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Einführung einer interfraktionellen Haushaltsbegleitkommission Hier: Antrag der BVK-Fraktion vom 15.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKerken
Datum2026-09-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die BVK-Fraktion beantragt die Einrichtung einer interfraktionellen Haushaltsbegleitkommission, die den Rat regelmäßig über ihre Arbeit berichten und Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung erarbeiten soll. Dies begründet sie mit der angespannten Haushaltslage und steigenden finanziellen Belastungen. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da die strukturellen Probleme überwiegend fremdbestimmt seien (unzureichende Finanzausstattung durch Land und Bund, steigende Sozialleistungen) und eine zusätzliche Kommission nur weitere Abstimmungsprozesse schaffe, ohne die finanziellen Ressourcen zu ändern. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll den Antrag ablehnen.

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Beschlussvorlage - öffentlich - 113/2025-2030 Finanzen und Zentrale Fachbereich Dienste Datum 11.08.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 09.09.2026 beschließend Betreff: Einführung einer interfraktionellen Haushaltsbegleitkommission Hier: Antrag der BVK-Fraktion vom 15.07.2026 Sachdarstellung: Mit beigefügter Anlage 1 beantragt die BVK-Fraktion die Einrichtung einer interfraktionellen Haushaltsbegleitkommission. Diese soll dem Rat regelmäßig über ihre Arbeit berichten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und steigender finanzieller Belastungen sei eine strukturierte und transparente Haushaltskonsolidierung notwendig. Die Kommission soll Verfahrensoptimierungen prüfen und dem Rat Vorschläge zur Konsolidierung bzw. Stabilisierung des Haushaltes unterbreiten, die mehrheitsfähige Zustimmung im Rat finden. Entsprechende Kommissionen sind bereits in anderen Verwaltungen eingesetzt worden. Stellungnahme der Verwaltung Die Gemeinde Kerken befindet sich in einer angespannten Haushaltslage, jedoch nicht in einer aktuellen Haushaltsnotlage, die der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bedarf. Die bestehenden Instrumente der Haushaltsplanung und -beratung durch den HFWA und den Rat zeigen deutlich, dass die Entwicklung der finanziellen Ressourcen durch externe Entwicklungen geprägt sind, die nicht im Rahmen der vorhandenen eigenen Möglichkeiten beeinflusst werden können. Der Verwaltung ist die verschärfte Gesamtlage der kommunalen Finanzen bewusst und hat bereits in den Haushaltsplanungen und Jahresabschlüssen der Vorjahre mehrfach auf die defizitären Strukturen des Kommunalhaushaltes hingewiesen. Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt seit Jahren unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten, wodurch ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen erfolgt ist und auch weiterhin erfolgen wird. Bedingt hierdurch ist die finanzielle Ausgangslage in der Gemeinde Kerken nicht bereits mit den Restriktionen durch ein Haushaltssicherungskonzept konfrontiert. Der Haushalt der Gemeinde Kerken ist kaum durch freiwillige Leistungen oder ähnliche Belastungen geprägt, die ein umfassendes Sparpotenzial beinhalten. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren im Rahmen der Haushaltsberatungen wiederholt deutlich gemacht, dass die finanziellen Spielräume bereits eng sind und ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen seit Jahren praktiziert wird. Die Verwaltung ist stets darum bemüht, Einspar- möglichkeiten sowie zusätzliche Ertragspotenziale (unter Beachtung der finanziellen Belastungsgrenze der Bürger gemäß § 77 Abs. 3 Gemeindeordnung) zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Zudem werden freiwillige Leistungen, z.B. geminderte Elternbeiträge, freie Nutzung der Sportanlagen, auf Grundlage des politischen Willens bereitgestellt und die Hebesätze dabei nicht übermäßig