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Wappenverwendung; Antrag der AfD-Stadtratsfraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zirndorf |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Zirndorf
Beschlussvorlage für Vorlage Nr: VO/0030/26
Stadtrat Zirndorf Status: öffentlich
AZ: BMPA-0121-Kai
Sitzungsdatum: 24.06.2026
Wappenverwendung; TOP: 5
Antrag der AfD-Stadtratsfraktion
Anlagen: (Die Anlagen sind aus Datenschutzgründen im Bürgerinformationssystem nicht sichtbar)
Antrag der AfD vom 04.05.2026
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 4. Mai 2026 bittet die AfD-Stadtratsfraktion um Genehmigung für das
beigefügte Fraktionslogo. Da das vorgesehene Fraktionslogo das städtische Wappen
beinhaltet, ist eine Genehmigung nach Art. 4 Abs. 3 GO erforderlich.
Unter Beachtung des Gleichheitssatzes können die Gemeinden den Fraktionen und
Gruppen im Stadtrat die Verwendung des städtischen Wappens in widerruflicher
Form genehmigen; sie müssen dabei aber sicherstellen, dass die Fraktionen oder
Gruppen durch die Art der Verwendung des Gemeindewappens nicht den Eindruck
erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu
sein.
Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über
kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek) kommt eine
einmalige oder laufende Gebühr für die Genehmigung der Wappenführung durch
Dritte im Allgemeinen nur infrage, wenn die Hoheitszeichen für gewerbliche Zwecke
verwendet werden.
Seitens der Verwaltung wird unter Verweis auf den Gleichheitssatz und die mit der
Erlaubnis der Wappenführung einhergehenden Gefahren für das Ansehen der Kom-
mune die Ablehnung des Antrags vorgeschlagen. Die geforderte Sicherstellung,
dass die Verwendung des Wappens nicht den Eindruck erweckt, mit Trägern hoheit-
licher Gewalt verbunden zu sein, erscheint aus Sicht der Verwaltung sehr schwierig.
Um den Bezug und die Verbundenheit zur Stadt Zirndorf im Fraktionslogo herzustel-
len, bestehen genügend andere grafische Möglichkeiten, ohne die Verwendung der
streng geschützten Hoheitszeichen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der AfD-Stadtratsfraktion hinsichtlich der Verwendung des städtischen
Wappens wird abgelehnt.
Stadtverwaltung Zirndorf
Marcus Spath
Erster Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert