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Neugestaltung des Schlossufers Entwurfsplanung für die Freiflächen zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor (Bauabschnitt 5) und dem Neubau der Slipanlage am Floßhafen (Vorentwurf) - Absetzungsantrag der Fraktionsgemeinschaft CSU/JU vom 13.07.2026 (Beschließend)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Aschaffenburg |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag: I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Entwurfsplanung Schlossufer für die Freiflächen zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor (Bauabschnitt 5) und den Neubau der Slipanlage am Floßhafen (Vorentwurf) zur Kenntnis. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung Schlossufer für die Freiflächen zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor (Bauabschnitt 5) und dem Vorentwurf für den Neubau der Slipanlage am Floßhafen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Freiflächen zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor (Bauabschnitt 5) die Ausführungsplanung zu erstellen und die Ausschreibung der Bauleistungen vorzubereiten. Die Realisierung erfolgt im Zeitraum 2027 bis 2030. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau der Slipanlage eine Entwurfsplanung zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Realisierung erfolgt im Zeitraum 2027 bis 2028. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Freiflächen zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor (Bauabschnitt 5) einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken für Zuwendungen aus der Städtebauförderung zu stellen II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ x ] nein [ ] Sofern Kosten entstehen: Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt ja [ ] nein [ x ] Es entstehen Folgekosten ja [ x ] nein [ ] Häufigkeit der Folgekosten einmalig [ ] wiederkehrend [ x ]
Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Begründung: Einführung: Aktueller Stand der Umsetzung der Neugestaltung des Schlossufers Nach jahrelanger Vorbereitung realisiert das Bau- und Stadtentwicklungsreferat seit 2019 die Neugestaltung des Schlossufers. Der Realisierung vorausgegangen war u.a. ein mehrjähriger Bürgerbeteiligungsprozess und mehrere Planungsvarianten aus einem Gutachterverfahren. Der Stadtrat beschloss 2018 den Masterplan Schlossufer und seine Umsetzung. Der Einstieg in die Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgte mit der Neugestaltung der Mainuferpromenade bereits 2019. Im zweiten Bauabschnitt 2022 bis 2025 wurde im Zuge der Bundesförderung „Nationale Projekte der Stadtentwicklung“ der Aufzugsturm, ein großer Teil des Kranichplatzes, die Suicardusstraße Nord und ein wesentlicher Teil der Stützmauersanierung umgesetzt. 2023 wurde die Uferpromenade zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen als Sonderförderprojekt der Städtebauförderung gebaut (BA 4) Noch bis Anfang September dieses Jahres erfolgt der Neubau der Suicardusstraße Süd mit den Stellplätzen für die Bewohner der Oberstadt. In diesem Bauabschnitt 4 wurde ebenfalls ein wesentlicher Teil der historischen Stützmauer saniert. Der Bauabschnitt 4 wird durch die Städtebauförderung bezuschusst. Noch nicht realisiert sind die mainseitig gelegenen Freianlagen zwischen dem Theoderichstor und der Willigisbrücke. Diese Fläche ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt und beinhalten u.a. zwei Sitzstufenanlagen an der Uferlinie, die Neugestaltung des Bereichs Biergarten, ein kleines Gastronomieangebot auf dem Kranichplatz, die Veranstaltungswiese und die Attraktivierung der großräumigen Wiesenflächen mit Spiel und Aufenthaltsflächen. Für diese Bauabschnitte hat die Verwaltung im November 2021 eine Vorplanung in den Stadtrat eingebracht, die nach ausführlicher Beratung zur weiteren Umsetzung beschlossen wurde. Die technischen Ämter des Bau- und Stadtentwicklungsreferates haben daraufhin mit den verantwortlichen Ingenieurbüros der Schlossufer GBR die Vorplanung zur Entwurfsplanung weiterentwickelt. Sie wird nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Während dieses Prozesses hat der Stadtrat auch die Standortentscheidung für die neue Slipanlage getroffen. Damit ist eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung des Bauabschnittes 5.2 geschaffen. Die Entwurfsplanung Slipanlage ist ebenfalls Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Die Realisierung der letzten beiden Bauabschnitte ist aktuell für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehen. Für diese Maßnahme sind durch die Regierung von Unterfranken Städtebauförderungsmittel im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ mit einer Förderquote von 60 % in Aussicht gestellt. Mit dem Abschluss der Gesamtrealisierung kann Ende des Jahrzehnts ein bedeutsames Stadtentwicklungsprojekt fertiggestellt werden. Das Mainufer vor dem Schloss Johannisburg zwischen der Willigisbrücke und dem Pompejanumsfelsen erhält damit endlich eine würdige Gestaltung und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Menschen in Aschaffenburg, unserem Bayrischen Nizza. Projektgebiet Die beiden Bauabschnitte 5.1 und 5.2 umfassen eine Gesamtfläche von ca. 1,6 ha. Das Projektgebiet erstreckt sich von der Willigisbrücke im Süden bis zum Theoderichstor im Norden. Als Sonderfläche ist der Ersatzstandort der Slipanlage am Theoderichstor im Bereich Floßhafen Bestandteil der Planung. Zielsetzung der Planung Die vorliegende Entwurfsplanung konkretisiert den Masterplan Schlossufer und setzt seine Planungsziele in bauliche ausführbare Elemente um. Als wesentliche Planungsziele sind hier zu nennen. Umgestaltung der Freiflächen zu Aufenthaltsräumen und Treffpunkten für die Besucher des Mainufers mit vielfältigen Angeboten für Kommunikation und Bewegung. Öffnung des Schlossufers zum Main mit weiteren Angeboten für das Wassererlebnis durch zwei große Sitzstufenanlagen Verstätigung des Biergartens am Theoderichstor mit größerem Flächenangebot und neuer Infrastruktur. Schaffung einer zentralen Veranstaltungsfläche für kulturelle Veranstaltungen Ergänzung des Gastronomieangebotes durch einen „Kiosk“ auf der zentralen Achse Kranichplatz Inwertsetzung der Platzfläche Theoderichstor ohne Slipanlage für Sportboote aber mit einer Anlegestelle für Wasserwanderer Umsetzung der Ziele in die konkrete Entwurfsplanung Freianlagen Bauabschnitt 5 Freiflächen Im ersten Abschnitt BA 5.1. ist die Fortsetzung des Kranichplatzes bis an den Main geplant. Auf den oberen, gepflasterten Platz mit dem Aufzugsturm und die bereits hergestellten Blütenfelder folgt ein Bereich in wassergebundener Wegedecke, der gastronomisch genutzt werden soll, aber auch konsumfreiem Aufenthalt und Ausblicken von der Kranichmauer dient. Die historische Mauer aus großen Sandsteinblöcken, die die Ebenheit der Fläche ermöglicht, bleibt erhalten, sodass eine attraktive Terrasse mit Blick auf den Main entsteht. Über eine Treppe gelangt man an die Uferpromenade. Eine große Sitzstufenanlage stellt an dieser Stelle die direkte Verbindung zum bzw. ins Wasser her. Die Rasenböschung auf der anderen Seite der Treppe erhält langgezogene Sitzstufen. Eine kleine Bühne und locker angeordnete Kommunikationsmöbel laden zur individuellen Freizeitgestaltung und Erholung ein. Durchzogen wird die großzügige Wiesenfläche durch einen diagonal mit leichtem Gefälle verlaufenden Weg, der die barrierefreie Verbindung vom Schloss über den Aufzugsturm bis an die Uferpromenade verlängert. Der in den bereits hergestellten Bauabschnitten entstandene Parallelweg zur Uferpromenade, der Panoramaweg, durchzieht auch den Bauabschnitt BA 5 auf der bereits geschotterten Kanaltrasse. Wenn die Promenade am Main an schönen Tagen ausgelastet ist, stellt dieser eine ruhige und barrierefreie Alternative dar und mindert so das Konfliktpotenzial zwischen Radfahrern und Fußgängern. Von diesem Weg sind bis zum Regenüberlaufbecken zwei Querverbindungen zur Promenade mit teils neuen Treppenanlagen geplant. Der Panoramaweg wird von einem Balancierparkour gesäumt, der als Idee die historische Nutzung des Schlossufers als Floßhafen und Trocknungsplatz für Fischernetze und Wäsche aufgreift. Der BA 5.2 beinhaltet den Theoderichsplatz, die Flächen des Biergartens und die Grünflächen zwischen dem Theodorichs- und Kranichplatz mit der Veranstaltungswiese. Im Theoderichstor kreuzen sich Wege aus mehreren Richtungen. Der Platz soll frei von Verkehr gestaltet werden. Ausnahme sind einzig die Fahrzeuge zum Unterhalt der einzelnen Nutzungsberechtigten, die an dieser Stelle wenden können. Wasserseits ist entlang der vorhandenen Ufermauer ein neuer Steg mit Kanu- und Bootsanlegestelle für Wasserwanderer geplant. Insgesamt sind am Mainufer 86 Fahrradbügel vorgesehen, so dass ca. 170 Räder dort abgestellt werden können. In der Grünfläche werden zusätzlich 37 neue Bäume und 16 großkronige Sträucher gepflanzt, um die Struktur der Fläche aufzuwerten. Um den Verlust von Habitaten der Eidechsen zu ersetzen, wird im Bauabschnitt 5.1. eine Trockenmauer mit wärmeliebenden, insektenfreundlichen Staudenangelegt. Im gesamten Plangebiet werden verschiedene Sitzmöbel aufgebaut, von der altersgerechten Bank über verschiedene Kommunikationsmöbel, Podeste und Drehliegen, deren Position mit dem Sonnenstand veränderbar ist. Ein Novum stellt eine Verleihstation für mobile Sitzgelegenheiten dar. Über eine App können dort Stühle oder Klappliegen entliehen werden. An heißen Tagen sorgen Trinkbrunnen und Nebeldusche für Abkühlung. Sitzstufenanlagen In Verlängerung des Kranichplatzes und am Theoderichsplatz entstehen an zwei wesentlichen Orten Sitzstufenanlagen. Die unterste Stufe ist selbst bei niedrigstem Wasser ca. 15 cm mit Wasser bedeckt. In Fortschreibung des Masterplans werden in der vorliegenden Planung die Sitzstufenanlage am Theoderichstor und die Anlegestelle für Wasserwanderer unabhängig voneinander errichtet. Dadurch kann die Sitzstufenanlage durch ihre besondere Ausrichtung gen Westen mit Blick auf die Wasserfläche des Maines punkten. Holzpodeste laden zum Sitzen ein, Bäume spenden Schatten und untergliedern die große Fläche. Die Gründung der Sitzstufenanlagen erfolgt aus statischen und geotechnischen Gründen als Pfahlgründung mit aufgelegten Beton-Fertigteilelementen. Biergarten In unmittelbarer Nachbarschaft zum Theoderichsplatz und der zukünftigen Bootsanlegestelle erfährt der Biergarten an seinem angestammten Platz eine Erweiterung und Neuordnung. Der geplante Biergarten wird auf einer rund 540 m² großen, wassergebundenen Wegedecke errichtet. Auf einer Länge von 120 m wird die Fläche durch Hecken und Stufen baulich von der Mainuferpromenade abgegrenzt. Optional kann der Betrieb im Süden um eine ca. 160 m² große Wiesenfläche erweitert werden; zudem bietet die bestehende Schotterrasenfläche auf der Uferseite Platz für eine zusätzliche Tischreihe mit einer Gesamtfläche von 100 m², wobei ein Geländer zur Mainböschung hin für die nötige Sicherheit sorgt. Die auf der Fläche befindlichen Bäume sind dauerhaft zu schützen. Die Infrastrukturfläche ermöglicht bis zu sechs 20-Fuß-Container im Gastrobereich sowie eine Toilettenanlage, die über einen barrierefreien Aufgang (Rampen) vom Theoderichplatz aus erschlossen wird. Wegen des Hochwasserbereichs muss dies mobil ausgeführt und im Bedarfsfall mit entsprechender Vorwarnzeit entfernt werden können. Alle Einrichtungen sind vom Pächter bereitzustellen. Die Ausschreibung des Pachtverhältnisses erfolgt in einem eigenen Verfahren. Der Ausbau der Freianlagen sorgt für die Infrastruktur (Kanal-, Wasser-, Stromanschlussmöglichkeiten) sowie die Fläche (wassergebundener Belag und Rasenflächen). Für die Beleuchtung und die Montage von Sonnensegeln werden vier Masten mit entsprechenden Ösen errichtet. Kranichmauer Die historische Kranichmauer am Schlossufer wird einer substanziellen Sanierung unterzogen. Dabei werden vor allem die vorhandenen Fugen in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde saniert. Zum Schutz von Natur und Umwelt wird die Maßnahme durchgängig von einer Umweltbaubegleitung betreut. Der Bauablauf sieht vor, dass im Vorfeld vorhandene Fugen und Hohlräume kontrolliert und temporär verschlossen werden, um Artenschutzkonflikte zu vermeiden. Als nachhaltiger Ausgleich werden im Zuge der Sanierungsarbeiten neue, dauerhafte Hohlräume im Mauerwerk für die Tierwelt geschaffen. Kiosk Ein Kiosk auf dem Kranichplatz ermöglicht den Spaziergängern an prominenter Stelle ein gastronomisches Angebot zur Kaffeepause, Eis oder Snacks zu nutzen. Die angedachte ganzjährige Gastronomie besteht aus einer zentralen Verkaufstheke für Kundenkontakt, Ausgabe und Kommunikationsbereich nach außen, ergänzt durch Lager, Personalbereich, Entsorgung, sowie eine barrierefreie öffentliche WC-Anlage. Der Verzehr der Speisen ist nur im Außenbereich möglich. Zur Kompensation des Platzgefälles wird ein vorgelagertes Deck mit integrierten Stufenanlagen errichtet, das als Aufenthalts- und Erschließungsfläche dient. Der Hauptzugang wird barrierefrei und niveaugleich vom angrenzenden Weg ausgebildet Die eingeschossige modulare Bauweise erlaubt eine wirtschaftliche Vorfertigung, kurze Bauzeiten, flexible Anpassung, sowie eine nachhaltige Nutzungsperspektive im Hinblick auf Standortveränderungen oder temporäre Nutzungsszenarien Das Ergebnis soll ein städtebaulich hochwertiges Erscheinungsbild sein und sich stimmig in das Gesamtkonzept einfügen. Um dies zu gewährleisten wird das Gebäude durch die Stadt errichtet und anschließend an den Betreiber des Biergartens mitverpachtet. Der Kiosk bietet eine Blickrichtung auf alle historischen und landschaftlichen Punkte, die Nähe zum Wasser und die Gelegenheit die Natur und Begegnungen zu erleben. Veranstaltungswiese In der Nachbarschaft zum unteren Kranichplatz mit dem vorab beschriebenen Kiosk schließt die Veranstaltungswiese, gefolgt vom Standort für eine bis zu 100 m² großen Bühne, jeweils mit Schotterrasen an. Die Fläche ist Teil der Grünanlage. Um diesen visuellen Eindruck unmittelbar vor dem Schloss zu wahren, ist eine temporäre Nutzung der Fläche zwingend erforderlich. In Absprache mit dem Kulturamt wurde eine zweimalige Nutzung im Jahr mit jeweils 3 Wochen festgelegt. Die Vergabe der Veranstaltungen erfolgt durch das Kulturamt. Bei einer Nutzung mit Stehplätzen finden ca.1000 Besucher dort Platz, bei Bestuhlung ca.700 Gäste. incl. der jeweiligen Versorgungsbereiche. Eine den Ansprüchen gerechte Infrastruktur wird bereitgestellt. Beleuchtung Der Bedeutung des Projektes angemessen wurde