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Kommunalrecht; Antrag der Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler & FDP bezüglich eines Livestreams von Stadtratssitzungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zirndorf |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Zirndorf
Beschlussvorlage für Vorlage Nr: VO/0077/26
Stadtrat Zirndorf Status: öffentlich
AZ: BMPA-0241-Kai
Sitzungsdatum: 29.07.2026
Kommunalrecht; TOP: 8
Antrag der Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler &
FDP bezüglich eines Livestreams von Stadtrats-
sitzungen
Anlagen: (Die Anlagen Nr. 2 & 3 sind aus Datenschutzgründen im Bürgerinformationssystem nicht sichtbar)
(1) Antrag der Fraktionsgemeinschaft
(2) Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 10.03.2026 – TOP Antrag der Frakti-
onsgemeinschaft der Freien Wähler & FDP bezüglich eines Livestreams von
Stadtratssitzungen
(3) Einschätzung Datenschutz
Sachverhalt:
Im September 2025 beantragte die damalige Fraktionsgemeinschaft der Freien Wäh-
ler & FDP, die öffentlichen Teile der Stadtratssitzungen künftig als Livestream im In-
ternet anzubieten, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Sitzun-
gen unmittelbar und in Echtzeit zu verfolgen.
Der Antrag wurde erstmals in der Stadtratssitzung vom 4. Dezember 2025 behandelt
und die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit des Antrags bis zu den
Haushaltsberatungen zu überprüfen und die erforderlichen Kosten zu ermitteln.
In der Sitzung vom 10. März 2026 wurde die eigentliche Entscheidung über die Ein-
führung der Liveübertragung, die eine qualifizierte Mehrheit benötigt, in die Amtszeit
des neuen Stadtrats vertagt. Um einen eventuellen Beschluss des neuen Stadtrats
zeitnah umzusetzen zu können, wurden entsprechende Mittel in den Haushalt 2026
eingestellt.
An die Liveübertragung von Stadtratssitzungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht
hohe Anforderungen zu stellen. Der Beschluss zur Einführung der Liveübertragung
öffentlicher Sitzungen benötigt eine Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Stadtrats-
mitglieder. Mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden dürfen Ton- und Bildaufnahmen
von an der Sitzung teilnehmenden Personen nur mit deren Einwilligung übertragen,
aufgezeichnet und gespeichert werden. Eine erteilte Einwilligung kann zudem jeder-
zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Der Mehrwert eines kostenintensiven Livestreams für die Bürgerinnen und Bürger ist
aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar. Es ist nicht davon auszugehen, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Übertragung von Ton und Bild zustimmen; sie
können hierzu nicht verpflichtet werden. Da sich während der Beratungen zu einzel-
nen Tagesordnungspunkten regelmäßig An- oder Rückfragen an Verwaltungsmitar-
beiter richten, kann eine lückenlose und informative Wiedergabe des Sitzungsge-
schehens nicht gewährleistet werden. Um datenschutzrechtlich bedenkliche Vorfälle
zu vermeiden wäre es außerdem erforderlich, dass alle Rednerinnen und Redner,
die der Übertragung zugestimmt haben, ein fest installiertes Rednerpult aufsuchen.
Im Übrigen ist nicht von einer großen Resonanz in der Bevölkerung auszugehen. So
wurden in Hof und Bayreuth die Liveübertragung von Sitzungen Medienberichten zu-
folge auf Grund des hohen technischen Aufwandes, der hohen Kosten und der gerin-
gen Nachfrage wieder eingestellt. Eine Anfrage von BR24 ergab für Bamberg durch-
schnittlich 25,5 Zugriffe pro Sitzung.
Obwohl die erforderlichen Mittel im Haushalt veranschlagt wurden, muss aus Sicht
der Verwaltung festgestellt werden, dass diese haushaltsrechtlich deutlich sinnvoller
eingesetzt werden könnten.
Art. 52 Abs. 4 Satz 1 GO ermöglicht es grundsätzlich auch, die Aufzeichnung in einer
Sammlung audiovisueller Medien für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für je-
dermann bereitzustellen. Falls die nächste Sitzung nicht innerhalb von sechs Wo-
chen stattfindet, können die Aufzeichnungen bis zum Ende der nächsten Sitzung be-
reitgestellt werden; danach müssen die Aufzeichnungen definitiv gelöscht werden.
Da sich der ursprüngliche Antrag der Fraktionsgemeinschaft nur auf den Livestream
bezog, wurden die Kosten für die Bereitstellung von Aufzeichnungen noch nicht er-
mittelt und im Haushalt noch nicht berücksichtigt.
Nach aktuellem Stand der Kostenermittlung ist im Vermögenshaushalt gegenüber
dem ursprünglich angesetzten Betrag mit einer überplanmäßigen Ausgabe von rund
3.000 Euro zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Verwaltung ergeht kein Beschlussvorschlag.
Stadtverwaltung Zirndorf
Marcus Spath
Erster Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert