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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Antrag zur Verbesserung der Transparenz und Steuerung der Kita-Finanzen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lampertheim |
| Datum | 2026-09-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. September 2026 eine Verbesserung der Transparenz und Steuerung der Kita-Finanzen in Lampertheim. Konkret fordern sie die Überprüfung bestehender Defizitverträge mit Kita-Trägern, eine einrichtungsbezogene Erfassung aller städtischen Unterstützungsleistungen, transparente Darstellung von Finanz- und Kennzahlen sowie ein regelmäßiges Berichtswesen für die politischen Gremien. Ein Bedarfs- und Auslastungsmonitoring soll dabei als Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinsamer Antrag der in der Lampertheimer Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Fraktionen von CDU & 8'90/ die Grünen
Eingang
'
An den Anlage·
Justiziar 2 4. Aug. 2026
Stadtverordnetenvorsteher
J 1
Herrn Franz Korb Gremien- 1
büro 1
Gremienbüro Kopie an
Anhörungs•
Römerstraße 102 ausschun 1 1 1
68623 Lampertheim Lampertheim, 18. August 2026
Stadtverordnetenversammlung am 04. September 2026
Antrag zur Verbesserung der Transparenz und Steuerung der Kita-Finanzen
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung über folgenden
Antrag abstimmen zu lassen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Vereinheitlichung und Optimierung der Verträge mit Kita-Trägern
• Alle bestehenden Defizitverträge mit konfessionellen und freien Trägern werden
hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Steuerungswirkung überprüft.
• Verwaltungskostenpauschalen sowie weitere vertragliche Leistungen werden
transparent dargestellt und bewertet.
• Perspektivisch wird geprüft, inwieweit Defizitverträge durch pauschalierte
Vergütungsmodelle ersetzt werden können.
2. Transparente Erfassung städtischer Unterstützungsleistungen
• Sämtliche direkten und indirekten Unterstützungsleistungen der Stadt für
Kindertageseinrichtungen sind einrichtungsbezogen zu erfassen und monetär zu
bewerten.
• Hierzu zählen insbesondere Mietvorteile, kostenfreie oder vergünstigte
Gebäudeüberlassungen, Bauhofleistungen sowie weitere sachliche Leistungen.
• Die Ergebnisse sind künftig zusammengefasst und nachvollziehbar im Haushaltsplan
darzustellen.
• Für Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind die entsprechenden Kosten nach
vergleichbaren Kriterien zu ermitteln, um eine belastbare Vergleichbarkeit zwischen
den unterschiedlichen Trägermodellen zu ermöglichen.
3. Ausbau der Finanz- und Kennzahlentransparenz
• Der Anerkennungsstatus der jeweiligen Träger ist im Bedarfsplan kenntlich zu
machen.
• Betriebskosten, Verwaltungskosten und Investitionsförderungen sowie die jährlichen
Gesamtkosten je Einrichtung sind transparent in einem geeigneten Berichtswesen
auszuweisen.
• Die jährlichen Kosten pro Betreuungsplatz sind einrichtungsbezogen darzustellen und
regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist zwischen den Plätzen gemäß
Betriebserlaubnis, den tatsächlich verfügbaren sowie den tatsächlich belegten
Plätzen zu unterscheiden. Darüber hinaus ist eine getrennte Ausweisung der Kosten
für U3- und O3-Betreuung vorzunehmen.
4. Aufbau eines Bedarfs- und Auslastungsmonitorings
Zur Weiterentwicklung des Kita-Bedarfsplans zu einem belastbaren
Steuerungsinstrument sind insbesondere folgende Kennzahlen einrichtungsbezogen
darzustellen und regelmäßig fortzuschreiben:
►
Plätze gemäß Betriebserlaubnis
►
Tatsächlich verfügbare Plätze und einschließlich der Gründe für dauerhaft
nicht verfügbare Kapazitäten
►
Belegte Plätze
►
Auslastungsquote
►
Bedarfsprognose
►
Betreuungsumfang und Öffnungszeiten
►
Bestehender ungedeckter Bedarf
6. Entwicklung eines regelmäßigen Kita-Berichtswesens
• Die wesentlichen Finanz-, Bedarfs-, Kapazitäts- und Auslastungskennzahlen sind
regelmäßig, vorzugsweise quartalsweise, zusammenzuführen und den zuständigen
politischen Gremien in geeigneter Form vorzulegen.
• Die Entwicklung der Kennzahlen soll grundsätzlich über mehrere Jahre dargestellt
werden, um Kosten- und Bedarfsentwicklungen sowie strukturelle Veränderungen
nachvollziehbar zu machen.
• Wesentliche Abweichungen sind transparent darzustellen und zu erläutern.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Griesheimer Mirja Mietzker
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
CDU Lampertheim B'90/Die Grünen Lampertheim
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