angehoben. Diese Praxis sollte nach Möglichkeit fortgeführt werden. Angesichts der bestehenden Kostenstruktur besteht lediglich ein minimaler Spielraum, das Haushaltsdefizit in Eigenregie aktiv zu reduzieren, ohne die ordnungsgemäße Erfüllung der kommunalen Pflicht- und Daseinsaufgaben zu gefährden. Im Rahmen von Beschlussfassung wird auf freiwillige Leistungen und deren finanziellen Folgen stets hingewiesen, so dass politische Entscheidungen unter Berücksichtigung dieser ergehen. Die strukturellen Probleme, die der Gemeinde Kerken es nicht ermöglichen, ihrer gesetzlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich langfristig nachkommen zu können, sind grundsätzlich fremdbestimmt. Neben der wachsenden Bürokratisierung, der unzulänglichen Finanzausstattung durch Land und Bund trotz steigender Aufgabenlast, ist auch die allgemeine Wirtschaftslage und die damit verbundene Inflation für die defizitäre Lage verantwortlich. Damit einhergehend sind stetig steigende Sozialleistungen zu verzeichnen, was die Entwicklung der Kreisumlage signifikant widerspiegelt. Allein die Kosten für den Straßenbau sind lt. Statistikangaben des Landesbetriebes „IT-NRW“ in den letzten 5 Jahren um 56,6% gestiegen. Die stetig steigenden Aufwendungen für die Kreis- und Jugendamtsumlagen einschließlich der sonstigen Mehrbelastungen, steigende Energie- und Materialkosten sowie der Handwerker- leistungen (Lohnsteigerungen), Miet-/Pachtaufwendungen für die Unterbringung von Wohnungslosen können aktiv kaum durch die Gemeinde beeinflusst werden, ohne eine ordnungs- gemäße Erfüllung der kommunalen Pflicht- und Daseinsaufgaben zu gefährden. Dies trifft auch auf die eigenen Personal- und Versorgungsaufwendungen zu, da die Gemeinde Kerken für ihre Größenordnung nur eine angemessene Personaldecke aufweist. Nach den ersten Eckwerten zum Entwurf des Kreishaushalt 2027 würden von jedem Steuer-Euro (einschl. Schlüsselzuweisungen) ab dem Jahr 2027 rund 0,585 € (Vj. 0,563 €) an den Kreishaushalt fließen. Die Mehrbelastungen für den ÖPNV und die Förderzentren sowie die an das Land NRW zu zahlende Gewerbesteuerumlage sind dabei noch nicht einmal eingerechnet. Eine strukturelle Änderung der defizitären Haushaltslage kann also nur durch grundlegende politische Änderungen des kommunalen Finanzausgleiches auf Landes- und Bundesebene zu Gunsten der Kommunen erreicht werden. Daher ergeht der Hinweis an die politische Verantwortung aller Parteien und Wählervereinigungen, notwendige Veränderungen in der finanziellen Ausstattung aller Kommunen auf politischer Kreis- und Landesebene anzumahnen und einzufordern, da auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden bei unveränderten Finanzstrukturen immer mehr in Gefahr gerät. Die Verwaltung tut dieses bereits bei sämtlichen Gegebenheiten. Eine interfraktionelle Haushaltsbegleitkommission würde aufgrund der aufgeführten Ursachen für die angespannte Haushaltslage nicht zu einer Änderung der finanziellen Ressourcen führen, sondern vor allem weitere Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse erzeugen. Die ohnehin knappen personellen Ressourcen in Verwaltung und Politik sollten in die bestehenden Gremien und Prozesse eingebracht werden, statt in parallele Strukturen, die im Kern dieselben Themen behandeln. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Einschätzung der Klimarelevanz: ☐ ja, klimarelevant ☒ nein, nicht klimarelevant ☐ Prüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt oder ist bereits erfolgt Erläuterung: Beschlussvorlage 113/2025-2030 Seite 2 von 3 Beschlussvorschlag: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss lehnt den Antrag der BVK-Fraktion zur Einrichtung einer interfraktionellen Haushaltsberatungskommission ab. Kerken, 20.08.2026 Die Bürgermeisterin Itgenshorst Anlage(n): 1. BVK-Antrag Interfraktionelle Haushaltskommission vom 15.07.2026 Beschlussvorlage 113/2025-2030 Seite 3 von 3

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