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Änderung der Geschäftsordnung (GO) Klimaschutzbeirat (KSB)

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TypAntrag
GemeindeKempten
Datum2026-07-23
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öffentliche Sitzungsvorlage Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 23.07.2026 Amt: 35 Amt für Umwelt- und Naturschutz Verantwortlich: Anita Bernschneider Vorlagennummer: 2026/35/372 TOP 3 Änderung der Geschäftsordnung (GO) Klimaschutzbeirat (KSB) Sachverhalt: Mit Beginn der neuen Stadtratsperiode ab Mai 2026 wird die Geschäftsordnung des Klimaschutzbeirats der Stadt Kempten einer Überprüfung unterzogen. Nach Abstimmung mit der Vorsitzenden des Klimaschutzbeirats, Frau Gertrud Epple, werden dem Klimaschutzbeirat mehrere Änderungen für die Geschäftsordnung vorgeschlagen. Im Folgenden wird die aktuelle Geschäftsordnung abgebildet und die entsprechenden Änderungsvorschläge farblich markiert. Vorgeschlagen wird, dass ein/e Vertreter/in des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten sowie ein/e Vertreter/in einer Kemptener Umweltschutzorganisation als zusätzliche Mitglieder einen Sitz im Klimaschutzbeirat der Stadt Kempten (Allgäu) erhalten. Außerdem sollen die Vertretungen für der an klimaschutzrelevanten Fragestellungen interessierten Kemptner Jugendorganisation und für eine Umweltschutzorganisationen ausgeschrieben werden. Aus den interessierten Kemptener Organisationen soll dann per Losverfahren ein/e weitere/r Vertreter/in jeweils in den Klimaschutzbeirat aufgenommen werden. GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN KLIMASCHUTZBEIRAT DER STADT KEMPTEN (ALLGÄU) Vom 31.07.2014 geändert mit Stadtratsbeschluss vom 28.02.2019; 30.06.2020 Der Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) bildet zur Umsetzung des strategischen Ziels „Klima schützen“ den Klimaschutzbeirat als besonderen Beirat und erlässt aufgrund § 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Kempten (Allgäu) folgende besondere Geschäftsordnung: § 1 Ziele und Aufgaben (1) Zur Umsetzung des strategischen Ziels „Klima schützen“ der Stadt Kempten wurde 2011 das Energieteam der Stadt Kempten (Allgäu) gegründet. Das zwischenzeitlich in den „Klimaschutzbeirat“ übergeführte und umbenannte Gremium hat das Ziel, das langfristige Klimaschutzkonzept der Stadt Kempten, den „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ sowie den auf die Pariser Klimaziele aktualisierten Klimaschutzmasterplan („Klimaplan 2035“) umzusetzen. (2) Der Klimaschutzbeirat bereitet als beratende Klimaschutz-Denkfabrik klimapolitische Entscheidungen für die politischen Gremien der Stadt Kempten (Allgäu) vor und dient als Verbindungsglied zwischen der Öffentlichkeit und den politischen Gremien der Stadt Kempten (Allgäu) für den Klimaschutz. (3) Klimaschutzpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, der sich die Stadt Kempten über das strategische Ziel „Klima schützen“ sowie über den „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ bzw. den „Klimaplan 2035“ verschrieben hat. Bei Angelegenheiten von grund- sätzlicher Bedeutung für den Klimaschutz ist der Klimaschutzbeirat zu informieren. Ihm ist Gelegenheit zu einer Stellungnahme einzuräumen. § 2 Funktion (1) Der Klimaschutzbeirat berät die Verwaltung und den Stadtrat sowie die von ihm gebildeten Ausschüsse in allen energie- und klimaschutzrelevanten Angelegenheiten. (2) Die gefassten Empfehlungen des Klimaschutzbeirats sind den zuständigen Gremien vorzulegen. (3) Der Beirat berichtet dem Stadtrat jährlich über die Arbeitsergebnisse. § 3 Zusammensetzung (1) Dem Klimaschutzbeirat gehören an  der/die Beauftragte des Stadtrates für Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz,  Vertreter/in des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten,  je 1 Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen,  der/die Klimaschutzmanager/in