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Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Linnich |
| Datum | 2026-09-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Einführung der Bezahlkarte (SocialCard) für Asylbewerberleistungsempfänger gemäß NRW-Verordnung. Die Verwaltung empfiehlt gegen den Antrag, da nur 31 % der betroffenen Personen in Linnich betroffen wären, aktuelle Zahlwege etabliert sind und ein erheblicher Mehraufwand für Personal und IT entstünde. Zudem lehnen 53 % der NRW-Kommunen die Einführung ab. Die Verwaltung schlägt vor, die Entwicklungen 2026 zu beobachten und 2027 einen Sachstandsbericht vorzulegen. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT LINNICH Antragsvorlage
Die Bürgermeisterin - öffentlich -
Drucksache A-5/2026
1. Ergänzung
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und 10.09.2026 öffentlich / 7.
Soziales
Stadtrat 16.09.2026 öffentlich / 12.
Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen
Fachbereich FB3 12.08.2026 Herr Kupfer FB 3 - 426.01-
003/000
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2026 zur Einführung der Bezahlkarte für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Finanzielle Auswirkungen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag des Antrags:
Der Rat der Stadt Linnich beschließt die Einführung der Bezahlkarte gemäß der
Bezahlkartenverordnung NRW für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung des Antrags:
Die Begründung des Antrags kann dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.
Seites der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Mit Beschluss des Rates (Drs. B-108/2025) hat das Gremium in seiner Sitzung vom 08.07.2025 auf
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales Gebrauch davon
gemacht, von den Regelungen der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) abzuweichen und
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst nicht in der Form der Bezahlkarte zu
erbringen (sog. Opt-Out-Regelung nach § 4 BKV NRW).
Die zum 02.01.2025 von der schwarz-grünen Landesregierung NRW beschlossene
Bezahlkartenverordnung bildet - neben Regelungen zur Ausgestaltung der Bezahlkarte - ebenfalls
die Grundlage für genau diese Opt-Out-Regelung, die den Kommunen eine Entscheidungsfindung
im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zubilligt. Die Opt-Out-Regelung gibt den Städten und
Gemeinden das Recht, aufgrund der jeweiligen örtlichen Gesamtumstände selbst zu entscheiden,
ob sie die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen oder ihre bisherigen Auszahlungssysteme (wie
Bargeldauszahlungen oder Überweisungen) beibehalten. Von diesem Recht hat der Rat der Stadt
in seinem o.g. Beschluss Gebrauch gemacht, um die weitere Entwicklung zur
Einführung/Umsetzung der Bezahlkarte in NRW evaluieren zu können.
Zwischenzeitlich haben sich zwar für die Anwendung der landesrechtlichen Regelungen einige
offene Fragen klären können, eine einheitliche Umsetzungspraxis auf Bundesebene, insbesondere
aber auch eine einheitliche Praxis in NRW ist dennoch weiterhin nicht erkennbar. Dies führt im
Allgemeinen noch immer zu Unsicherheiten bei den Verwaltungen. Weiterhin sind bundesweit
bereits einige von NGOs unterstützte Klageverfahren zu den jeweiligen Bezahlkartenregelungen der
Länder, die sich mitunter aber mit den Regelungen aus der gesetzlichen Grundlage für NRW decken,
anhängig. Darüber hinaus haben in einigen Kommunen (beispielsweise in Bayern, Hamburg oder
Hessen) Initiativen begonnen, Gutscheine zu erwerben die mit Bezahlkarten erworben worden sind,
um diese in Bargeld umzutauschen um so eines der Kernziele der Bezahlkarte gezielt zu
unterwandern. Dass dies nach juristischer Einschätzung rechtlich zulässig ist, schürt ebenfalls
Zweifel an diesem Bezahlsystem.
Wie aus der Mitteilungsvorlage M-22/2026 ersichtlich ist, finden Zuweisungen des Landes NRW
über die Bezirksregierung Arnsberg derzeit lediglich in einem eher moderaten Maße statt. Insofern
sind die im Antrag beschriebenen Entlastungen der beteiligten Fachbereiche durch die Umstellung
auf die Bezahlkarte im Gegensatz zur derzeitigen etablierten Praxis momentan als eher marginal zu
bezeichnen.
Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die Entwicklungen zur Bezahlkarte weiterhin zu
beobachten und das Jahr 2026 zu nutzen, weitere Erkenntnisse zum Umgang mit der Bezahlkarte
zu gewinnen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den politischen Gremien im Frühjahr 2027 einen
entsprechenden Sachstandsbericht vorzulegen. Der Bericht soll zu einer politischen Willensbildung
beitragen, die auf evaluierte und fundierte Erkenntnisse in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten
in Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte gestützt werden kann.
