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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Antrag zur Verbesserung der Transparenz und Steuerung der Kita-Finanzen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLampertheim
Datum2026-09-04
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. September 2026 eine Verbesserung der Transparenz und Steuerung der Kita-Finanzen in Lampertheim. Konkret fordern sie die Überprüfung bestehender Defizitverträge mit Kita-Trägern, eine einrichtungsbezogene Erfassung aller städtischen Unterstützungsleistungen, transparente Darstellung von Finanz- und Kennzahlen sowie ein regelmäßiges Berichtswesen für die politischen Gremien. Ein Bedarfs- und Auslastungsmonitoring soll dabei als Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden.

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Gemeinsamer Antrag der in der Lampertheimer Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen von CDU & 8'90/ die Grünen Eingang ' An den Anlage· Justiziar 2 4. Aug. 2026 Stadtverordnetenvorsteher J 1 Herrn Franz Korb Gremien- 1 büro 1 Gremienbüro Kopie an Anhörungs• Römerstraße 102 ausschun 1 1 1 68623 Lampertheim Lampertheim, 18. August 2026 Stadtverordnetenversammlung am 04. September 2026 Antrag zur Verbesserung der Transparenz und Steuerung der Kita-Finanzen Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, wir bitten Sie, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung über folgenden Antrag abstimmen zu lassen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Vereinheitlichung und Optimierung der Verträge mit Kita-Trägern • Alle bestehenden Defizitverträge mit konfessionellen und freien Trägern werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Steuerungswirkung überprüft. • Verwaltungskostenpauschalen sowie weitere vertragliche Leistungen werden transparent dargestellt und bewertet. • Perspektivisch wird geprüft, inwieweit Defizitverträge durch pauschalierte Vergütungsmodelle ersetzt werden können. 2. Transparente Erfassung städtischer Unterstützungsleistungen • Sämtliche direkten und indirekten Unterstützungsleistungen der Stadt für Kindertageseinrichtungen sind einrichtungsbezogen zu erfassen und monetär zu bewerten. • Hierzu zählen insbesondere Mietvorteile, kostenfreie oder vergünstigte Gebäudeüberlassungen, Bauhofleistungen sowie weitere sachliche Leistungen. • Die Ergebnisse sind künftig zusammengefasst und nachvollziehbar im Haushaltsplan darzustellen. • Für Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind die entsprechenden Kosten nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln, um eine belastbare Vergleichbarkeit zwischen den unterschiedlichen Trägermodellen zu ermöglichen. 3. Ausbau der Finanz- und Kennzahlentransparenz • Der Anerkennungsstatus der jeweiligen Träger ist im Bedarfsplan kenntlich zu machen. • Betriebskosten, Verwaltungskosten und Investitionsförderungen sowie die jährlichen Gesamtkosten je Einrichtung sind transparent in einem geeigneten Berichtswesen auszuweisen. • Die jährlichen Kosten pro Betreuungsplatz sind einrichtungsbezogen darzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist zwischen den Plätzen gemäß Betriebserlaubnis, den tatsächlich verfügbaren sowie den tatsächlich belegten Plätzen zu unterscheiden. Darüber hinaus ist eine getrennte Ausweisung der Kosten für U3- und O3-Betreuung vorzunehmen. 4. Aufbau eines Bedarfs- und Auslastungsmonitorings Zur Weiterentwicklung des Kita-Bedarfsplans zu einem belastbaren Steuerungsinstrument sind insbesondere folgende Kennzahlen einrichtungsbezogen darzustellen und regelmäßig fortzuschreiben: ► Plätze gemäß Betriebserlaubnis ► Tatsächlich verfügbare Plätze und einschließlich der Gründe für dauerhaft nicht verfügbare Kapazitäten ► Belegte Plätze ► Auslastungsquote ► Bedarfsprognose ► Betreuungsumfang und Öffnungszeiten ► Bestehender ungedeckter Bedarf 6. Entwicklung eines regelmäßigen Kita-Berichtswesens • Die wesentlichen Finanz-, Bedarfs-, Kapazitäts- und Auslastungskennzahlen sind regelmäßig, vorzugsweise quartalsweise, zusammenzuführen und den zuständigen politischen Gremien in geeigneter Form vorzulegen. • Die Entwicklung der Kennzahlen soll grundsätzlich über mehrere Jahre dargestellt werden, um Kosten- und Bedarfsentwicklungen sowie strukturelle Veränderungen nachvollziehbar zu machen. • Wesentliche Abweichungen sind transparent darzustellen und zu erläutern. Die Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stefan Griesheimer Mirja Mietzker Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende CDU Lampertheim B'90/Die Grünen Lampertheim

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