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Nutzungsänderung von Werkstatt zu Wohnung, Umbau der beiden vorhandenen Wohnungen und energetische Sanierung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 310, Hirtenstraße 7, Gemarkung Ottenheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Schwanau
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Bau- und Planungsausschuss Schwanau stimmt der Umnutzung einer Werkstatt zu Wohnraum, dem Umbau zweier bestehender Wohnungen und deren energetischer Sanierung auf der Hirtenstraße 7 in Ottenheim zu. Das Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Eigenart der Umgebung ein. Die Kubatur des Hauptgebäudes bleibt erhalten, ein Nebengebäude wird abgebrochen und zwei Stellplätze werden ausgewiesen.

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Gemeinde Schwanau Drucksache-Nr.: 102/2026 Bauanträge Gemeinderat Bauamt, Simone Brandenburger Sitzung: Bau- und Planungsausschuss öffentlich Beschlussfassung 07.09.2026 Nutzungsänderung von Werkstatt zu Wohnung, Umbau der beiden vorhandenen Wohnungen und energetische Sanierung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 310, Hirtenstraße 7, Gemarkung Ottenheim Beschlussvorschlag: Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Nutzungsänderung einer Werkstatt in eine Wohnung sowie dem Umbau der beiden vorhandenen Wohnungen und der energetischen Sanierung zu. Begründung / Sachverhalt: Das Grundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ottenheim. Ein Bebauungsplan wurde für diesen Bereich nicht entwickelt. Somit ist das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Zulässigkeit ist demnach gegeben, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die bestehende Werkstatt im Erdgeschoss des Gebäudes soll zu Wohnraum umgebaut werden. Dabei werden die beiden vorhandenen Wohnungen umgebaut und energetisch saniert. Die Aufteilung der beiden Wohneinheiten erfolgt vertikal. Die Kubatur des Hauptgebäudes bleibt bestehen. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die Innenräume neu aufgeteilt, die Deckenhöhen verändert und ein Nebengebäude wird abgebrochen. Zwei Stellplätze werden an der Hirtenstraße ausgewiesen. Da die Verwaltung von der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ausgeht, wird dem Bau- und Planungsausschuss empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Anlage(n): 1 Lageplan 2 Schnitte 3 Ansichten Beratungsergebnis Lt. Beschluss- Abweichender Einstimmig: Mit Stimmen- Ja Nein Enthaltung vorschlag [ ] Beschluss: [ ] [ ] Mehrheit [ ]

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