der Stadt Kempten,  der/die Energiemanager/in der Stadt Kempten,  der/die Leiter/in Vertreter/in des Referats Planen, Bauen und Verkehr,  der/die Leiter/in des Referats Wirtschaft, Kultur und Verwaltung,  Vertreter/in des Stadtplanungsamtes der Stadt Kempten,  Vertreter/in des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung  Vertreter/in des Umweltamtes der Stadt Kempten,  Vertreter/in der ZAK GmbH,  Vertreter/in des Allgäuer Überlandwerks, 2026/35/372 Seite 2 von 4  Vertreter/in des energie- und umweltzentrums allgäu,  Vertreter/in der Hochschule Kempten  Vertreter/in der Sozialbau  ein/e Vertreter/in der an klimaschutzrelevanten Fragestellungen interessierten Kemptener Jugendorganisationen  ein/e an klimaschutzrelevanten Fragestellungen interessierte/r Schülervertreter/in aus der Oberstufe einer Kemptener Schule.  Vertreter/in einer Umweltschutzorganisation (2) Die Mitglieder und deren Vertretung werden von den entsendenden Institutionen für die Dauer der Amtszeit des Klimaschutzbeirats benannt. § 4 Vorsitz und Geschäftsführung (1) Vorsitzende/r des Klimaschutzbeirats ist der/die Beauftragte/r des Stadtrats für Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz. (2) Stellvertreter/in ist der/die Klimaschutzmanager/in der Stadt Kempten. (3) Die Geschäftsführung liegt bei dem/der Klimaschutzmanager/in der Stadt Kempten. (4) Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen des Beirats. § 5 Arbeitsweise (1) Der Klimaschutzbeirat wird bei Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, von dem/der Vorsitzenden einberufen. (2) Darüber hinaus ist er einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes dies verlangt. (3) Der/die Vorsitzende lädt die Mitglieder des Klimaschutzbeirats schriftlich unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung sowie der Tagesordnung mindestens eine Woche vor den jeweiligen Sitzungen ein. (4) Die Sitzungen des Klimaschutzbeirats sind öffentlich. (5) Über die Sitzungen des Klimaschutzbeirats ist ein Protokoll zu führen. (6) Zu den Sitzungen können weitere sachkundige Personen oder Vertreter/innen von Institutionen eingeladen werden. § 6 Beschlussfähigkeit (1) Der Klimaschutzbeirat kann Empfehlungen beschlussmäßig abfassen, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. (2) Stimmberechtigt sind die Mitglieder (§ 3) bzw. im Verhinderungsfall deren Vertreter/innen. (3) Empfehlungen des Klimaschutzbeirats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. 2026/35/372 Seite 3 von 4 § 7 Amtszeit (1) Die Amtszeit des Klimaschutzbeirats richtet sich nach der Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Kempten (Allgäu). Der Klimaschutzbeirat bleibt nach Beendigung einer Wahlperiode bis zur Neubesetzung in der darauffolgenden Wahlperiode im Amt. (2) Mitglieder scheiden aus, wenn sie nicht mehr der entsendenden Institution angehören, von ihr abberufen werden oder auf eigenen Wunsch nicht mehr an der Arbeit des Klimaschutzbeirats teilnehmen möchten. Die entsendenden Institutionen benennen Nachfolger für ausscheidende Mitglieder. (3) Auf Vorschlag des Klimaschutzbeirats kann der Stadtrat einzelne Mitglieder – soweit sie nicht von ihm entsandt wurden – wegen andauernder Untätigkeit oder bei sonstiger Störung des Vertrauensverhältnisses von der Mitwirkung ausschließen. § 8 Inkrafttreten (1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) in Kraft. (2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Empfehlung des Klimaschutzbeirats zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Änderungsvorschläge des Klimaschutzmanagements in Absprache mit der Vorsitzenden des Klimaschutzbeirats Getrud Epple vorzubereiten sind. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Stadtrat, die vorliegenden Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung des Klimaschutzbeirats zu beschließen. 2026/35/372 Seite 4 von 4

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