Ergänzung zur Beschlussfassung aus der Sitzung des Gremiums vom 25.06.2026
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt ergänzend Stellung genommen:
Die Verwaltung trägt ergänzend vor, dass die Einführung der in Nordrhein-Westfalen vorgegebenen
Bezahlkarte (sog. SocialCard) auf lokaler Ebene lediglich 31% des in Linnich untergebrachten
Personenkreises beträfe (40 Personen).
Der mit einer Umstellung einhergehende Kosten- und Arbeitsaufwand, der zum jetzigen Zeitpunkt
mangels Datenmaterials nicht seriös beziffert werden kann, stünde folglich einem relativ kleinen
Kreis von Berechtigten gegenüber. Da die momentanen Zahlwege (idR eine systemseitig
automatisiert ausgeführte monatliche Überweisung auf ein bestehendes Konto) etabliert sind, würde
eine Umstellung der Zahlungssystematik in Hinblick auf den Arbeitsaufwand wohl eher eine
Belastung für die Mitarbeitenden bedeuten. Es dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass sich der
derzeitige Arbeitsaufwand bei einer Umstellung eher erhöhen wird. Als nicht abschließende
Aufzählung wären beispielhaft zu nennen: Das Aufladen der Karten mit Guthaben, die Bearbeitung
des Verlusts von Karten, die Bereinigung von technischen Fehlern, die Bearbeitung von Ausnahmen
(genehmigen/versagen) sowie Freigaben für bestimmte Überweisungen zu definieren. Letztendlich
müssten wohl auch die gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen der Karte mit den Betroffenen in
mühsamen Diskussionen durch die Mitarbeitenden der Verwaltung gerechtfertigt werden, was
zweifelsfrei wertvolle Arbeitszeit in Anspruch nehmen würde. Um hier nur einige der bekanntesten
Problemfelder, die mit der Einführung zu erwarten wären, zu nennen. Insgesamt dürfte daher
tatsächlich wohl eher von einem Mehraufwand als einer Entlastung für die Verwaltung ausgegangen
werden.
Hinsichtlich des mit einer Einführung einhergehenden Kostenaufwands steht derzeit fest, dass das
Land NRW lediglich die initialen Bereitstellungs- und Betriebskosten der Bezahlkarte übernehmen,
während die Kommunen jedoch die laufenden Personal-, IT- und Arbeitsplatzkosten sowie
Ausgaben für technische Schnittstellen zu schultern haben.
Ebenfalls geht nach Einschätzung der Verwaltung mit der Einführung einer SocialCard kein Nutzen
für die Gewerbetreibenden/Dienstleister dieser Stadt einher. Die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen
kann prinzipiell bundesweit in allen Geschäften und bei Dienstleistern in ganz Deutschland
eingesetzt werden, sofern diese Visa-Debitkarten akzeptieren. Eine regionale Einschränkung auf
den eigenen Landkreis oder Wohnort gibt es in NRW für die Kartenzahlung im Handel nicht. Insofern
partizipieren weder der stationäre Einzelhandel, noch andere Gewerbetreibende in der Stadt
überproportional an der Einführung der SocialCard.
Nach aktuellen Zahlen des Ministeriums für Kinder, Jugend Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) aus Juni 2026 sprechen sich derzeit 208
Kommunen gegen die Einführung der Bezahlkarte aus (entspricht in etwa 53 %). Lediglich ca. 28 %
der NRW-Kommunen sind derzeit an das System des SocialCard-Navigators angeschlossen. Rund
16 % der NRW-Kommunen haben dem Ministerium zum Erhebungszeitpunkt keinerlei Rückmeldung
über den lokalen Status Quo zur Einführung der SocialCard auf lokaler Ebene gegeben. Lediglich
ca. 3 % der NRW-Kommunen interessieren sich derzeit für eine Einführung der Karte.
[Quelle: Schnellbrief StGB, Nr. 302/2026 - Prozentangaben gerundet]
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) führt derzeit eine Abfrage zum
Verwaltungsaufwand zur Einführung der Bezahlkarte unter den bereits am SocialCard-Navigator
angebundenen Kommunen durch. Hieraus gewonnene Daten und Zahlen könnten für die hiesige
Entscheidungsfindung von großer Bedeutung sein. Insofern schlägt die Verwaltung abermals vor,
die Entwicklungen zur Bezahlkarte weiterhin zu beobachten, um den politischen Gremien im
Frühjahr 2027 einen entsprechenden Sachstandsbericht vorlegen zu können, der mit fundiertem
Datenmaterial untermauert ist.
gez. Schunck-Zenker
(digitaler Workflow, 27.08.2026)
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