Startseite › Amt Süderbrarup › Antrag
Beratung und Beschlussfassung über das Aufbringen von Haifischzähnen (VZ 342 der StVO) in der Straße Südertoft an allen „Rechts vor Links“ Einmündungen (Antrag der ABS-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Süderbrarup |
| Datum | 2024-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Süderbrarup Abteilung: Hauptamt
für Gemeinde Süderbrarup Bearbeiter: Christopher Dank
Aktenzeichen: 029.22
Datum: 10.10.2024
BESCHLUSSVORLAGE
30-GV-057/2024
Beratung und Beschlussfassung über das Aufbringen von Haifischzähnen (VZ 342 der
StVO) in der Straße Südertoft an allen „Rechts vor Links“ Einmündungen (Antrag der ABS-
Fraktion)
Beratungsfolge Beratung Termin TOP
Gemeindevertretung Süderbrarup öffentlich 15.10.2024 14.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt der Gemeinde Süderbrarup hat in seiner Sitzung am
25.09.2024 über den vorstehenden Antrag beraten und erläuternde Auskünfte durch Gemeinde-
vertreter Volker Boldt erhalten. In der darauffolgenden Diskussion wurde angeregt, die Markierung
nach VZ 342 um eine Markierung des Tempolimits 30 zu erweitern.
Die Mitglieder des Ausschusses haben der Gemeindevertretung im Anschluss einstimmig die
Empfehlung ausgesprochen, das Aufbringen des VZ 342 der StVO sowie die Geschwindigkeitsan-
gabe „30“ auf der Fahrbahn der Straße Südertoft in allen Kreuzungsbereichen, zu beschließen und
die Verwaltung zu beauftragen, die rechtlichen Gegebenheiten für eine Umsetzung zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und
beschließen, das Aufbringen des VZ 342 der StVO sowie die Geschwindigkeitsangabe „30“ auf der
Fahrbahn der Straße Südertoft in allen Kreuzungsbereichen. Die Verwaltung erhält den Auftrag,
die rechtlichen Gegebenheiten für eine Umsetzung zu prüfen.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert