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Feststellung der Niederschrift vom 20.05.2026
Angenommen6 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisleben |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf
Öffentliche Niederschrift
über die 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf
Die Sitzung fand statt:
Datum: 20.05.2026 Gemeinderaum, OT Unterrißdorf
Beginn: 18:00 Uhr Lutherweg 39
Ende: 18:45 Uhr 06295 Lutherstadt Eisleben
Anwesende Mitglieder:
Ortsbürgermeister/in
Frau Monika Drescher
stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
Herr David Arnhold
stimmberechtigte Mitglieder
Herr Daniel Kubica
Frau Julia Rothkegel
Herr Uwe Rothkegel
Frau Brigitte Schneider
Protokollführer
Frau Ilka Hannig Protokollführung/Band
von der Verwaltung
Frau Rieke Hinrichs anwesend
Abwesende Mitglieder:
stimmberechtigte Mitglieder
Frau Monika Klose entschuldigt
Tagesordnung:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
TOP 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
TOP 2 öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 2.1 Einwohnerfragestunde
TOP 2.2 Protokollkontrolle
Vorlage: PK/075/2026
TOP 2.3 Informationen des Bürgermeisters
TOP 2.4 Feststellung der Niederschrift vom 18.03.2026
TOP 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen
„Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/691/2026
TOP 2.6 Anfragen
TOP 4 Ende der Sitzung
TOP 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter Ausschluss
der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 1 von 6
zu 1 Eröffnung der Sitzung
zu 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Beschluss Nr.: UNT11/18/2026
Beschlussfähigkeit und Tagesordnung wurden festgestellt.
SOLL 7
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 6
Befangen 0
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
zu 2 öffentlicher Teil der Sitzung
zu 2.1 Einwohnerfragestunde
zu 2.2 Protokollkontrolle
Vorlage: PK/075/2026
Frau Rothkegel hatte um Prüfung gebeten, ob an der Kreuzung/Lutherweg/alte
Dorfstraße ein Spiegel angebracht werden kann.
Die Antwort wurde allen Ortschaftsräten per Mail zugestellt.
"Frau Rothkegel bittet um Prüfung, ob an der Kreuzung Lutherweg/ alte Dorfstraße ein Spiegel
angebracht werden kann. Es erfolgte vor längerer Zeit schon die Prüfung, da die Kreuzung sehr
schlecht einsehbar ist.
Damals hieß es, es gab noch keinen Unfall, deshalb wird kein Spiegel genehmigt. Jetzt war vor
kurzerZeit ein schwerer Unfall an dieser Stelle, deshalb bittet der Ortschaftsrat um erneute
Beantragung eines Spiegels."
Antwort aus dem zuständigen Sachgebiet:
"Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen nach StVO und werden somit nicht durch das
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten angeordnet. Der Straßenbaulastträger könnte hier
tätig werden, müsste dies allerdings prüfen."
Da es sich hier um eine Kreisstraße handelt, habe ich den Sachverhalt zur Prüfung an den Landkreis
weitergeleitet.
Sobald mir die entsprechende Antwort vorliegt, werde ich diese dem Ortschaftsrat zur Verfügung
stellen.
Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zwischenzeitlich liegt mir die Stellungnahme des Landkreises vor, welche ich Ihnen zur
Verfügung stellen möchte:
"Abschließende Stellungnahme - Verkehrsspiegel Unterrißdorf
Sehr geehrte Frau Spitze,
das Polizeirevier Mansfeld-Südharz hat uns die Unfalldaten der vergangenen drei Jahre für den
Knotenpunkt Unterrißdorf (K 2316 – Lutherweg/Alte Dorfstraße) übermittelt.
In diesem Zeitraum ereigneten sich dort insgesamt zwei Unfälle:
2024 verursachte ein Lastzug eine Beschädigung an einer Grundstückseinfriedung.
März 2026 kam es zu einem Unfall zwischen zwei Fahrzeugen, bei dem zwei Personenleicht
verletzt wurden.
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 2 von 6
Nach der Unfallanzeige war die Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung unfallursächlich.
Beteiligter 01 missachtete beim Einfahren von Eisleben kommend in die Alte Dorfstraße den von
rechts kommenden, auf der Vorfahrtsstraße abbiegenden Beteiligten 02. Die nach rechts
verlaufende Vorfahrtsstraße ist ordnungsgemäß beschildert.
Die Einsicht in den Verlauf der Kreisstraße in Richtung Wormsleben ist erst im unmittelbaren
Knotenbereich möglich. Fahrzeugführer, die von der Kreisstraße geradeaus fahren, müssen daher
bis in den Knotenbereich vorfahren.
Diese örtlichen Gegebenheiten – insbesondere die eingeschränkte Voraussicht durch die
Bebauung – sind vor Ort klar erkennbar.
Nach Auswertung der Unfalldaten und Rücksprache mit der Polizei kann fehlende Sicht beim
Annähern an den Knoten nicht als alleinige Unfallursache gewertet werden.
Vielmehr hat der Fahrzeugführer beim Abbiegen von der Vorfahrtsstraße seine Sorgfaltspflicht
nicht erfüllt.
Der Knotenbereich stellt keinen Unfallschwerpunkt dar.
Die eingeschränkten Sichtverhältnisse führen nach Einschätzung der Polizei und der Unteren
Verkehrsbehörde zu keinem erhöhten Gefährdungspotenzial.
Der Vorschlag, einen Verkehrsspiegel zu installieren, wird kritisch bewertet.
Ein solcher Spiegel kann dazu führen, dass sich Fahrzeugführer ausschließlich am Spiegelbild
orientieren, ihre Geschwindigkeit nicht ausreichend reduzieren und die notwendige
Aufmerksamkeit für den realen Verkehrsablauf im Knotenbereich vernachlässigen.
Aus Sicht der Unteren Verkehrsbehörde wird der Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht
zugestimmt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenIm AuftragHeidrun FölsingLandkreis Mansfeld-Südharz
Die Beantwortung wird sehr kritisch gesehen, hierzu soll ein Vororttermin mit dem
Ordnungsamt anberaumt werden.
zu 2.3 Informationen des Bürgermeisters
Es liegen keine Informationen vor.
zu 2.4 Feststellung der Niederschrift vom 18.03.2026
Beschluss Nr.: UNT11/19/2026
Zur öffentlichen Niederschrift vom 18.03.2026 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge. Die
öffentliche Niederschrift ist damit beschlossen.
SOLL 7
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 6
Befangen 0
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 1
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 3 von 6
zu 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem
Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben
Vorlage: BV/691/2026
Frau Drescher übergibt das Wort an Frau Hinrichs.
Frau Hinrichs
Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ bekommt die Stadt Eisleben 10,7 Mio. €
und hier gab es die Maßgabe, dass eine 1 Mio. € davon in die Ortschaften gehen
soll. Daraufhin hat man überlegt, wie das verteilt werden könnte. Das
Mindestinvestitionsvolumen für Maßnahmen beläuft sich auf 50 Tsd. Euro und so
kam der Sockelbetrag zustande. Diesen soll jede Ortschaft erhalten und die
Verteilung der Restmittel soll dann nach Einwohnern erfolgen. Weiter geht Frau
Hinrichs auf die Ergebnisse der Vorberatungen aus den anderen Ortschaften ein. So
hatte beispielsweise die Ortschaft Rothenschirmbach angeregt, den Sockelbetrag auf
100 Tsd. Euro pro Ortschaft zu erhöhen und die Verteilung soll entsprechend der
Variante A erfolgen.
