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Änderung der Geschäftsordnung (GO) Klimaschutzbeirat (KSB)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kempten |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
öffentliche Sitzungsvorlage
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 23.07.2026
Amt: 35 Amt für Umwelt- und Naturschutz
Verantwortlich: Anita Bernschneider
Vorlagennummer: 2026/35/372
TOP 3
Änderung der Geschäftsordnung (GO) Klimaschutzbeirat (KSB)
Sachverhalt:
Mit Beginn der neuen Stadtratsperiode ab Mai 2026 wird die Geschäftsordnung des
Klimaschutzbeirats der Stadt Kempten einer Überprüfung unterzogen. Nach Abstimmung mit
der Vorsitzenden des Klimaschutzbeirats, Frau Gertrud Epple, werden dem Klimaschutzbeirat
mehrere Änderungen für die Geschäftsordnung vorgeschlagen.
Im Folgenden wird die aktuelle Geschäftsordnung abgebildet und die entsprechenden
Änderungsvorschläge farblich markiert. Vorgeschlagen wird, dass ein/e Vertreter/in des
Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten sowie ein/e Vertreter/in einer
Kemptener Umweltschutzorganisation als zusätzliche Mitglieder einen Sitz im
Klimaschutzbeirat der Stadt Kempten (Allgäu) erhalten.
Außerdem sollen die Vertretungen für der an klimaschutzrelevanten Fragestellungen
interessierten Kemptner Jugendorganisation und für eine Umweltschutzorganisationen
ausgeschrieben werden. Aus den interessierten Kemptener Organisationen soll dann per
Losverfahren ein/e weitere/r Vertreter/in jeweils in den Klimaschutzbeirat aufgenommen
werden.
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN KLIMASCHUTZBEIRAT
DER STADT KEMPTEN (ALLGÄU)
Vom 31.07.2014
geändert mit Stadtratsbeschluss vom 28.02.2019; 30.06.2020
Der Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) bildet zur Umsetzung des strategischen Ziels „Klima
schützen“ den Klimaschutzbeirat als besonderen Beirat und erlässt aufgrund § 15 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Kempten (Allgäu) folgende besondere
Geschäftsordnung:
§ 1 Ziele und Aufgaben
(1) Zur Umsetzung des strategischen Ziels „Klima schützen“ der Stadt Kempten wurde
2011 das Energieteam der Stadt Kempten (Allgäu) gegründet. Das zwischenzeitlich in
den „Klimaschutzbeirat“ übergeführte und umbenannte Gremium hat das Ziel, das
langfristige Klimaschutzkonzept der Stadt Kempten, den „Masterplan 100%
Klimaschutz bis 2050“ sowie den auf die Pariser Klimaziele aktualisierten
Klimaschutzmasterplan („Klimaplan 2035“) umzusetzen.
(2) Der Klimaschutzbeirat bereitet als beratende Klimaschutz-Denkfabrik klimapolitische
Entscheidungen für die politischen Gremien der Stadt Kempten (Allgäu) vor und dient
als Verbindungsglied zwischen der Öffentlichkeit und den politischen Gremien der
Stadt Kempten (Allgäu) für den Klimaschutz.
(3) Klimaschutzpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, der sich die Stadt Kempten über das
strategische Ziel „Klima schützen“ sowie über den „Masterplan 100% Klimaschutz bis
2050“ bzw. den „Klimaplan 2035“ verschrieben hat. Bei Angelegenheiten von grund-
sätzlicher Bedeutung für den Klimaschutz ist der Klimaschutzbeirat zu informieren.
Ihm ist Gelegenheit zu einer Stellungnahme einzuräumen.
§ 2 Funktion
(1) Der Klimaschutzbeirat berät die Verwaltung und den Stadtrat sowie die von ihm
gebildeten Ausschüsse in allen energie- und klimaschutzrelevanten Angelegenheiten.
(2) Die gefassten Empfehlungen des Klimaschutzbeirats sind den zuständigen Gremien
vorzulegen.
(3) Der Beirat berichtet dem Stadtrat jährlich über die Arbeitsergebnisse.
§ 3 Zusammensetzung
(1) Dem Klimaschutzbeirat gehören an
der/die Beauftragte des Stadtrates für Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz,
Vertreter/in des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten,
je 1 Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen,
der/die Klimaschutzmanager/in der Stadt Kempten,
der/die Energiemanager/in der Stadt Kempten,
der/die Leiter/in Vertreter/in des Referats Planen, Bauen und Verkehr,
der/die Leiter/in des Referats Wirtschaft, Kultur und Verwaltung,
Vertreter/in des Stadtplanungsamtes der Stadt Kempten,
Vertreter/in des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Vertreter/in des Umweltamtes der Stadt Kempten,
Vertreter/in der ZAK GmbH,
Vertreter/in des Allgäuer Überlandwerks,
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Vertreter/in des energie- und umweltzentrums allgäu,
Vertreter/in der Hochschule Kempten
Vertreter/in der Sozialbau
ein/e Vertreter/in der an klimaschutzrelevanten Fragestellungen interessierten
Kemptener Jugendorganisationen
ein/e an klimaschutzrelevanten Fragestellungen interessierte/r Schülervertreter/in
aus der Oberstufe einer Kemptener Schule.
Vertreter/in einer Umweltschutzorganisation
(2) Die Mitglieder und deren Vertretung werden von den entsendenden Institutionen für
die Dauer der Amtszeit des Klimaschutzbeirats benannt.
§ 4 Vorsitz und Geschäftsführung
(1) Vorsitzende/r des Klimaschutzbeirats ist der/die Beauftragte/r des Stadtrats für
Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz.
(2) Stellvertreter/in ist der/die Klimaschutzmanager/in der Stadt Kempten.
(3) Die Geschäftsführung liegt bei dem/der Klimaschutzmanager/in der Stadt Kempten.
(4) Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen des Beirats.
§ 5 Arbeitsweise
(1) Der Klimaschutzbeirat wird bei Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, von
dem/der Vorsitzenden einberufen.
(2) Darüber hinaus ist er einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder unter
Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies verlangt.
(3) Der/die Vorsitzende lädt die Mitglieder des Klimaschutzbeirats schriftlich unter
Angabe von Ort und Zeit der Sitzung sowie der Tagesordnung mindestens eine
Woche vor den jeweiligen Sitzungen ein.
(4) Die Sitzungen des Klimaschutzbeirats sind öffentlich.
(5) Über die Sitzungen des Klimaschutzbeirats ist ein Protokoll zu führen.
(6) Zu den Sitzungen können weitere sachkundige Personen oder Vertreter/innen von
Institutionen eingeladen werden.
§ 6 Beschlussfähigkeit
(1) Der Klimaschutzbeirat kann Empfehlungen beschlussmäßig abfassen, wenn sämtliche
Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend
ist.
(2) Stimmberechtigt sind die Mitglieder (§ 3) bzw. im Verhinderungsfall deren
Vertreter/innen.
(3) Empfehlungen des Klimaschutzbeirats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
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§ 7 Amtszeit
(1) Die Amtszeit des Klimaschutzbeirats richtet sich nach der Wahlperiode des Stadtrates
der Stadt Kempten (Allgäu). Der Klimaschutzbeirat bleibt nach Beendigung einer
Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt.
(2) Mitglieder scheiden aus, wenn sie nicht mehr der entsendenden Institution
angehören, von ihr abberufen werden oder auf eigenen Wunsch nicht mehr an der
Arbeit des Klimaschutzbeirats teilnehmen möchten. Die entsendenden Institutionen
benennen Nachfolger für ausscheidende Mitglieder.
(3) Auf Vorschlag des Klimaschutzbeirats kann der Stadtrat einzelne Mitglieder – soweit
sie nicht von ihm entsandt wurden – wegen andauernder Untätigkeit oder bei
sonstiger Störung des Vertrauensverhältnisses von der Mitwirkung ausschließen.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat
der Stadt Kempten (Allgäu) in Kraft.
(2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Beschlussfassung durch den
Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Empfehlung des Klimaschutzbeirats
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Änderungsvorschläge des
Klimaschutzmanagements in Absprache mit der Vorsitzenden des Klimaschutzbeirats Getrud
Epple vorzubereiten sind. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
dem Stadtrat, die vorliegenden Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung des
Klimaschutzbeirats zu beschließen.
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