für das gesamte Plangebiet eine sorgfältig differenzierte Beleuchtungskonzeption entwickelt, welche gestalterische, funktionale, atmosphärische, technische und ökologische Aspekte der jeweiligen Situation entsprechend berücksichtigt. Der Stadtrat hat dem Konzept mit dem Beschluss zur Vorentwurfsplanung vom 08.11.21 grundsätzlich zugestimmt. Vorgesehen ist ein einheitliches System mit unterschiedlichen Leuchtentypen für Promenaden, Plätze, Treppenanlagen, Sitzwiesen und Veranstaltungsflächen. Die Beleuchtung wird auf die Nutzbereiche begrenzt, blendarm ausgeführt und überwiegend mit warmweißer Lichtfarbe (2700 K) betrieben. Ergänzend ist eine sensorbasierte Lichtsteuerung vorgesehen, die die Beleuchtungsstärke an die tatsächliche Nutzung anpasst und so Energieverbrauch sowie Lichtemissionen reduziert. Die Mainuferpromenade wird von der Willigisbrücke bis zum Theoderichstor mit Mastleuchten ausgestattet. Auf der Liegewiese befinden sich hohe Leuchten, die im Regelbetrieb nur diffuses Licht verbreiten, aber erlauben, eine Panikbeleuchtung zuzuschalten. Der Kranichplatz ist bis zum Aufzug mit Pollerleuchten ausgestattet. Treppen erhalten eine Handlaufbeleuchtung. Umsetzung der Ziele in die konkrete Entwurfsplanung Slipanlage am Floßhafen Der Standort der neuen Slipanlage wurde am 14.01.2025 im PVS beschlossen. Am 22.04.2025 hat der Planungs- und Verkehrssenat den Zwischenbericht zum Ausbau der Slipanlage im Floßhafen zur Kenntnis genommen. Folgender Sachverhalt liegt den Beschlüssen zu Grunde: Etwa bei Main-km 87,6 zwischen der Minigolfanlage und der Adenauer Brücke existiert bereits eine Slipanlage, die mit der vorliegenden Planung ersetzt werden soll. Die bestehende Slipanlage entspricht jedoch hinsichtlich der Geometrie und der Befestigung (Naturstein-Großpflaster) nicht den aktuellen Richtlinien. Die Vorgaben zur Gestaltung der Einlassstelle wurden zwischen den Fachbehörden und der Verwaltung abgestimmt. . Die Rampenbemessung und Anforderungen der Kaimauer erfolgt in Anlehnung an die technischen Vorgaben wie die Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW), die Anlagen zur Überwindung von Anlegestellen (BMVI), die DIN 19703 für Schleusen und die EAU, Empfehlungen für Ufereinfassungen. Weitere Vorgaben bestehen in den Parkmöglichkeiten für die Rettungskräfte und den Sportboottrailern: 3 Stellplätze mit einer Länge von 18 m für die Rettungsdienste. Im alltäglichen Gebrauch dienen die Stellplätze als Rangierfläche. Für die Sportbootnutzer sollten nach Vorgabe der Stadtverwaltung 6 Stellplätze vorgesehen werden. Weiterhin sollen, angrenzend zu den Sportbootstellplätzen, 5 PKW-Stellplätze realisiert werden. Ferner soll die Durchgängigkeit des Geh- und Radweges am Standort erhalten werden. Die Zufahrt zur Slipanlage erfolgt geradlinig von der Straße „Am Floßhafen“ aus. Hierzu erfolgt der Neubau einer asphaltierten Fahrbahn mit 9,0 m Breite. Die Breite sowie die entsprechenden Ausrundungen an der Straße „Am Floßhafen“ wurden aufgrund der erforderlichen Flächen für den Rangierverkehr gewählt. Die neue Zufahrt kreuzt den bestehenden, bevorrechtigten Geh- und Radweg. Zur Verdeutlichung der Gefahrenstelle erhält der Geh- und Radweg an dieser Stelle eine Einfärbung der Oberfläche in Signalfarbe (rot). Weiterhin werden Haltelinien für den PKW-Verkehr sowie eine entsprechende Beschilderung, in Abstimmung mit dem Radverkehrsbeauftragten vorgesehen. Südlich der neuen Zufahrt, zwischen dem bestehenden Geh- und Radweg und der Straße „Am Floßhafen“, werden die Stellplätze (3 Stück) für die Rettungskräfte vorgesehen. Die Befestigung der Fläche erfolgt mit Rasengittersteinen. Im