festgelegt. Der
Radverkehr ist in der Zeit von 18:00 Uhr bis 10:00 Uhr zulässig.
Der Lieferverkehr ist weiterhin zulässig von 7:00 bis 11:00 Uhr.
1. Rechtsgrundlage/ n:
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☐ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☒ Aufwand / Auszahlung ca. 2.000 Euro
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☒ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: 12.01.01
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja
☒ Nein
ggf. Erläuterungen:
2
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Gronau hat am 29.01.2020 beschlossen, dass die Schulstraße und die
Neustraße zukünftig in eine Fußgängerzone umgewandelt werden, in der das Radfahren
zugelassen wird. Außerdem wird in einem zeitlich begrenzten Zeitraum auch Lieferverkehr
zugelassen.
Zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz am 14.12.2021 hat die
Fraktion pro:Bürgerschaft beantragt ,die Möglichkeiten zu prüfen, die Neustraße im Bereich
zwischen Gildehauser Straße und Enscheder Straße zu einer Fußgängerzone ohne
Radverkehr zu bestimmen. Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz hat den
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft mit Verweis auf die bestehende Beschlusslage
abgelehnt.
Der Seniorenbeirat hat am 02.09.2025 den Antrag gestellt, die Fußgängerzone in der
Neustraße zur sogenannten „reinen“ Fußgängerzone (ohne Radverkehr) zu erklären. Der
Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 dies
abgelehnt und den Beschluss gefasst, in der Fußgängerzone den Radverkehr weiterhin
zuzulassen.
Die Verwaltung erläutert, dass in der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.
Gleichwohl hat sich seit dem Beschluss (2020) die Situation mit Blick auf die Nutzung von
Fat-Bikes geändert. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt der Kreispolizeibehörde.
Die Polizei kontrolliert verstärkt diesen Bereich und informiert gemeinsam mit den
weiterführenden Schulen zu diesem Thema.
Die Neustraße dient Schülerinnen und Schülern (SuS) als Schulweg. Insbesondere am
Vormittag und in der Mittagszeit ist eine hohe Ausnutzung der Neustraße durch den
Schülerverkehr zu beobachten.
Eine parallele Streckenführung für den Schulverkehr ist über die Konrad-Adenauer-Straße
nicht zielführend, da ab der Eper Straße eine sichere Wegeführung aufgrund der aktuellen
verkehrlichen Situation nicht möglich ist.
Denkbar ist, die Neustraße als Fußgängerzone ohne Radverkehr festzulegen. Der
Radverkehr ist in der Zeit von 18:00 – 10:00 Uhr zugelassen, so dass der Schülerverkehr
die Neustraße weiterhin als Schulweg nutzen kann.
Diese Maßnahme ist gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO mit der
Kreispolizeibehörde abzustimmen.
5. Alternativen:
Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz lehnt den Antrag ab und setzt den
Beschluss des Rates und der Fachgremien weiterhin um.
Text aus PDF extrahiert