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Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Mitteln aus dem Bürgerenergiefonds der IB.SH für eine Initialberatung des EKI für das neue Bebauungsgebiet Flaruper Straße; Antrag BfN-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Süderbrarup |
| Datum | 2021-12-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Norderbrarup Fraktion: Bürger für Norderbrarup
Christine Hannemann (Fraktionsvorsitzende)
Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Mitteln aus dem
Bürgerenergiefonds der IB.SH für eine Initialberatung des EKI für das neue
Bebauungsgebiet Flaruperstraße
Sachverhalt:
Die Beschlussvorlage bezieht sich auf das von Jens Wulfsberg vorgeschlagenen Projekt:
In Norderbrarup wird zurzeit ein Neubaugebiet geplant. Hierdurch besteht die Möglichkeit, schon in
einer frühen Planungsphase nicht nur die jetzt schon gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten des
energetisch nachhaltigen Bauens von Einzelhäusern zu berücksichtigen, sondern die energetisch
Optimierung mehrerer Einzelhäuser im Verbund neu zu denken, zu planen und zu realisieren. Das
Neubaugebiet „Flaruper Straße“ könnte so zu einer Art Reallabor werden, in dem elektrische und
thermische Energie von allen vorhandenen Dachflächen in gemeinsame Speicher geleitet werden
und von dort je nach Bedarf wieder entnommen werden.
Hierdurch soll der Grad der energetischen Autarkie des Neubaugebietes deutlich gesteigert werden,
um so den Verbrauch fossiler Brennstoffe (Gas) und die damit verbundene Erzeugung von CO2 zu
reduzieren. Durch den sogenannten peer2peer-Energiehandel, also den Handel und die Abrechnung
der Energie unter den Hauseigentümern, können die Energiepreise frei vereinbart und die
Energiekosten für jeden Teilnehmer deutlich gesenkt werden.
Das Neubaugebiet könnte damit ein Leuchtturm für die zukünftige energetische Gestaltung
weiterer Baugebiete (in der Welt?) werden. Ziel ist es, die projektspezifischen Investitionen durch
Fördermittel zu bestreiten, so dass für die Bauherren keine Kosten entstehen.
Weitere Informationen über: www.energiewende-norderbrarup.de
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge hierzu beschließen:
A) Beauftragung eines Planungsbüros oder einer anderen anerkannten Institution, die
1.) Rahmenbedingungen für die energetisch nachhaltige Optimierung des Neubaugebietes ermittelt
(potentiell mögliche Erzeugung und Speicherung von elektrischer und thermischer Energie;
Ermittlung eines möglichen Grades der energetischen Autarkie)
2.) optimale Energie-, Speicher-, Leitungs- und Mess-/Regelungstechnik vorschlägt
3.) die für 1.) und 2.) notwendigen Investitionen abschätzt
4.) die von 1.), 2.) und 3.) abhängige Amortisations- und Wirtschaftlichkeitsrechnung für die
Fördermittelgeber und Bauherren abschätzt.
B) Die durch die Beauftragung des Planungsbüros oder anerkannten Institution entstehenden
Kosten sollen durch eine Förderung gedeckt werden, die nach Erhalt der Planungskosten z.B. bei der
IB.SH beantragt wird.
C) Für die eventuell sinnvolle und mögliche Umsetzung der Maßnahmen soll schon jetzt versucht
werden, Fördermöglichkeiten durch die Programme SmartCity Süderbrarup oder Smarte
Grenzregion auszuloten.
D) Es sollte u.U. festgestellt werden, wer die o.g. Aktivitäten koordiniert.
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