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Prüfung zusätzlicher Außengastronomieflächen und verkehrsberuhigter Begegnungs- und Aufenthaltsbereiche in der Spitalstraße; Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeZirndorf
Datum2026-06-16
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Stadt Zirndorf Beschlussvorlage für Vorlage Nr: VO/0025/26 Bau-, Verkehrs- und Status: öffentlich Umweltausschuss AZ: II/1-140-Ka Sitzungsdatum: 16.06.2026 Prüfung zusätzlicher Außengastronomieflächen und TOP: 5 verkehrsberuhigter Begegnungs- und Aufenthaltsbereiche in der Spitalstraße; Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN Anlagen: Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2026 Luftbild Spitalstraße Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen rechtlichen, verkehrlichen, ordnungsrechtlichen, finanziellen und gestalterischen Voraussetzungen in der Spitalstraße zusätzliche Außengastro- nomieflächen sowie ein verkehrsberuhigter Begegnungs- und Aufenthaltsbereich er- möglich werden könnte. Der eingereichte Antrag tangiert sowohl Belange des Ordnungsamtes als auch des Bauamtes, weshalb nachfolgend separat und grundsätzlich hierzu Stellung genom- men wird: Stellungnahme Ordnungsamt: Dem Grunde nach unterliegen Außengastronomiebereiche mit Bestuhlung und Ti- schen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Sondernutzung, welche durch die städti- sche Sondernutzungssatzung (SNS) reglementiert wird. Hier wurden in der Spital- straße bereits zwei Gastronomiebetrieben die Außenbestuhlung kostenpflichtig ge- nehmigt. Bei den restlichen vier Gastronomiebetrieben befindet sich die Außenbe- stuhlung jeweils auf dem Privatgrund. Wünsche nach weiteren Außenbestuhlungen auf öffentlichem Grund wurden bisher nicht an das Ordnungsamt herangetragen. Bei der Genehmigung der Außenbestuhlung auf dem öffentlichen Verkehrsgrund wurde stets darauf geachtet, dass sowohl die Belange des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs berücksichtigt werden. Insbesondere Feuerwehranfahrtszonen sowie ausreichende Flächen für die Müllentsorgung hatten dabei immer oberste Prio- rität. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse in der Spitalstraße sind die Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Außengastronomieflächen im Gehwegbereich nahezu erschöpft. Die Realisierung von entsprechenden Flächen im Straßenbereich – auch nur temporär – bedarf einer eingehenden, verkehrsrechtlichen Prüfung unter Einbeziehung diverser Fachämter (Fachaufsicht Straßenverkehr, ÖPNV, Abfallwirtschaft, Feuerwehr etc.) unter Berücksichtigung der rechtlichen Situation (StVO). Dies gilt ebenso für eine generelle (verkehrliche) Umgestaltung der Spitalstraße, um mehr Verkehrsberuhigung und Aufenthaltscharakter für Fußgänger zu forcieren. Stellungnahme Bauamt: Die barrierearme Umgestaltung der Spitalstraße wurde auf Grundlage des Verkehrs- konzepts von 2001 geplant, 2008 mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt und letztendlich gefördert. Die Fahrbahnbreite entspricht dem Mindestmaß für den Begegnungsfall Bus/Bus, die Breite der Gehwege variiert in Abhängigkeit vom Stand der anliegenden Gebäude und soll den Fußgängern einen attraktiven und sicheren Raum bieten. Der unmittelbar anschließende Rathausplatz bietet abseits des Stra- ßenverkehrs neben einer Außengastronomie und auch Sitzgelegenheiten an der Brunnenanlage zur freien Nutzung. Im Verlauf der Spitalstraße sind an geeigneten Standorten acht Ahornbäume gepflanzt und acht PKW-Stellplätze angelegt worden. Die Spitalstraße liegt im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit der Beschränkung der Geschwindigkeit auf 20 km/h. Letztlich gilt es von Seiten der Ausschussmitglieder zu befinden, ob die Verwaltung dem Prüfauftrag auf zusätzliche Außengastronomieflächen und Schaffung verkehrs- beruhigter Begegnungs- und Aufenthaltsbereiche in der Spitalstraße nachkommen soll. Beschlussvorschlag: Von Seiten der Verwaltung ergeht kein Beschlussvorschlag. Stadtverwaltung Zirndorf Marcus Spath Erster Bürgermeister

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