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Dauerhafte Sicherung der Fairtrade-Town-Aktivitäten und Rezertifizierung der Stadt Flensburg; Antrag der Flensburger Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt), SSW und Linkes Bündnis

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFlensburg
Datum2026-09-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt), SSW und Linkes Bündnis beantragen die dauerhafte Sicherung der Fairtrade-Town-Aktivitäten Flensburgs und organisatorische Absicherung der regelmäßigen Rezertifizierung. Die Verwaltung soll diese im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung verankern und mit 0,01 VZÄ Personal ausstatten, um Rezertifizierungsunterlagen zu prüfen und einzureichen. Zusätzlich wird einmal pro Wahlperiode Berichterstattung gefordert. Der Hauptausschuss beschließt darüber am 25.08.2026 und 08.09.2026.

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Flensburger Ratsfraktionen: Flensburg, 25.06.2026 Fraktionsbüro Bündnis Bündnis 90 / Die Grünen (mit Volt), SSW und Linkes Bündnis 90/Die Grünen  - 2734 HA-45/2026 - öffentlich - Beschlussvorlage Gremium Termin Beratungsaktion Hauptausschuss 25.08.2026 beschließend Hauptausschuss 08.09.2026 beschließend Dauerhafte Sicherung der Fairtrade-Town-Aktivitäten und Rezertifizierung der Stadt Flens- burg; Antrag der Flensburger Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt), SSW und Linkes Bündnis Antrag: 1. Die Stadt Flensburg bekennt sich weiterhin zu den Zielen des Beschlusses RV-46/2019 und zur dauerhaften Beteiligung an der Kampagne „Fairtrade-Towns“. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die regelmäßige Rezertifizierung der Stadt Flensburg als Fairtrade-Town organisatorisch sicherzustellen und die hierfür erforderlichen Kriterien dau- erhaft im Rahmen der bestehenden Strukturen zu begleiten. Dazu gehören insbesondere die Unterstützung der Steuerungsgruppe, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ver- netzung von Verwaltung, Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft. 3. Die Fairtrade-Town-Aktivitäten werden dauerhaft im Aufgabenbereich Bildung für nachhal- tige Entwicklung / BNE-Förderung verankert. 4. Zur administrativen Begleitung, insbesondere für die finale Durchsicht, verwaltungsseitige Abstimmung und offizielle Unterzeichnung der Rezertifizierungsunterlagen, werden Perso- nalressourcen im Umfang von 0,01 VZÄ innerhalb des Aufgabenbereichs BNE-Förderung bereitgestellt bzw. dauerhaft abgesichert. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen vorhande- ner bzw. künftig einzuplanender Ressourcen und ohne Schaffung zusätzlicher Stellen. 5. Die Verwaltung berichtet dem zuständigen Ausschuss einmal pro Wahlperiode über den Stand der Fairtrade-Town-Aktivitäten, erfolgte Rezertifizierungen sowie wesentliche Bil- dungs-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen. Begründung: Mit Beschluss RV-46/2019 hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzun- gen für eine Zertifizierung Flensburgs als Fairtrade-Town zu schaffen. Auf dieser Grundlage wurde Flensburg am 26. April 2023 offiziell als Fairtrade-Town ausgezeichnet. Die Auszeichnung als Fairtrade-Town ist kein einmaliger Titel, sondern setzt eine kontinuierliche Erfüllung der Fairtrade-Kriterien voraus. Dazu gehören insbesondere eine aktive lokale Steue- rungsgruppe, die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die fortlaufende Befassung mit fairem Handel, nachhaltigem Konsum und globaler Verantwortung. Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Town leistet hierbei einen erheblichen ehrenamtlichen Beitrag. Sie begleitet das Thema fachlich, vernetzt relevante Akteurinnen und Akteure und ist bereit, auch die inhaltliche Vorbereitung künftiger Rezertifizierungen wesentlich mitzutragen. Dieses Engage- ment soll durch eine verlässliche, aber bewusst schlank gehaltene verwaltungsseitige Anbindung unterstützt werden. Erforderlich ist insbesondere eine minimale administrative Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwal- tung, damit Rezertifizierungsunterlagen final geprüft, abgestimmt und offiziell eingereicht bzw. un- terzeichnet werden können. Der hierfür erforderliche Stellenanteil ist mit 0,01 VZÄ äußerst gering und kann im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung / BNE-Förderung verankert werden. Da- mit wird eine dauerhafte organisatorische Absicherung geschaffen, ohne einen relevanten zusätzli- chen Ressourcenaufwand auszulösen. Die Verankerung im Bereich BNE ist fachlich naheliegend. Fairer Handel, globale Gerechtigkeit, nachhaltiger Konsum, verantwortliche Beschaffung und internationale Solidarität sind zentrale In- halte der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zugleich bestehen hier Synergien mit Schulen, Bil- dungseinrichtungen, Vereinen, Initiativen, Zivilgesellschaft und der Steuerungsgruppe Fairtrade- Town. Mit dem Beschluss wird die bisherige Arbeit der Steuerungsgruppe gestärkt, die Rezertifizierung dauerhaft abgesichert und das Thema Fairtrade-Town institutionell so verankert, dass es mit sehr geringem Verwaltungsaufwand fortgeführt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung von Personalressourcen im Umfang von 0,01 VZÄ erfolgt innerhalb des Aufga- benbereichs Bildung für nachhaltige Entwicklung / BNE-Förderung. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen vorhandener bzw. künftig einzuplanender Ressourcen. Zusätzliche Stellen werden nicht geschaffen. Flensburg-Strategie: Der Antrag unterstützt mehrere Ziele der Stadtentwicklungsstrategie „Flensburg 2030“. Er steht zunächst im Einklang mit dem Leitbild einer sozial-ökologisch produktiven, gemeinwohlori- entierten, diversen und klimagerechten Stadt, die sich zu regionaler und globaler Gerechtigkeit ver- pflichtet. Im Handlungsfeld „Lebenslanges Lernen, Bildung und Kultur“ stärkt der Antrag die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Fairtrade-Town-Aktivitäten fördern Bewusstsein für globale Zusam- menhänge, nachhaltigen Konsum, faire Handelsbeziehungen und verantwortliches Handeln und können insbesondere über Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in die Stadtgesellschaft hineinwir- ken. Im Handlungsfeld „Gesundheit, gesellschaftliche Teilhabe und Sport“ unterstützt der Antrag die Zielsetzung einer wirkungsvollen Informations- und Beteiligungskultur sowie die Stärkung ehren- amtlichen Engagements. Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Town ist hierfür ein konkretes Beispiel zivilgesellschaftlicher Mitwirkung und lokaler Verantwortungsübernahme. Im Handlungsfeld „Klima-, Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz“ trägt der Antrag zur Zielset- zung bei, Ressourcen und Lebensmittel möglichst fair, umweltfreundlich und regional in Kreisläu- fen zu nutzen und sparsam sowie gerecht zu verteilen. Besonders unmittelbar unterstützt der Antrag das Handlungsfeld „Nachhaltiger Konsum und nach- haltiges Wirtschaften“. Dort formuliert die Flensburg-Strategie das Ziel, nachhaltig wirtschaftende Unternehmen, faire regionale und globale Wertschöpfung, Kreislaufwirtschaft sowie fairen und nachhaltigen Konsum der Stadtgesellschaft zu fördern. Ebenso wird eine faire, nachhaltige und re- gionale Beschaffung der Verwaltung als Ziel benannt. Die dauerhafte Sicherung der Fairtrade- Town-Aktivitäten knüpft hieran unmittelbar an. Berichterstattung: Pelle Hansen / Leon Bossen Katja Claussen/ Leon Bossen Mats Rosenbaum Tjark Naujoks Fraktionsvorsitzende Bündnis Fraktionsvorsitzender SSW Fraktionsvorsitzender 90/Die Grünen Linkes Bündnis

Text aus PDF extrahiert