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Feststellung der öffentlichen Niederschrift vom 05.05.2026
Ergebnis unbekannt7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisleben |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
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Dokument
Extrahierter Text
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben
Die Sitzung fand statt:
Datum: 05.05.2026 Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde
Beginn: 19:00 Uhr OT Hedersleben, Lawekestraße 4
Ende: 20:39 Uhr 06295 Lutherstadt Eisleben
Anwesende Mitglieder:
Ortsbürgermeister/in
Herr Lars Jennert anwesend
stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
Herr Gerald Götter anwesend
stimmberechtigte Mitglieder
Herr Tobias Baust anwesend
Frau Yvette Hanisch anwesend
Frau Viola Hoppe anwesend
Herr Enrico Rothe anwesend
Frau Nikola Scholz anwesend
Frau Hanni Weiser anwesend
Herr Dirk Wohland anwesend
von der Verwaltung
Frau Christine Wohland anwesend
Frau Yevgeniya Bezumna anwesend
Frau Pia Ryll anwesend
Ingo Trümpler anwesend
Gäste
Agrargenossenschaft Laweketal Hedersleben Herr Möch-Tegeter
Mehrere Mitglieder des Frauenverein Oberrißdorf (u.A. Birgit Cieschek)
Tagesordnung:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
TOP 2 öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 2.1 Einwohnerfragestunde
TOP 2.2 öffentliche Protokollkontrolle
TOP 2.3 Informationen
TOP 2.4 Feststellung der öffentlichen Niederschrift vom 24.03.2026
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 1 von 13
TOP 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen
„Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/691/2026
TOP 2.6 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/703/2026
TOP 2.7 Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025
der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/704/2026
TOP 2.8 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 31 "Solarpark Laweketal" (Fassung vom August 2025) der Lutherstadt Eisleben,
Ortschaft Hedersleben
Vorlage: BV/700/2026
TOP 2.9 Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12
BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Solarpark Laweketal" in
der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben
Vorlage: BV/701/2026
TOP 2.10 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31
"Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben
Vorlage: BV/702/2026
TOP 2.11 Anfragen
TOP 4 Ende der Sitzung
TOP 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter Ausschluss
der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse
zu 1 Eröffnung der Sitzung
Die Sitzung wurde durch den Ortsbürgermeister eröffnet.
zu 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Die Beschlussfähigkeit des Gremiums und die Tagesordnung wurden
einstimmig festgestellt.
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 2 von 13
zu 2 öffentlicher Teil der Sitzung
zu 2.1 Einwohnerfragestunde
Frau Cieschek (Frauenverein Oberrißdorf)
kommt heute mit Informationen und einer Bitte an den Ortschaftsrat in die Sitzung.
Die Räumlichkeiten Dorfstraße 37 (Konsum Oberrißdorf) soll durch die Wobau 2027
veräußert werden. Es gab eine Zusammenkunft mit dem Bürgermeister Herrn Staub,
Herrn Kassik und Herrn Trümpler vom Bauamt sowie Herrn Reichardt von der
Wobau Eisleben, dort wurde eine Kündigung zum 30.06.2027 angedroht, da das
Gebäude verkauft werden soll (Unrentabilität). Es werden 400 EUR/Monat Miete
verlangt, wenn der Verein weiterhin die Räumlichkeiten nutzen möchte. Es gibt ein
halbes Jahr Kündigungsfrist.
Der Frauenverein Oberrißdorf wird im Mai 2026, auch auf Anraten des
Bürgermeisters Herrn Staub, die Gemeinnützigkeit beschließen, dann wäre vielleicht
eine Rückspende durch die Wobau in Höhe von 200 EUR/Mt. möglich. Wir zahlen 40
EUR/Jahr pro Mitglied als Beitrag und haben 25 Mitglieder. Es gibt eine gültigen
Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Hedersleben, unterzeichnet von Herrn
Schreiber. Die Räumlichkeiten werden jetzt seit 22 Jahren durch den Frauenverein
um- und ausgebaut, gepflegt und genutzt, sie sind Mittelpunkt des Vereins- und
Dorfgeschehen und sollen dafür erhalten bleiben
Herr Jennert
wäre gern bei diesem Termin dabei gewesen, Mietzahlungen in dieser Höhe für den
Verein sind ein Problem und auch Fördermittel zu beantragen und zu erhalten ist
schwierig. In der Gebietsänderungsvereinbarung ist der Erhalt des dörflichen Lebens
festgeschrieben. Der Ortschaftsrat wird den Frauenverein Oberrißdorf natürlich nach
seinen Möglichkeiten bei diesem Problem unterstützen. Vielleicht ist eine
Zusammenarbeit mit anderen Vereinen – auch aus Hedersleben – ein Schritt.
Frau Cieschek
ein Zusammenschluss mit anderen Vereinen ist nicht möglich, der Frauenverein hat
neue junge Mitglieder, wir kämpfen bis zum Schluss für den Erhalt der
Räumlichkeiten, bis dato gibt es aber noch keinen neuen Besprechungstermin mit
der Wobau und der Stadt
Herr Götter
die Räumlichkeiten müssen für die Allgemeinheit erhalten bleiben, die
Gemeinnützigkeit ist erster wichtiger Schritt, dadurch kann auch mehr Druck gegen
die Stadt ausgeführt werden
Frau Cieschek
wir werden am 20.05.2026 die neue Satzung in Absprache mit dem Finanzamt
beschließen und dann die Eintragung als e.V. vornehmen, dann wird durch uns ein
Schreiben mit Bitte um Rückinformation nach dem Bearbeitungsstand an die Wobau
gesendet
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 3 von 13
Herr Baust
zur Zeit werden durch die Wobau viele Objekte in den Orten zum Verkauf angeboten,
vielleicht gibt es die Möglichkeit der Rückabwicklung, so dass die Stadt wieder
Eigentümer der Dorfstraße 37 wird
Herr Jennert
moralisch ist das Vorgehen gerade im Hinblick auf die gültige Gebietsänderungsver-
einbarung extrem verwerflich, warten wir die Gemeinnützigkeit des Vereines ab, er
möchte dann an dem nächsten Termin teilnehmen
Herr Trümpler
war zu dieser Versammlung, die Stadt war über das Ansinnen der Wobau selbst
überrascht, die Rückspende Möglichkeit war auch eine Anregung der Verwaltung,
wenn die Gemeinnützigkeit vorliegt. Die Aussage der Wobau das Objekt ist nicht
rentabel, gab es.
Frau Cieschek
dem Verein wurde auch der Dorfgemeinschaftsraum angeboten, dieser ist aber nicht
annehmbar, da er viel zu groß und zu teuer im Unterhalt ist
Herr Jennert
Und wieder war es eine Versammlung, zu der nur die Verwaltung und nicht der
Ortsbürgermeister oder Ortschaftsratsmitglied/er geladen wurde/n,
Es ist wichtig, dass die Ortsvertretung über solche Angelegenheiten Bescheid weiß
zu 2.2 öffentliche Protokollkontrolle
Vorlage: PK/059/2026
Es liegt keine Protokollkontrolle durch den Sitzungsdienst der Lutherstadt Eisleben
vor.
Abwasserzweckverband – Auskünfte über Ortschaft
Herr Jennert
es gab eine Mail von Herrn Staub zur Arbeit des Abwasserzweckverbandes,
aus dieser Mail geht hervor, dass sich jeder, welcher Auskunft erhalten möchte,
diese selbständig besorgen muss, dafür würde es verschiedene Möglichkeiten geben
u.a. die Protokolle des AZVs
Herr Jennert
bezüglich der Ortschaften Hedersleben/Oberrißdorf gibt es in den Protokollen wenige
Punkte, daher wäre es wünschenswert, diese kurz zusammenzufassen und dem
Ortschaftsrat zugänglich zu machen, anstatt zu erwarten, sehr umfängliche
Protokollinformationen über andere Gemeinden lesen zu müssen.