Frau Hinrichs sagt, der Ortschaftsrat Hedersleben hat den Antrag gestellt, dass auch
die Ortsteile, die keinen Ortschaftsrat (Oberrißdorf, Klein-Osterhausen und
Sittichenbach) haben, den Sockelbetrag von 100 Tsd. € bekommen sollen und der
Rest dann ebenfalls prozentual nach Einwohnern verteilt wird. Nach dem Antrag
wären das dann die 11 Ortschaften plus 3 Ortsteile und damit wären es 1,85 Mio.
Euro, welche dann an alle verteilt werden. Sie sagt weiter, im vergangenen
Stadtentwicklungsausschuss habe man den Antrag aus Hedersleben so begrüßt.
Frau Rothkegel hatte im Stadtentwicklungsausschuss den Eindruck, dass auch der
Bürgermeister mit einem Sockelbetrag von 100 Tsd. Euro mitgegangen ist (auch
jeder Ortsteil von der Ortschaft). Sie persönlich empfindet es für Oberrißdorf als fair,
weil die Einwohnerzahl in etwa der von Unterrißdorf entspricht. Für Klein-
Osterhausen könnte man dies aus ihrer Sicht eher in Frage stellen, aber
ausschließen könne man sie auch nicht
Frau Rothkegel sagt, von dem Geld was die Stadt bekommt soll auch die
Schwimmhalle mit umgesetzt werden, was sie persönlich befürworten würde, dort
gehen 23 Schulen zum Schwimmen.
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 4 von 6
Herr Kubica empfindet es als etwas merkwürdig, dass in der Beschlussvorlagen
nichts davon steht, dass ein Großteil der 10 Mio. Euro schon für andere Maßnahmen
angedacht ist. Für ihn ist das nicht ersichtlich und auch die Herleitung, was dann nur
noch für die Ortschaften bleibt, ist etwas dürftig beschrieben.
Frau Hinrichs antwortet, dass das zu dem Zeitpunkt als das empfohlen wurde noch
gar nicht fest stand und ob das dann tatsächlich für die Schwimmhalle genommen
wird, steht auch jetzt noch nicht fest.
Herr Kubica fragt, ob es rein theoretisch noch verhandelbar ist und auch ein höherer
Sockelbetrag beantragt werden könnte.
Frau Hinrichs antwortet, dass man ja zunächst erstmal mit einem Vorschlag
reingehen muss und zu Anfang hieß es, 1 Mio. Euro für die Ortschaften.
Kurze Diskussion.
Der Ortschaftsrat Unterrißdorf einigt sich darauf, der Variante A mit den Änderungen
aus dem Stadtentwicklungsausschuss zuzustimmen.
Der Ortschaftsrat Unterrißdorf empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage wie folgt
zu ändern bzw. zu ergänzen:
Für jede Ortschaft der Lutherstadt Eisleben, auch wenn sie keinen Ortschaftsrat hat
(Oberrißdorf, Klein-Osterhausen, Sittichenbach), sollen 100.000 EUR Sockelbetrag
ausgezahlt werden und zuzüglich einer proportionalen Verteilung von Mitteln nach
Einwohnerzahlen erfolgen.
Der Beschlussantrag der Verwaltung lautete:
Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt, für die 11 Ortschaften der
Lutherstadt Eisleben zur Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung der
Kernstadt und Ortschaften insgesamt 1,0 Mio Euro an Investitionsmitteln aus dem
Sondervermögen „Infrastruktur“ zur Verfügung zu stellen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Variante A.
SOLL 7
Stimmberechtigte
IST Stimmberechtigte 6
Befangen 0
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 5 von 6
zu 2.6 Anfragen
Frau Rothkegel fragt, ob Frau Drescher etwas zum aktuellen Stand Radwegekonzept
sagen kann.
Frau Drescher verneint.
Es wird die Anfrage nach dem aktuellen Stand zum Radwegkonzept gestellt.
zu 4 Ende der Sitzung
zu 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter
Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse
gez. Monika Drescher
Ortsbürgermeisterin
gez. Ilka Hannig
Protokollführer
11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 6 von 6
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