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Feststellung der öffentlichen Niederschrift vom 05.05.2026

Ergebnis unbekannt7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEisleben
Datum2026-07-07
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12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben Niederschrift über die 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben Die Sitzung fand statt: Datum: 05.05.2026 Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde Beginn: 19:00 Uhr OT Hedersleben, Lawekestraße 4 Ende: 20:39 Uhr 06295 Lutherstadt Eisleben Anwesende Mitglieder: Ortsbürgermeister/in Herr Lars Jennert anwesend stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Herr Gerald Götter anwesend stimmberechtigte Mitglieder Herr Tobias Baust anwesend Frau Yvette Hanisch anwesend Frau Viola Hoppe anwesend Herr Enrico Rothe anwesend Frau Nikola Scholz anwesend Frau Hanni Weiser anwesend Herr Dirk Wohland anwesend von der Verwaltung Frau Christine Wohland anwesend Frau Yevgeniya Bezumna anwesend Frau Pia Ryll anwesend Ingo Trümpler anwesend Gäste Agrargenossenschaft Laweketal Hedersleben Herr Möch-Tegeter Mehrere Mitglieder des Frauenverein Oberrißdorf (u.A. Birgit Cieschek) Tagesordnung: TOP 1 Eröffnung der Sitzung TOP 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung TOP 2 öffentlicher Teil der Sitzung TOP 2.1 Einwohnerfragestunde TOP 2.2 öffentliche Protokollkontrolle TOP 2.3 Informationen TOP 2.4 Feststellung der öffentlichen Niederschrift vom 24.03.2026 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 1 von 13 TOP 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/691/2026 TOP 2.6 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/703/2026 TOP 2.7 Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/704/2026 TOP 2.8 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "Solarpark Laweketal" (Fassung vom August 2025) der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben Vorlage: BV/700/2026 TOP 2.9 Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben Vorlage: BV/701/2026 TOP 2.10 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben Vorlage: BV/702/2026 TOP 2.11 Anfragen TOP 4 Ende der Sitzung TOP 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse zu 1 Eröffnung der Sitzung Die Sitzung wurde durch den Ortsbürgermeister eröffnet. zu 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Die Beschlussfähigkeit des Gremiums und die Tagesordnung wurden einstimmig festgestellt. 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 2 von 13 zu 2 öffentlicher Teil der Sitzung zu 2.1 Einwohnerfragestunde Frau Cieschek (Frauenverein Oberrißdorf) kommt heute mit Informationen und einer Bitte an den Ortschaftsrat in die Sitzung. Die Räumlichkeiten Dorfstraße 37 (Konsum Oberrißdorf) soll durch die Wobau 2027 veräußert werden. Es gab eine Zusammenkunft mit dem Bürgermeister Herrn Staub, Herrn Kassik und Herrn Trümpler vom Bauamt sowie Herrn Reichardt von der Wobau Eisleben, dort wurde eine Kündigung zum 30.06.2027 angedroht, da das Gebäude verkauft werden soll (Unrentabilität). Es werden 400 EUR/Monat Miete verlangt, wenn der Verein weiterhin die Räumlichkeiten nutzen möchte. Es gibt ein halbes Jahr Kündigungsfrist. Der Frauenverein Oberrißdorf wird im Mai 2026, auch auf Anraten des Bürgermeisters Herrn Staub, die Gemeinnützigkeit beschließen, dann wäre vielleicht eine Rückspende durch die Wobau in Höhe von 200 EUR/Mt. möglich. Wir zahlen 40 EUR/Jahr pro Mitglied als Beitrag und haben 25 Mitglieder. Es gibt eine gültigen Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Hedersleben, unterzeichnet von Herrn Schreiber. Die Räumlichkeiten werden jetzt seit 22 Jahren durch den Frauenverein um- und ausgebaut, gepflegt und genutzt, sie sind Mittelpunkt des Vereins- und Dorfgeschehen und sollen dafür erhalten bleiben Herr Jennert wäre gern bei diesem Termin dabei gewesen, Mietzahlungen in dieser Höhe für den Verein sind ein Problem und auch Fördermittel zu beantragen und zu erhalten ist schwierig. In der Gebietsänderungsvereinbarung ist der Erhalt des dörflichen Lebens festgeschrieben. Der Ortschaftsrat wird den Frauenverein Oberrißdorf natürlich nach seinen Möglichkeiten bei diesem Problem unterstützen. Vielleicht ist eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen – auch aus Hedersleben – ein Schritt. Frau Cieschek ein Zusammenschluss mit anderen Vereinen ist nicht möglich, der Frauenverein hat neue junge Mitglieder, wir kämpfen bis zum Schluss für den Erhalt der Räumlichkeiten, bis dato gibt es aber noch keinen neuen Besprechungstermin mit der Wobau und der Stadt Herr Götter die Räumlichkeiten müssen für die Allgemeinheit erhalten bleiben, die Gemeinnützigkeit ist erster wichtiger Schritt, dadurch kann auch mehr Druck gegen die Stadt ausgeführt werden Frau Cieschek wir werden am 20.05.2026 die neue Satzung in Absprache mit dem Finanzamt beschließen und dann die Eintragung als e.V. vornehmen, dann wird durch uns ein Schreiben mit Bitte um Rückinformation nach dem Bearbeitungsstand an die Wobau gesendet 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 3 von 13 Herr Baust zur Zeit werden durch die Wobau viele Objekte in den Orten zum Verkauf angeboten, vielleicht gibt es die Möglichkeit der Rückabwicklung, so dass die Stadt wieder Eigentümer der Dorfstraße 37 wird Herr Jennert moralisch ist das Vorgehen gerade im Hinblick auf die gültige Gebietsänderungsver- einbarung extrem verwerflich, warten wir die Gemeinnützigkeit des Vereines ab, er möchte dann an dem nächsten Termin teilnehmen Herr Trümpler war zu dieser Versammlung, die Stadt war über das Ansinnen der Wobau selbst überrascht, die Rückspende Möglichkeit war auch eine Anregung der Verwaltung, wenn die Gemeinnützigkeit vorliegt. Die Aussage der Wobau das Objekt ist nicht rentabel, gab es. Frau Cieschek dem Verein wurde auch der Dorfgemeinschaftsraum angeboten, dieser ist aber nicht annehmbar, da er viel zu groß und zu teuer im Unterhalt ist Herr Jennert Und wieder war es eine Versammlung, zu der nur die Verwaltung und nicht der Ortsbürgermeister oder Ortschaftsratsmitglied/er geladen wurde/n, Es ist wichtig, dass die Ortsvertretung über solche Angelegenheiten Bescheid weiß zu 2.2 öffentliche Protokollkontrolle Vorlage: PK/059/2026 Es liegt keine Protokollkontrolle durch den Sitzungsdienst der Lutherstadt Eisleben vor. Abwasserzweckverband – Auskünfte über Ortschaft Herr Jennert es gab eine Mail von Herrn Staub zur Arbeit des Abwasserzweckverbandes, aus dieser Mail geht hervor, dass sich jeder, welcher Auskunft erhalten möchte, diese selbständig besorgen muss, dafür würde es verschiedene Möglichkeiten geben u.a. die Protokolle des AZVs Herr Jennert bezüglich der Ortschaften Hedersleben/Oberrißdorf gibt es in den Protokollen wenige Punkte, daher wäre es wünschenswert, diese kurz zusammenzufassen und dem Ortschaftsrat zugänglich zu machen, anstatt zu erwarten, sehr umfängliche Protokollinformationen über andere Gemeinden lesen zu müssen. 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 4 von 13 Protokollkontrolle des Bauamtes T. Muth Herr Trümpler Herr T. Muth, Mitarbeiter des Bauamtes der Lutherstadt Eisleben, hat eine Protokollkontrolle erarbeitet und gebeten, diese heute Abend vorzutragen, in dieser wurden einige Angelegenheiten der Ortschaft, welche noch offen oder bereits geklärt wurden, erwähnt, u.a. Straßenbeleuchtung, Straßenbelag Sandweg u.a. Straßenbeleuchtung Hedersleben Herr Jennert Herr Kassik übersandte eine Information bezüglich der Straßenbeleuchtung Hedersleben, die Maßnahme wäre erledigt Herr Baust es gibt immer noch Stellen in Hedersleben, die sehr begrenzt beleuchtet sind, eine Umsetzung von Laternen wäre notwendig (Mansfelder Weg - Chausseestraße) Herr Jennert der Stadtverwaltung liegt seit Jahren eine Karte der angedachten Standorte für die Straßenlaternen vor, Hier ist ein Vororttermin mit dem Bauamt und den Stadtwerken der Lutherstadt Eisleben notwendig, bitte zur weiteren Absprache telefonischen Kontakt mit Herrn Jennert aufnehmen! Einlauf Märzberg / Wormselber Weg Herr Jennert es gab eine Vorortbesichtigung des Einlaufes oberhalb des Märzberges, hier wir laut Aussage von Herrn Muth, Bauamt, eine Querrinne eingebaut, sonst läuft das gesamte Wasser den Berg weiterhin hinunter Baumaßnahme Sandweg Herr Jennert die Firma wird nachbessern, das aufgebrachte Material hat nicht ausgereicht oder es hatte keine entsprechende Qualität, so kann die Straße aber nicht bleiben Herr Jennert auch dieses Mal wurden Anfragen aus der letzten Ortschaftsratssitzung vom 24.03.2026 nicht - wie es gesetzlich vorgegeben ist - beantwortet noch zeitnah dem Ortschaftsrat mit den Unterlagen zur nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt! Dies muss sich ändern! zu 2.3 Informationen Es gab keine Informationen. 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 5 von 13 zu 2.4 Feststellung der öffentlichen Niederschrift vom 24.03.2026 HED12/21/2026 Zur öffentlichen Niederschrift vom 24.03.2026 gab es keine Ergänzungs- oder Änderungsanträge. Die Niederschrift ist damit beschlossen. SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 zu 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/691/2026 Herr Jennert es sind durch die Lutherstadt Eisleben Variante A und Variante B angedacht, aber es sollte darüber diskutiert werden Herr Trümpler gibt zur Information: es sind 10,7 Millionen Euro für die Lutherstadt Eisleben vorgesehen, die Verwendung muss bis 2035 erfolgen, die Abrechnung der Verwendungsnachweise bis 2043, jedes Projekt muss mindestens einen finanziellen Umfang von 50.000 EUR haben, 9,7 Millionen Euro sind für die Stadt vorgesehen, Mittel davon können aber auf Stadtratsbeschluss auch noch an Ortsteile vergeben werden. Die Ortschaften machen Vorschläge, über diese entscheidet der Stadtrat Die Mittel sind nur für Ortschaften mit Ortschaftsräten, Ortsteile der Ortschaften erhalten keine eigenen Mittel Herr Jennert der größte Anteil der Summe soll für den Neubau einer Schwimmhalle in der Kernstadt eingesetzt werden, Herr Staub meinte, damit das Mittelzentrum erhalten bleibt. Es gibt Verständnis für die Notwendigkeit des Schwimmunterrichtes und weitere Nutzung aber die Stadt kann sich die Halle nicht leisten, andererseits erhalten die Ortsteile nur beschränkte Mittel, Maßnahmen werden nicht durchgeführt, es fahren keine Busse, Jugendeinrichtungen und Dorfgemeinschaftsräume stehen vor dem Aus, 50.000 EUR reichen für die Ortschaften nicht aus Herr Götter Osterhausen formulierte bereits, dass auch Ortsteile der Ortschaften mit bedacht werden sollen (Klein-Osterhausen, Sittichenbach) Hedersleben würde 87.000 EUR erhalten, da eine Einzelmaßnahme aber mindestens 50.000 EUR kosten muss, gäbe es für Oberrißdorf nichts, so funktioniert das nicht 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 6 von 13 Herr Jennert die meisten Ortschaften favorisieren die Variante A, aber es gibt auch Diskussionen Herr Trümpler die haushaltsrechtlichen Grundlagen sind auch zu beachten, Vorschläge von Ortschaften müssen letztendlich immer noch durch den Stadtrat beschlossen werden Frau Ryll die Stadt hat die Vorschläge A und B erarbeitet, die Ortsteile können natürlich Änderungsempfehlungen an den Stadtrat geben, Herr Jennert kann auch im Vorfeld zur Stadtratssitzung noch zum Stadtentwicklungsausschuss und zum Hauptausschuss gehen, um vorher die Bedenken der Ortschaft anzusprechen, die Schwimmhalle ist wichtig, da die Kinder nicht mehr schwimmen lernen und auch die Eltern teilweise kein Interesse zeigen Herr Jennert genau aus diesem Grund ist der Staat in der Pflicht, hier muss gesetzlich eingegriffen werden, 2012 hat der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben ein Konsolidierungsprogramm beschlossen, in dem die Schließung der Schwimmhalle und des Freibades festgeschrieben wurde, passiert ist hier nichts, stattdessen wurde durch den Stadtrat unsere Grundschule geschlossen, weil 2 Kinder fehlten und 10.000 EUR in die Hand genommen werden sollten (diese hätte teilweise die Gemeinde Seegebiet mitgetragen) 50.000 EUR für die Ortschaften sind zu wenig, da die Kosten für Planung und Bau in den letzten Jahren unverhältnismäßig angestiegen sind, Herr Götter wir müssen uns letztendlich für eine Variante entscheiden aber die Ortschaften und die Ortsteile müssen mehr gesehen werden Herr Jennert der Schwimmhallenneubau kostet ca. 24.000.000 EUR und den laufenden Unterhalt, dass ist unverhältnismäßig und rechnet sich nicht, wenn gesetzlich ein Schwimmunterricht gewollt ist, muss der Staat sich darum bemühen Herr Trümpler letztendlich würde die Lutherstadt Eisleben für die Fahrkosten zum Schwimmunterricht aufkommen müssen, die Stadt möchte für den Neubau Fördermittel beantragen aber die Maßgaben sind sehr hoch (Co²-Neutralität uva. mehr), daher werden die Kosten höchstwahrscheinlich noch steigen Herr Jennert die Stadt hat für die Ortschaften nur einen Sockelbetrag eingerechnet obwohl die Stadt für den Unter- und Erhalt der Ortschaften zuständig ist, Herrn Staub ist es nur wichtig, die Attraktivität der Kernstadt zu steigern 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 7 von 13 Frau Hanisch die Nutzung der Schwimmhalle ist sehr unterschiedlich, zum Schwimmunterricht oder Vereinsschwimmen ist sie sehr gut besucht aber sonst ist nicht viel los, die Stadt verweigert aber weiterhin das Parken auf den Schwimmhallenparkplatz auch wenn dort sehr viel frei ist Herr Baust laut den Einwohnerzahlen steht der Ortschaft Hedersleben mit Ortsteil Oberrißdorf viel mehr Geld zu Der Ortschaftsrat Hedersleben nimmt in seiner Sitzung vom 05.05.2026 den Beschlussvorschlag BV/691/2026 zur Kenntnis und stellt zu diesem folgenden Antrag: Für jede Ortschaft der Lutherstadt Eisleben, auch wenn sie keinen Ortschaftsrat hat (Oberrißdorf, Klein-Osterhausen, Sittichenbach), sollen 100.000 EUR Sockelbetrag ausgezahlt werden und zuzüglich einer proportionalen Verteilung von Mitteln nach Einwohnern erfolgen. Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt, für die 11 Ortschaften der Lutherstadt Eisleben zur Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung der Kernstadt und Ortschaften insgesamt 1,0 Mio Euro an Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Variante A. SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 lt. protok. Änderung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 zu 2.6 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/703/2026 Frau Bezumna verliest und erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 8 von 13 Frau Ryll auf Anfragen von Ortschaftsräten erläutert dazu: . die Entwässerung im nördlichen Plangebiet erfolgt noch über die L160, es gibt diesbezüglich Konflikte zwischen der Stadt Eisleben und dem LSBB, diese stehen der Planung aber nicht im Weg, eine perspektivische Lösung ist angedacht . Auf Anfrage des NSB wurden Lerchenflächen zur Verfügung gestellt . Es wurden weitere Anpflanzungen angepasst Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung. Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Abwägung der während der förmlichen öffentlichen Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben auf den Flächen der Gemarkung Hedersleben, Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 11/1, 12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47, 12/48, 59, 70, 72, 74 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 83 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche), 156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche) und 161/2 (Teilfläche) sowie in der Flur 3, Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32, 7/35, 7/55, 7/56, 7/57, 7/84, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche), in der Ortschaft Hedersleben der Lutherstadt Eisleben in der Fassung vom April 2026 gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe mitzuteilen. SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 9 von 13 zu 2.7 Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/704/2026 Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt auf Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 23.06.2026 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben auf den Flächen der Gemarkung Hedersleben, Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 11/1, 12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47, 12/48, 59, 70, 72, 74 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 83 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche), 156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche) und 161/2 (Teilfläche) sowie in der Flur 3, Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32, 7/35, 7/55, 7/56, 7/57, 7/84, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der zuständigen Verwaltungsbehörde als Planfassung zur Genehmigung vorzulegen. Die abschließende Fassung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben vom April 2026, bestehend aus der Planzeichnung mit Änderungsbereich sowie der Begründung mit dem gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Potentialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und dem Umweltbericht wird dem Landkreis Mansfeld-Südharz als zuständige höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben wirksam. SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 10 von 13 zu 2.8 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "Solarpark Laweketal" (Fassung vom August 2025) der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben Vorlage: BV/700/2026 Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Laweketal“ in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben auf den Flächen der Gemarkung Hedersleben, Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 10/1 (Teilfläche), 11/1, 12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47, 12/48, 59 (Teilfläche), 70/0, 72/0, 74/0 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 148/7 (Teilfläche), 149/7 (Teilfläche), 151/6 (Teilfläche), 152/6 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche), 156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche), 161/2 (Teilfläche) und 5/7 sowie in der Flur 3 die Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32, 7/35 (Teilfläche), 7/55, 7/56, 7/57, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche) in der Fassung vom April 2026 gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe mitzuteilen. SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 zu 2.9 Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben Vorlage: BV/701/2026 Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Solarpark Laweketal“ in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben, zwischen der Lutherstadt Eisleben und dem Vorhabenträger Solarpark Laweketal GmbH & Co. KG. Der Bürgermeister wird beauftragt, als Vertreter der Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, den o.g. Vertrag zu unterzeichnen. 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 11 von 13 SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 zu 2.10 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben Vorlage: BV/702/2026 Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 23.06.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Solarpark Laweketal“ der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben auf den Flächen der Gemarkung Hedersleben Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 10/1 (Teilfläche), 11/1, 12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47, 12/48, 59 (Teilfläche), 70/0, 72/0, 74/0 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 148/7 (Teilfläche), 149/7 (Teilfläche), 151/6 (Teilfläche), 152/6 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche), 156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche), 161/2 (Teilfläche) und 5/7 sowie in der Flur 3 die Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32, 7/35 (Teilfläche), 7/55, 7/56, 7/57, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche) gemäß § 10 BauGB als Satzung. Bestandteil der Satzung sind die Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung und der Umweltbericht. Die Begründung wird gebilligt. Der Beschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. SOLL 9 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 9 Befangen 0 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 12 von 13 zu 2.11 Anfragen Ortsteingangsschild Märzberg/Wormsleber Weg Frau Weiser weshalb fehlt immer noch das Ortsteingangsschild und -pfosten am Märzberg/Wormsleber Weg? Herr Trümpler Vorgang ist mir nicht bekannt Herr Jennert auch hier fehlt wieder die Bearbeitung der Protokollkontrolle, die Information wurde bereits in der Sitzung des Ortschaftsrates vom 24.03.2026 gegeben Wasserturm Oberrißdorf Herr Götter wer ist für den Wasserturm Oberrißdorf zuständig? Hier ist dringender Handlungsbedarf, da sich bereits Teile des Daches lösen Herr Trümpler es gibt keine Kostenstelle im Haushalt der Lutherstadt Eisleben, diese muss erst in die nächste Planung aufgenommen werden, es gibt aber einen Nutzungsvertrag mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz bezüglich der Richtfunkantennen auf dem Dach) eine unbürokratische Regelung über die Drehleiter der FFW ist nicht mehr möglich Herr Jennert vielleicht kann der Landkreis als Nutzer in die Pflicht genommen werden? zu 4 Ende der Sitzung zu 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse gez. Lars Jennert Ortsbürgermeister gez. Christine Wohland Protokollführung 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 13 von 13

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