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 4 von 13
Protokollkontrolle des Bauamtes T. Muth
Herr Trümpler
Herr T. Muth, Mitarbeiter des Bauamtes der Lutherstadt Eisleben, hat eine
Protokollkontrolle erarbeitet und gebeten, diese heute Abend vorzutragen, in dieser
wurden einige Angelegenheiten der Ortschaft, welche noch offen oder bereits geklärt
wurden, erwähnt, u.a. Straßenbeleuchtung, Straßenbelag Sandweg u.a.
Straßenbeleuchtung Hedersleben
Herr Jennert
Herr Kassik übersandte eine Information bezüglich der Straßenbeleuchtung
Hedersleben, die Maßnahme wäre erledigt
Herr Baust
es gibt immer noch Stellen in Hedersleben, die sehr begrenzt beleuchtet sind, eine
Umsetzung von Laternen wäre notwendig (Mansfelder Weg - Chausseestraße)
Herr Jennert
der Stadtverwaltung liegt seit Jahren eine Karte der angedachten Standorte für die
Straßenlaternen vor,
Hier ist ein Vororttermin mit dem Bauamt und den Stadtwerken der Lutherstadt
Eisleben notwendig, bitte zur weiteren Absprache telefonischen Kontakt mit
Herrn Jennert aufnehmen!
Einlauf Märzberg / Wormselber Weg
Herr Jennert
es gab eine Vorortbesichtigung des Einlaufes oberhalb des Märzberges, hier wir laut
Aussage von Herrn Muth, Bauamt, eine Querrinne eingebaut, sonst läuft das
gesamte Wasser den Berg weiterhin hinunter
Baumaßnahme Sandweg
Herr Jennert
die Firma wird nachbessern, das aufgebrachte Material hat nicht ausgereicht oder es
hatte keine entsprechende Qualität, so kann die Straße aber nicht bleiben
Herr Jennert
auch dieses Mal wurden Anfragen aus der letzten Ortschaftsratssitzung vom
24.03.2026 nicht - wie es gesetzlich vorgegeben ist - beantwortet noch zeitnah
dem Ortschaftsrat mit den Unterlagen zur nächsten Sitzung zur Verfügung
gestellt! Dies muss sich ändern!
zu 2.3 Informationen
Es gab keine Informationen.
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 5 von 13
zu 2.4 Feststellung der öffentlichen Niederschrift vom 24.03.2026
HED12/21/2026
Zur öffentlichen Niederschrift vom 24.03.2026 gab es keine Ergänzungs- oder
Änderungsanträge. Die Niederschrift ist damit beschlossen.
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
zu 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem
Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/691/2026
Herr Jennert
es sind durch die Lutherstadt Eisleben Variante A und Variante B angedacht, aber es
sollte darüber diskutiert werden
Herr Trümpler gibt zur Information:
es sind 10,7 Millionen Euro für die Lutherstadt Eisleben vorgesehen, die Verwendung
muss bis 2035 erfolgen, die Abrechnung der Verwendungsnachweise bis 2043, jedes
Projekt muss mindestens einen finanziellen Umfang von 50.000 EUR haben, 9,7
Millionen Euro sind für die Stadt vorgesehen, Mittel davon können aber auf
Stadtratsbeschluss auch noch an Ortsteile vergeben werden.
Die Ortschaften machen Vorschläge, über diese entscheidet der Stadtrat
Die Mittel sind nur für Ortschaften mit Ortschaftsräten, Ortsteile der Ortschaften
erhalten keine eigenen Mittel
Herr Jennert
der größte Anteil der Summe soll für den Neubau einer Schwimmhalle in der
Kernstadt eingesetzt werden, Herr Staub meinte, damit das Mittelzentrum erhalten
bleibt. Es gibt Verständnis für die Notwendigkeit des Schwimmunterrichtes und
weitere Nutzung aber die Stadt kann sich die Halle nicht leisten, andererseits
erhalten die Ortsteile nur beschränkte Mittel, Maßnahmen werden nicht durchgeführt,
es fahren keine Busse, Jugendeinrichtungen und Dorfgemeinschaftsräume stehen
vor dem Aus, 50.000 EUR reichen für die Ortschaften nicht aus
Herr Götter
Osterhausen formulierte bereits, dass auch Ortsteile der Ortschaften mit bedacht
werden sollen (Klein-Osterhausen, Sittichenbach) Hedersleben würde 87.000 EUR
erhalten, da eine Einzelmaßnahme aber mindestens 50.000 EUR kosten muss, gäbe
es für Oberrißdorf nichts, so funktioniert das nicht
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 6 von 13
Herr Jennert
die meisten Ortschaften favorisieren die Variante A, aber es gibt auch Diskussionen
Herr Trümpler
die haushaltsrechtlichen Grundlagen sind auch zu beachten, Vorschläge von
Ortschaften müssen letztendlich immer noch durch den Stadtrat beschlossen werden
Frau Ryll
die Stadt hat die Vorschläge A und B erarbeitet, die Ortsteile können natürlich
Änderungsempfehlungen an den Stadtrat geben, Herr Jennert kann auch im Vorfeld
zur Stadtratssitzung noch zum Stadtentwicklungsausschuss und zum
Hauptausschuss gehen, um vorher die Bedenken der Ortschaft anzusprechen,
die Schwimmhalle ist wichtig, da die Kinder nicht mehr schwimmen lernen und auch
die Eltern teilweise kein Interesse zeigen
Herr Jennert
genau aus diesem Grund ist der Staat in der Pflicht, hier muss gesetzlich eingegriffen
werden, 2012 hat der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben ein
Konsolidierungsprogramm beschlossen, in dem die Schließung der Schwimmhalle
und des Freibades festgeschrieben wurde, passiert ist hier nichts, stattdessen wurde
durch den Stadtrat unsere Grundschule geschlossen, weil 2 Kinder fehlten und
10.000 EUR in die Hand genommen werden sollten (diese hätte teilweise die
Gemeinde Seegebiet mitgetragen)
50.000 EUR für die Ortschaften sind zu wenig, da die Kosten für Planung und Bau in
den letzten Jahren unverhältnismäßig angestiegen sind,
Herr Götter
wir müssen uns letztendlich für eine Variante entscheiden aber die Ortschaften und
die Ortsteile müssen mehr gesehen werden
Herr Jennert
der Schwimmhallenneubau kostet ca. 24.000.000 EUR und den laufenden Unterhalt,
dass ist unverhältnismäßig und rechnet sich nicht, wenn gesetzlich ein
Schwimmunterricht gewollt ist, muss der Staat sich darum bemühen
Herr Trümpler
letztendlich würde die Lutherstadt Eisleben für die Fahrkosten zum
Schwimmunterricht aufkommen müssen, die Stadt möchte für den Neubau
Fördermittel beantragen aber die Maßgaben sind sehr hoch (Co²-Neutralität uva.
mehr), daher werden die Kosten höchstwahrscheinlich noch steigen
Herr Jennert
die Stadt hat für die Ortschaften nur einen Sockelbetrag eingerechnet obwohl die
Stadt für den Unter- und Erhalt der Ortschaften zuständig ist, Herrn Staub ist es nur
wichtig, die Attraktivität der Kernstadt zu steigern
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 7 von 13
Frau Hanisch
die Nutzung der Schwimmhalle ist sehr unterschiedlich, zum Schwimmunterricht oder
Vereinsschwimmen ist sie sehr gut besucht aber sonst ist nicht viel los, die Stadt
verweigert aber weiterhin das Parken auf den Schwimmhallenparkplatz auch wenn
dort sehr viel frei ist
Herr Baust
laut den Einwohnerzahlen steht der Ortschaft Hedersleben mit Ortsteil Oberrißdorf
viel mehr Geld zu
Der Ortschaftsrat Hedersleben nimmt in seiner Sitzung vom 05.05.2026 den
Beschlussvorschlag BV/691/2026 zur Kenntnis und stellt zu diesem folgenden
Antrag:
Für jede Ortschaft der Lutherstadt Eisleben, auch wenn sie keinen
Ortschaftsrat hat (Oberrißdorf, Klein-Osterhausen, Sittichenbach), sollen
100.000 EUR Sockelbetrag ausgezahlt werden und zuzüglich einer
proportionalen Verteilung von Mitteln nach Einwohnern erfolgen.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt, für die 11 Ortschaften der
Lutherstadt Eisleben zur Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung der
Kernstadt und Ortschaften insgesamt 1,0 Mio Euro an Investitionsmitteln aus dem
Sondervermögen „Infrastruktur“ zur Verfügung zu stellen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Variante A.
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
lt. protok. Änderung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 2.6 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/703/2026
Frau Bezumna
verliest und erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 8 von 13
Frau Ryll
auf Anfragen von Ortschaftsräten erläutert dazu:
. die Entwässerung im nördlichen Plangebiet erfolgt noch über die L160, es gibt
diesbezüglich Konflikte zwischen der Stadt Eisleben und dem LSBB, diese stehen
der Planung aber nicht im Weg, eine perspektivische Lösung ist angedacht
. Auf Anfrage des NSB wurden Lerchenflächen zur Verfügung gestellt
. Es wurden weitere Anpflanzungen angepasst
Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Abwägung der während der förmlichen öffentlichen
Auslegung und Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben auf den Flächen der
Gemarkung Hedersleben, Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 11/1,
12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47,
12/48, 59, 70, 72, 74 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 83 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche),
156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche) und 161/2 (Teilfläche) sowie
in der Flur 3, Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32,
7/35, 7/55, 7/56, 7/57, 7/84, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche), in der Ortschaft
Hedersleben der Lutherstadt Eisleben in der Fassung vom April 2026 gemäß Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die betroffene
Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe mitzuteilen.
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 9 von 13
zu 2.7 Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/704/2026
Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt auf Grundlage des
Abwägungsbeschlusses vom 23.06.2026 die 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben auf den Flächen der
Gemarkung Hedersleben, Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 11/1,
12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47,
12/48, 59, 70, 72, 74 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 83 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche),
156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche) und 161/2 (Teilfläche) sowie
in der Flur 3, Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32,
7/35, 7/55, 7/56, 7/57, 7/84, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche) gemäß § 6 Abs. 1
BauGB der zuständigen Verwaltungsbehörde als Planfassung zur Genehmigung
vorzulegen. Die abschließende Fassung der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2025 der Lutherstadt Eisleben vom April 2026, bestehend
aus der Planzeichnung mit Änderungsbereich sowie der Begründung mit dem
gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Potentialflächen für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen und dem Umweltbericht wird dem Landkreis
Mansfeld-Südharz als zuständige höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung
vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der
Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der
Lutherstadt Eisleben wirksam.
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 10 von 13
zu 2.8 Abwägung der während der förmlichen Auslegung und Beteiligung
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 31 "Solarpark Laweketal" (Fassung vom August 2025)
der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben
Vorlage: BV/700/2026
Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung und
Beteiligung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Laweketal“ in der Lutherstadt Eisleben,
Ortschaft Hedersleben auf den Flächen der Gemarkung Hedersleben, Flur 2,
Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 10/1 (Teilfläche), 11/1, 12/1, 12/2, 12/3,
12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47, 12/48, 59 (Teilfläche),
70/0, 72/0, 74/0 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 148/7 (Teilfläche), 149/7 (Teilfläche),
151/6 (Teilfläche), 152/6 (Teilfläche), 153/5 (Teilfläche), 156/4 (Teilfläche), 158/13
(Teilfläche), 159/3 (Teilfläche), 161/2 (Teilfläche) und 5/7 sowie in der Flur 3 die
Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27, 7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32, 7/35
(Teilfläche), 7/55, 7/56, 7/57, 19 (Teilfläche) und 20 (Teilfläche) in der Fassung vom
April 2026 gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht
haben, das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe mitzuteilen.
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 2.9 Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages
gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31
"Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben
Vorlage: BV/701/2026
Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Durchführungs- und
Erschließungsvertrages gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 31 „Solarpark Laweketal“ in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft
Hedersleben, zwischen der Lutherstadt Eisleben und dem Vorhabenträger Solarpark
Laweketal GmbH & Co. KG. Der Bürgermeister wird beauftragt, als Vertreter der
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, den o.g. Vertrag zu unterzeichnen.
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 11 von 13
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 2.10 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31
"Solarpark Laweketal" in der Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben
Vorlage: BV/702/2026
Der Ortschaftsrat Hedersleben empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 23.06.2026
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Solarpark Laweketal“ der
Lutherstadt Eisleben, Ortschaft Hedersleben auf den Flächen der Gemarkung
Hedersleben Flur 2, Flurstücke 6/15, 6/16 (Teilfläche), 7/6, 7/7, 10/1 (Teilfläche),
11/1, 12/1, 12/2, 12/3, 12/5, 12/6, 12/7, 12/8, 12/9, 12/10, 12/11, 12/12, 12/13, 12/47,
12/48, 59 (Teilfläche), 70/0, 72/0, 74/0 (Teilfläche), 74/4, 75/4, 76/4, 148/7
(Teilfläche), 149/7 (Teilfläche), 151/6 (Teilfläche), 152/6 (Teilfläche), 153/5
(Teilfläche), 156/4 (Teilfläche), 158/13 (Teilfläche), 159/3 (Teilfläche), 161/2
(Teilfläche) und 5/7 sowie in der Flur 3 die Flurstücke 5/7, 5/8, 5/9, 7/25, 7/26, 7/27,
7/28, 7/29, 7/30, 7/31, 7/32, 7/35 (Teilfläche), 7/55, 7/56, 7/57, 19 (Teilfläche) und 20
(Teilfläche) gemäß § 10 BauGB als Satzung. Bestandteil der Satzung sind die
Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, der Vorhaben- und Erschließungsplan
sowie die Begründung und der Umweltbericht. Die Begründung wird gebilligt. Der
Beschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
SOLL 9
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 9
Befangen 0
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
empfohlen zur Beschlussfassung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 12 von 13
zu 2.11 Anfragen
Ortsteingangsschild Märzberg/Wormsleber Weg
Frau Weiser
weshalb fehlt immer noch das Ortsteingangsschild und -pfosten am
Märzberg/Wormsleber Weg?
Herr Trümpler
Vorgang ist mir nicht bekannt
Herr Jennert
auch hier fehlt wieder die Bearbeitung der Protokollkontrolle, die Information wurde
bereits in der Sitzung des Ortschaftsrates vom 24.03.2026 gegeben
Wasserturm Oberrißdorf
Herr Götter
wer ist für den Wasserturm Oberrißdorf zuständig? Hier ist dringender
Handlungsbedarf, da sich bereits Teile des Daches lösen
Herr Trümpler
es gibt keine Kostenstelle im Haushalt der Lutherstadt Eisleben, diese muss erst in
die nächste Planung aufgenommen werden, es gibt aber einen Nutzungsvertrag mit
dem Landkreis Mansfeld-Südharz bezüglich der Richtfunkantennen auf dem Dach)
eine unbürokratische Regelung über die Drehleiter der FFW ist nicht mehr möglich
Herr Jennert
vielleicht kann der Landkreis als Nutzer in die Pflicht genommen werden?
zu 4 Ende der Sitzung
zu 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter
Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse
gez. Lars Jennert
Ortsbürgermeister
gez. Christine Wohland
Protokollführung
12. Sitzung des Ortschaftsrates Hedersleben vom 05.05.2026 Seite 13 von 13
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