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Beratung und Beschlussfassung über das Aufbringen von Haifischzähnen (VZ 342 der StVO) in der Straße Südertoft an allen „Rechts vor Links“ Einmündungen (Antrag der ABS-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAmt Süderbrarup
Datum2024-10-15
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Amt Süderbrarup Abteilung: Hauptamt für Gemeinde Süderbrarup Bearbeiter: Christopher Dank Aktenzeichen: 029.22 Datum: 10.10.2024 BESCHLUSSVORLAGE 30-GV-057/2024 Beratung und Beschlussfassung über das Aufbringen von Haifischzähnen (VZ 342 der StVO) in der Straße Südertoft an allen „Rechts vor Links“ Einmündungen (Antrag der ABS- Fraktion) Beratungsfolge Beratung Termin TOP Gemeindevertretung Süderbrarup öffentlich 15.10.2024 14. Sachverhalt: Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt der Gemeinde Süderbrarup hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 über den vorstehenden Antrag beraten und erläuternde Auskünfte durch Gemeinde- vertreter Volker Boldt erhalten. In der darauffolgenden Diskussion wurde angeregt, die Markierung nach VZ 342 um eine Markierung des Tempolimits 30 zu erweitern. Die Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung im Anschluss einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, das Aufbringen des VZ 342 der StVO sowie die Geschwindigkeitsan- gabe „30“ auf der Fahrbahn der Straße Südertoft in allen Kreuzungsbereichen, zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die rechtlichen Gegebenheiten für eine Umsetzung zu prüfen. Beschlussvorschlag: Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und beschließen, das Aufbringen des VZ 342 der StVO sowie die Geschwindigkeitsangabe „30“ auf der Fahrbahn der Straße Südertoft in allen Kreuzungsbereichen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die rechtlichen Gegebenheiten für eine Umsetzung zu prüfen. Anlagen:

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