Startseite › Linnich › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLinnich
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Einführung der Bezahlkarte (SocialCard) für Asylbewerberleistungsempfänger gemäß NRW-Verordnung. Die Verwaltung empfiehlt gegen den Antrag, da nur 31 % der betroffenen Personen in Linnich betroffen wären, aktuelle Zahlwege etabliert sind und ein erheblicher Mehraufwand für Personal und IT entstünde. Zudem lehnen 53 % der NRW-Kommunen die Einführung ab. Die Verwaltung schlägt vor, die Entwicklungen 2026 zu beobachten und 2027 einen Sachstandsbericht vorzulegen. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

STADT LINNICH Antragsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache A-5/2026 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und 10.09.2026 öffentlich / 7. Soziales Stadtrat 16.09.2026 öffentlich / 12. Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB3 12.08.2026 Herr Kupfer FB 3 - 426.01- 003/000 Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag des Antrags: Der Rat der Stadt Linnich beschließt die Einführung der Bezahlkarte gemäß der Bezahlkartenverordnung NRW für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Begründung des Antrags: Die Begründung des Antrags kann dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden. Seites der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen: Mit Beschluss des Rates (Drs. B-108/2025) hat das Gremium in seiner Sitzung vom 08.07.2025 auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales Gebrauch davon gemacht, von den Regelungen der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) abzuweichen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst nicht in der Form der Bezahlkarte zu erbringen (sog. Opt-Out-Regelung nach § 4 BKV NRW). Die zum 02.01.2025 von der schwarz-grünen Landesregierung NRW beschlossene Bezahlkartenverordnung bildet - neben Regelungen zur Ausgestaltung der Bezahlkarte - ebenfalls die Grundlage für genau diese Opt-Out-Regelung, die den Kommunen eine Entscheidungsfindung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zubilligt. Die Opt-Out-Regelung gibt den Städten und Gemeinden das Recht, aufgrund der jeweiligen örtlichen Gesamtumstände selbst zu entscheiden, ob sie die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen oder ihre bisherigen Auszahlungssysteme (wie Bargeldauszahlungen oder Überweisungen) beibehalten. Von diesem Recht hat der Rat der Stadt in seinem o.g. Beschluss Gebrauch gemacht, um die weitere Entwicklung zur Einführung/Umsetzung der Bezahlkarte in NRW evaluieren zu können. Zwischenzeitlich haben sich zwar für die Anwendung der landesrechtlichen Regelungen einige offene Fragen klären können, eine einheitliche Umsetzungspraxis auf Bundesebene, insbesondere aber auch eine einheitliche Praxis in NRW ist dennoch weiterhin nicht erkennbar. Dies führt im Allgemeinen noch immer zu Unsicherheiten bei den Verwaltungen. Weiterhin sind bundesweit bereits einige von NGOs unterstützte Klageverfahren zu den jeweiligen Bezahlkartenregelungen der Länder, die sich mitunter aber mit den Regelungen aus der gesetzlichen Grundlage für NRW decken, anhängig. Darüber hinaus haben in einigen Kommunen (beispielsweise in Bayern, Hamburg oder Hessen) Initiativen begonnen, Gutscheine zu erwerben die mit Bezahlkarten erworben worden sind, um diese in Bargeld umzutauschen um so eines der Kernziele der Bezahlkarte gezielt zu unterwandern. Dass dies nach juristischer Einschätzung rechtlich zulässig ist, schürt ebenfalls Zweifel an diesem Bezahlsystem. Wie aus der Mitteilungsvorlage M-22/2026 ersichtlich ist, finden Zuweisungen des Landes NRW über die Bezirksregierung Arnsberg derzeit lediglich in einem eher moderaten Maße statt. Insofern sind die im Antrag beschriebenen Entlastungen der beteiligten Fachbereiche durch die Umstellung auf die Bezahlkarte im Gegensatz zur derzeitigen etablierten Praxis momentan als eher marginal zu bezeichnen. Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklungen zur Bezahlkarte weiterhin zu beobachten und das Jahr 2026 zu nutzen, weitere Erkenntnisse zum Umgang mit der Bezahlkarte zu gewinnen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den politischen Gremien im Frühjahr 2027 einen entsprechenden Sachstandsbericht vorzulegen. Der Bericht soll zu einer politischen Willensbildung beitragen, die auf evaluierte und fundierte Erkenntnisse in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte gestützt werden kann. Ergänzung zur Beschlussfassung aus der Sitzung des Gremiums vom 25.06.2026 Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt ergänzend Stellung genommen: Die Verwaltung trägt ergänzend vor, dass die Einführung der in Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Bezahlkarte (sog. SocialCard) auf lokaler Ebene lediglich 31% des in Linnich untergebrachten Personenkreises beträfe (40 Personen). Der mit einer Umstellung einhergehende Kosten- und Arbeitsaufwand, der zum jetzigen Zeitpunkt mangels Datenmaterials nicht seriös beziffert werden kann, stünde folglich einem relativ kleinen Kreis von Berechtigten gegenüber. Da die momentanen Zahlwege (idR eine systemseitig automatisiert ausgeführte monatliche Überweisung auf ein bestehendes Konto) etabliert sind, würde eine Umstellung der Zahlungssystematik in Hinblick auf den Arbeitsaufwand wohl eher eine Belastung für die Mitarbeitenden bedeuten. Es dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass sich der derzeitige Arbeitsaufwand bei einer Umstellung eher erhöhen wird. Als nicht abschließende Aufzählung wären beispielhaft zu nennen: Das Aufladen der Karten mit Guthaben, die Bearbeitung des Verlusts von Karten, die Bereinigung von technischen Fehlern, die Bearbeitung von Ausnahmen (genehmigen/versagen) sowie Freigaben für bestimmte Überweisungen zu definieren. Letztendlich müssten wohl auch die gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen der Karte mit den Betroffenen in mühsamen Diskussionen durch die Mitarbeitenden der Verwaltung gerechtfertigt werden, was zweifelsfrei wertvolle Arbeitszeit in Anspruch nehmen würde. Um hier nur einige der bekanntesten Problemfelder, die mit der Einführung zu erwarten wären, zu nennen. Insgesamt dürfte daher tatsächlich wohl eher von einem Mehraufwand als einer Entlastung für die Verwaltung ausgegangen werden. Hinsichtlich des mit einer Einführung einhergehenden Kostenaufwands steht derzeit fest, dass das Land NRW lediglich die initialen Bereitstellungs- und Betriebskosten der Bezahlkarte übernehmen, während die Kommunen jedoch die laufenden Personal-, IT- und Arbeitsplatzkosten sowie Ausgaben für technische Schnittstellen zu schultern haben. Ebenfalls geht nach Einschätzung der Verwaltung mit der Einführung einer SocialCard kein Nutzen für die Gewerbetreibenden/Dienstleister dieser Stadt einher. Die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen kann prinzipiell bundesweit in allen Geschäften und bei Dienstleistern in ganz Deutschland eingesetzt werden, sofern diese Visa-Debitkarten akzeptieren. Eine regionale Einschränkung auf den eigenen Landkreis oder Wohnort gibt es in NRW für die Kartenzahlung im Handel nicht. Insofern partizipieren weder der stationäre Einzelhandel, noch andere Gewerbetreibende in der Stadt überproportional an der Einführung der SocialCard. Nach aktuellen Zahlen des Ministeriums für Kinder, Jugend Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) aus Juni 2026 sprechen sich derzeit 208 Kommunen gegen die Einführung der Bezahlkarte aus (entspricht in etwa 53 %). Lediglich ca. 28 % der NRW-Kommunen sind derzeit an das System des SocialCard-Navigators angeschlossen. Rund 16 % der NRW-Kommunen haben dem Ministerium zum Erhebungszeitpunkt keinerlei Rückmeldung über den lokalen Status Quo zur Einführung der SocialCard auf lokaler Ebene gegeben. Lediglich ca. 3 % der NRW-Kommunen interessieren sich derzeit für eine Einführung der Karte. [Quelle: Schnellbrief StGB, Nr. 302/2026 - Prozentangaben gerundet] Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) führt derzeit eine Abfrage zum Verwaltungsaufwand zur Einführung der Bezahlkarte unter den bereits am SocialCard-Navigator angebundenen Kommunen durch. Hieraus gewonnene Daten und Zahlen könnten für die hiesige Entscheidungsfindung von großer Bedeutung sein. Insofern schlägt die Verwaltung abermals vor, die Entwicklungen zur Bezahlkarte weiterhin zu beobachten, um den politischen Gremien im Frühjahr 2027 einen entsprechenden Sachstandsbericht vorlegen zu können, der mit fundiertem Datenmaterial untermauert ist. gez. Schunck-Zenker (digitaler Workflow, 27.08.2026)

Text aus PDF extrahiert