alltäglichen Gebrauch dienen die Stellplätze als Rangierfläche. Die Stellplätze für die Sportboote (6 Stück) müssen, aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse, ca. 100 m südlich der neuen Slipanlage vorgesehen werden. Die Anordnung erfolgt östlich der Straße „Am Floßhafen“ auf einer Länge von 21,0 m und einer Tiefe ab Hinterkante Gehweg von 22,0 m. Die Befestigung erfolgt mit Schotterrasen. Südlich der Stellplätze für die Sportboottrailer werden 5 PKW-Stellplätze vorgesehen, welche ebenfalls mit Schotterrasen befestigt werden. Diese ersetzen z. T. entfallende Stellplätze, da im Zufahrtsbereich zur Rampe zusätzliche Halteverbotsbereiche in der Straße „Floßhafen“ vorgesehen werden, um die Befahrung zu gewährleisten. Seitens der Bootclubs wurde der Wunsch nach zusätzlichen PKW-Stellplätzen im näheren Umfeld geäußert. Dazu wurde eine Fläche östlich der Straße „Am Floßhafen als geeignet betrachtet. Hier sollen 16 PKW-Stellplätze errichtet werden. Die Stadt Aschaffenburg nimmt die geplanten Stellplätze in die Planungen (Lph 1- 4) auf. Die Fläche soll zukünftig an die Bootclubs verpachtet werden. Die Befestigung erfolgt mit Rasengittersteinen. Die Herstellung der Stellplätze obliegt dem Pächter. Die Slipanlage wird als massives Ingenieurbauwerk in Stahlbetonbauweise ausgeführt Die Fahrbahn der Slipanlage ist als durchgehender Plattenbalken konstruiert, der auf insgesamt fünf Querträgern aufliegt. Diese Bauweise gewährleistet eine gleichmäßige Lastabtragung sowie eine hohe Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Anlage. Für die Herstellung der Slipanlage ist ein wasserdichter Verbau erforderlich. Der Führungssteg, sowie der nördlich abzweigende Anlegesteg, sind über das Podest und die höhentechnisch bewegliche Zugangsbrücke fußläufig zu erreichen. Die Steganlage ist als Aluminiumkonstruktion vorgesehen. Die Breite der Steganlage wird mit 2,50 m sowie mit Geländer vorgesehen. Die Sicherung der Steganlage wird über neue Dalben erfolgen; die Fundamentierung soll im Zuge der Gründungsarbeiten für die Slipanlage (Bohrpfähle) ausgeführt werden. Kosten Die zu Grunde gelegten Kosten beruhen auf den aktuellen Bearbeitungsständen und wurden bei Bedarf indexiert. Ggf. bereits durchgeführte Teilleistungen oder Kosteneinsparungen aufgrund von Planungsänderungen (z. B. Beleuchtung) sind bei der aktuellen Kostenübersicht bereits berücksichtigt und beschrieben. Die Gesamtkosten für die Fertigstellung des Schlossufers BA 5 Freiflächen Süd mit Slipanlage betragen: Schlossufer Aschaffenburg - Ausgaben- und Finanzierungsplan Freiflächen Süd - "Sozialer Zusammenhalt" HH 6157.9582 Kostengruppen Basis Gesamt brutto 100 Grundstück 0,00 € 200 Vorbereitende Maßnahmen KS 431.348,32 € 300 Kiosk (gem. HBA) KS 500.000,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen Sanierung Kranichmauer KR 350.000,00 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen KS 547.092,51 € 500 Außenanlagen und Freiflächen KB 3.621.954,00 € 500 Sitzstufen (Kranichplatz, Theoderichtor) und Bootsanleger KS 1.211.783,43 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € Summe Baukosten 6.662.178,26 € Sicherheitszuschlag von 20 % bis 30 % 1.591.209,33 € 700 Baunebenkosten bezogen auf BK ohne Sicherheit 23% 1.532.301,00 € 800 Finanzierung 0,00 € Gesamtsumme Brutto 9.785.688,58 € Für die Umsetzung des Bauabschnitts 5 sind von der Regierung von Unterfranken finanzielle Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung in Aussicht gestellt worden. Die förderfähigen Kosten werden mit 60 % bezuschusst. Der Eigenanteil der Stadt berechnet sich wie folgt: voraussichtlich förderfähige Herstellungskosten 