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Feststellung der Niederschrift vom 20.05.2026

Angenommen6 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEisleben
Datum2026-07-01
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11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf Öffentliche Niederschrift über die 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf Die Sitzung fand statt: Datum: 20.05.2026 Gemeinderaum, OT Unterrißdorf Beginn: 18:00 Uhr Lutherweg 39 Ende: 18:45 Uhr 06295 Lutherstadt Eisleben Anwesende Mitglieder: Ortsbürgermeister/in Frau Monika Drescher stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Herr David Arnhold stimmberechtigte Mitglieder Herr Daniel Kubica Frau Julia Rothkegel Herr Uwe Rothkegel Frau Brigitte Schneider Protokollführer Frau Ilka Hannig Protokollführung/Band von der Verwaltung Frau Rieke Hinrichs anwesend Abwesende Mitglieder: stimmberechtigte Mitglieder Frau Monika Klose entschuldigt Tagesordnung: TOP 1 Eröffnung der Sitzung TOP 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung TOP 2 öffentlicher Teil der Sitzung TOP 2.1 Einwohnerfragestunde TOP 2.2 Protokollkontrolle Vorlage: PK/075/2026 TOP 2.3 Informationen des Bürgermeisters TOP 2.4 Feststellung der Niederschrift vom 18.03.2026 TOP 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/691/2026 TOP 2.6 Anfragen TOP 4 Ende der Sitzung TOP 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 1 von 6 zu 1 Eröffnung der Sitzung zu 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Beschluss Nr.: UNT11/18/2026 Beschlussfähigkeit und Tagesordnung wurden festgestellt. SOLL 7 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 6 Befangen 0 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 zu 2 öffentlicher Teil der Sitzung zu 2.1 Einwohnerfragestunde zu 2.2 Protokollkontrolle Vorlage: PK/075/2026 Frau Rothkegel hatte um Prüfung gebeten, ob an der Kreuzung/Lutherweg/alte Dorfstraße ein Spiegel angebracht werden kann. Die Antwort wurde allen Ortschaftsräten per Mail zugestellt. "Frau Rothkegel bittet um Prüfung, ob an der Kreuzung Lutherweg/ alte Dorfstraße ein Spiegel angebracht werden kann. Es erfolgte vor längerer Zeit schon die Prüfung, da die Kreuzung sehr schlecht einsehbar ist. Damals hieß es, es gab noch keinen Unfall, deshalb wird kein Spiegel genehmigt. Jetzt war vor kurzerZeit ein schwerer Unfall an dieser Stelle, deshalb bittet der Ortschaftsrat um erneute Beantragung eines Spiegels." Antwort aus dem zuständigen Sachgebiet: "Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen nach StVO und werden somit nicht durch das Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten angeordnet. Der Straßenbaulastträger könnte hier tätig werden, müsste dies allerdings prüfen." Da es sich hier um eine Kreisstraße handelt, habe ich den Sachverhalt zur Prüfung an den Landkreis weitergeleitet. Sobald mir die entsprechende Antwort vorliegt, werde ich diese dem Ortschaftsrat zur Verfügung stellen. Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren, zwischenzeitlich liegt mir die Stellungnahme des Landkreises vor, welche ich Ihnen zur Verfügung stellen möchte: "Abschließende Stellungnahme - Verkehrsspiegel Unterrißdorf Sehr geehrte Frau Spitze, das Polizeirevier Mansfeld-Südharz hat uns die Unfalldaten der vergangenen drei Jahre für den Knotenpunkt Unterrißdorf (K 2316 – Lutherweg/Alte Dorfstraße) übermittelt. In diesem Zeitraum ereigneten sich dort insgesamt zwei Unfälle: 2024 verursachte ein Lastzug eine Beschädigung an einer Grundstückseinfriedung. März 2026 kam es zu einem Unfall zwischen zwei Fahrzeugen, bei dem zwei Personenleicht verletzt wurden. 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 2 von 6 Nach der Unfallanzeige war die Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung unfallursächlich. Beteiligter 01 missachtete beim Einfahren von Eisleben kommend in die Alte Dorfstraße den von rechts kommenden, auf der Vorfahrtsstraße abbiegenden Beteiligten 02. Die nach rechts verlaufende Vorfahrtsstraße ist ordnungsgemäß beschildert. Die Einsicht in den Verlauf der Kreisstraße in Richtung Wormsleben ist erst im unmittelbaren Knotenbereich möglich. Fahrzeugführer, die von der Kreisstraße geradeaus fahren, müssen daher bis in den Knotenbereich vorfahren. Diese örtlichen Gegebenheiten – insbesondere die eingeschränkte Voraussicht durch die Bebauung – sind vor Ort klar erkennbar. Nach Auswertung der Unfalldaten und Rücksprache mit der Polizei kann fehlende Sicht beim Annähern an den Knoten nicht als alleinige Unfallursache gewertet werden. Vielmehr hat der Fahrzeugführer beim Abbiegen von der Vorfahrtsstraße seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt. Der Knotenbereich stellt keinen Unfallschwerpunkt dar. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse führen nach Einschätzung der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde zu keinem erhöhten Gefährdungspotenzial. Der Vorschlag, einen Verkehrsspiegel zu installieren, wird kritisch bewertet. Ein solcher Spiegel kann dazu führen, dass sich Fahrzeugführer ausschließlich am Spiegelbild orientieren, ihre Geschwindigkeit nicht ausreichend reduzieren und die notwendige Aufmerksamkeit für den realen Verkehrsablauf im Knotenbereich vernachlässigen. Aus Sicht der Unteren Verkehrsbehörde wird der Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht zugestimmt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenIm AuftragHeidrun FölsingLandkreis Mansfeld-Südharz Die Beantwortung wird sehr kritisch gesehen, hierzu soll ein Vororttermin mit dem Ordnungsamt anberaumt werden. zu 2.3 Informationen des Bürgermeisters Es liegen keine Informationen vor. zu 2.4 Feststellung der Niederschrift vom 18.03.2026 Beschluss Nr.: UNT11/19/2026 Zur öffentlichen Niederschrift vom 18.03.2026 gab es keine Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge. Die öffentliche Niederschrift ist damit beschlossen. SOLL 7 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 6 Befangen 0 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 3 von 6 zu 2.5 Beschluss zur Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Ortschaften der Lutherstadt Eisleben Vorlage: BV/691/2026 Frau Drescher übergibt das Wort an Frau Hinrichs. Frau Hinrichs Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ bekommt die Stadt Eisleben 10,7 Mio. € und hier gab es die Maßgabe, dass eine 1 Mio. € davon in die Ortschaften gehen soll. Daraufhin hat man überlegt, wie das verteilt werden könnte. Das Mindestinvestitionsvolumen für Maßnahmen beläuft sich auf 50 Tsd. Euro und so kam der Sockelbetrag zustande. Diesen soll jede Ortschaft erhalten und die Verteilung der Restmittel soll dann nach Einwohnern erfolgen. Weiter geht Frau Hinrichs auf die Ergebnisse der Vorberatungen aus den anderen Ortschaften ein. So hatte beispielsweise die Ortschaft Rothenschirmbach angeregt, den Sockelbetrag auf 100 Tsd. Euro pro Ortschaft zu erhöhen und die Verteilung soll entsprechend der Variante A erfolgen. Frau Hinrichs sagt, der Ortschaftsrat Hedersleben hat den Antrag gestellt, dass auch die Ortsteile, die keinen Ortschaftsrat (Oberrißdorf, Klein-Osterhausen und Sittichenbach) haben, den Sockelbetrag von 100 Tsd. € bekommen sollen und der Rest dann ebenfalls prozentual nach Einwohnern verteilt wird. Nach dem Antrag wären das dann die 11 Ortschaften plus 3 Ortsteile und damit wären es 1,85 Mio. Euro, welche dann an alle verteilt werden. Sie sagt weiter, im vergangenen Stadtentwicklungsausschuss habe man den Antrag aus Hedersleben so begrüßt. Frau Rothkegel hatte im Stadtentwicklungsausschuss den Eindruck, dass auch der Bürgermeister mit einem Sockelbetrag von 100 Tsd. Euro mitgegangen ist (auch jeder Ortsteil von der Ortschaft). Sie persönlich empfindet es für Oberrißdorf als fair, weil die Einwohnerzahl in etwa der von Unterrißdorf entspricht. Für Klein- Osterhausen könnte man dies aus ihrer Sicht eher in Frage stellen, aber ausschließen könne man sie auch nicht Frau Rothkegel sagt, von dem Geld was die Stadt bekommt soll auch die Schwimmhalle mit umgesetzt werden, was sie persönlich befürworten würde, dort gehen 23 Schulen zum Schwimmen. 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 4 von 6 Herr Kubica empfindet es als etwas merkwürdig, dass in der Beschlussvorlagen nichts davon steht, dass ein Großteil der 10 Mio. Euro schon für andere Maßnahmen angedacht ist. Für ihn ist das nicht ersichtlich und auch die Herleitung, was dann nur noch für die Ortschaften bleibt, ist etwas dürftig beschrieben. Frau Hinrichs antwortet, dass das zu dem Zeitpunkt als das empfohlen wurde noch gar nicht fest stand und ob das dann tatsächlich für die Schwimmhalle genommen wird, steht auch jetzt noch nicht fest. Herr Kubica fragt, ob es rein theoretisch noch verhandelbar ist und auch ein höherer Sockelbetrag beantragt werden könnte. Frau Hinrichs antwortet, dass man ja zunächst erstmal mit einem Vorschlag reingehen muss und zu Anfang hieß es, 1 Mio. Euro für die Ortschaften. Kurze Diskussion. Der Ortschaftsrat Unterrißdorf einigt sich darauf, der Variante A mit den Änderungen aus dem Stadtentwicklungsausschuss zuzustimmen. Der Ortschaftsrat Unterrißdorf empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: Für jede Ortschaft der Lutherstadt Eisleben, auch wenn sie keinen Ortschaftsrat hat (Oberrißdorf, Klein-Osterhausen, Sittichenbach), sollen 100.000 EUR Sockelbetrag ausgezahlt werden und zuzüglich einer proportionalen Verteilung von Mitteln nach Einwohnerzahlen erfolgen. Der Beschlussantrag der Verwaltung lautete: Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt, für die 11 Ortschaften der Lutherstadt Eisleben zur Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung der Kernstadt und Ortschaften insgesamt 1,0 Mio Euro an Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Variante A. SOLL 7 Stimmberechtigte IST Stimmberechtigte 6 Befangen 0 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 5 von 6 zu 2.6 Anfragen Frau Rothkegel fragt, ob Frau Drescher etwas zum aktuellen Stand Radwegekonzept sagen kann. Frau Drescher verneint. Es wird die Anfrage nach dem aktuellen Stand zum Radwegkonzept gestellt. zu 4 Ende der Sitzung zu 4.1 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse gez. Monika Drescher Ortsbürgermeisterin gez. Ilka Hannig Protokollführer 11. Sitzung des Ortschaftsrates Unterrißdorf vom 20.05.2026 Seite 6 von 6

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