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Nutzungsänderung von Werkstatt zu Wohnung, Umbau der beiden vorhandenen Wohnungen und energetische Sanierung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 310, Hirtenstraße 7, Gemarkung Ottenheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Schwanau |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bau- und Planungsausschuss Schwanau stimmt der Umnutzung einer Werkstatt zu Wohnraum, dem Umbau zweier bestehender Wohnungen und deren energetischer Sanierung auf der Hirtenstraße 7 in Ottenheim zu. Das Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Eigenart der Umgebung ein. Die Kubatur des Hauptgebäudes bleibt erhalten, ein Nebengebäude wird abgebrochen und zwei Stellplätze werden ausgewiesen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Schwanau Drucksache-Nr.: 102/2026
Bauanträge Gemeinderat Bauamt, Simone Brandenburger
Sitzung:
Bau- und Planungsausschuss
öffentlich Beschlussfassung
07.09.2026
Nutzungsänderung von Werkstatt zu Wohnung, Umbau der beiden vorhandenen
Wohnungen und energetische Sanierung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 310, Hirtenstraße 7,
Gemarkung Ottenheim
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Nutzungsänderung einer Werkstatt in eine Wohnung
sowie dem Umbau der beiden vorhandenen Wohnungen und der energetischen Sanierung zu.
Begründung / Sachverhalt:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ottenheim. Ein
Bebauungsplan wurde für diesen Bereich nicht entwickelt. Somit ist das Vorhaben nach § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Zulässigkeit ist demnach gegeben, wenn es sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die bestehende Werkstatt im Erdgeschoss des Gebäudes soll zu Wohnraum umgebaut werden.
Dabei werden die beiden vorhandenen Wohnungen umgebaut und energetisch saniert. Die
Aufteilung der beiden Wohneinheiten erfolgt vertikal.
Die Kubatur des Hauptgebäudes bleibt bestehen. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die
Innenräume neu aufgeteilt, die Deckenhöhen verändert und ein Nebengebäude wird abgebrochen.
Zwei Stellplätze werden an der Hirtenstraße ausgewiesen.
Da die Verwaltung von der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ausgeht, wird dem Bau- und
Planungsausschuss empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Anlage(n):
1 Lageplan
2 Schnitte
3 Ansichten
Beratungsergebnis
Lt. Beschluss- Abweichender
Einstimmig: Mit Stimmen- Ja Nein Enthaltung
vorschlag [ ] Beschluss: [ ]
[ ] Mehrheit [ ]
Text aus PDF extrahiert