9.127.579,67 € Fördersumme bei 60 % 5.476.547,80 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg - BA 5 4.309.140,78 € Refinanzierung Kiosk durch Pachteinnahmen 325.000,00 € Die Kosten der Slipanlage am Floßhafen sind nicht förderfähig. Sie betragen incl. eines Sicherheitszuschlages von 30% 1.598.323,68 € Schlossufer Aschaffenburg - Ausgaben- und Finanzierungsplan Slipanlage Floßhafen – „Sozialer Zusammenhalt“ HH 6161.9513 Kostengruppen Basis Gesamt brutto 100 Grundstück 0,00 € 200 Vorbereitende Maßnahmen FPK KS 214,936,00 € 300 Bauwerk – Baukonstruktionen KS 613.000,00 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 0,00 € 500 Außenanlagen und Freiflächen KS 216.720,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € Summe Baukosten 1.044.656,00 € Sicherheitszuschlag 313.396,80 € 700 Baunebenkosten 23% 240.270,88 € 800 Finanzierung 0,00 € Gesamtsumme Brutto 1.598.323,68 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg - BA 5 + Slipanlage gesamt 5.907.464,46 € Die Berechnung der Kosten erfolgt mit Stand vom 25.06.2026 auf Basis der Kostenberechnung vom 20.5.26 bzw. der Kostenschätzung vom 8.09.2021 zzgl. der Kostensteigerung. Bauzeiten und Mittelabruf Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll im Zeitraum von 2027 bis 2030 erfolgen. Mit den Bauarbeiten für den BA 5.1 soll im Herbst 2027 begonnen werden. Die Ausführung des BA 5.2 ist von März 2029 bis Mai 2030 geplant. Der Mittelabfluss sowie die Einnahmen (Förderung) stellt sich über die Bauzeit verteilt wie folgt dar: Ausgaben bis 2027 anteilige BNK Freiflächen (BA 5) 371.458,92 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg -371.458,92 € Ausgaben 2027 anteilige BK Freiflächen (BA 5) 895.188,20 € anteilige BNK Freiflächen (BA 5) 150.000,00 € Slipanlage inkl. BNK 1.358.575,13 € Mittelabruf aus Förderung BA 5 Ausgaben bis 2027 211.731,58 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg -2.192.031,75 € Ausgaben 2028 anteilige BK Freiflächen (BA 5) 2.887.207,03 € anteilige BNK Freiflächen (BA 5) 362.336,83 € Slipanlage inkl. BNK 239.748,55 € Mittelabruf aus Förderung BA 5 Ausgaben 2027 586.465,22 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg -2.902.827,19 € Ausgaben 2029 anteilige BK Freiflächen (BA 5) 3.736.879,43 € anteilige BNK Freiflächen (BA 5) 548.505,25 € Mittelabruf aus Förderung BA 5 Ausgaben 2028 1.822.270,79 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg -2.463.113,89 € Ausgaben 2030 anteilige BK Freiflächen (BA 5) 734.112,92 € anteilige BNK Freiflächen (BA 5) 100.000,00 € Mittelabruf aus Förderung BA 5 Ausgaben 2029 2.403.880,46 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg 1.569.767,54 € Ausgaben 2031 anteilige BK Freiflächen (BA 5) 0,00 € anteilige BNK Freiflächen (BA 5) 0,00 € Mittelabruf aus Förderung BA 5 Ausgaben 2030 467.824,27 € Eigenanteil Stadt Aschaffenburg 467.824,27 € Das Bau- und Stadtentwicklungsreferat schlägt vor diese Finanzierung in die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltes anteilig für die Jahre 2027-2030 aufzunehmen. Bislang waren im Haushalt in der Mittelfristigen Finanzplanung lediglich 1,8 Millionen für die Freifläche Süd als Platzhalter eingestellt. Diese Zahl wurde entsprechend eines Platzhalters über mehrere Jahre nicht ergänzt und indiziert. Nimmt man diese Zahl als reale Zahl an, haben wir eine theoretische Mehrbelastung im Haushalt von ca. 2.435.000 € im Bauabschnitt 5. Im Bereich der Slipanlage gehen wir von Mehrkosten, bezogen auf die Haushaltsstelle, von ca. 549.000 € aus. Bereits abgerufene Mittel sind in diesen Darstellungen eingepreist.
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