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Antrag der CDU Fraktion vom 15.04.2026 hier: Verkehrsberuhigung der Annettestraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBillerbeck
Datum2026-06-23
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Billerbeck Billerbeck, 15. Juni 2026 Sitzungsvorlage für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss Datum: 23.06.2026 für den Rat der Stadt Datum: 07.07.2026 TOP: 1 öffentlich Betr.: Antrag der CDU Fraktion vom 15.04.2026 hier: Verkehrsberuhigung der Annettestraße Bezug: Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat: keinen Sachverhalt: Die CDU-Fraktion beantragt die Erarbeitung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung der Annettestraße. Insbesondere soll geprüft werden, ob durch Maßnahmen wie Poller oder andere modale Sperren der motorisierte Durchgangsverkehr zwischen den Baugebieten „Am Wüllen II“ sowie „Buschenkamp Nord und Süd“ unterbunden werden kann, gleichzeitig jedoch die Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr gewährleistet wird. Zur Beurteilung der Verkehrssituation wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Erhebung erfolgte an einem gewöhnlichen Werktag (Donnerstag) im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und umfasste damit die verkehrsrelevanten Tageszeiten. 2 Die Verkehrszählung wurde an den zwei Zufahrtspunkten zum Wohngebiet durchgeführt, und zwar im Bereich der Adresse Annettestraße 20 sowie der Adresse Annettestraße 46. Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse beziehen sich somit auf das gesamte untersuchte Wohngebiet und nicht ausschließlich auf die über die Annettestraße abgewickelten Verkehrsbewegungen. Insgesamt wurden 1.057 Fahrzeugbewegungen erfasst. Davon waren 60 Fahrten dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. Dies entspricht einem Anteil von 5,7 %. Weitere 322 Fahrten (30,5 %) entfielen auf Zielverkehr und 675 Fahrten (63,8 %) auf Quellverkehr. Somit standen insgesamt 94,3 % aller erfassten Fahrten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wohngebiet. Die Ergebnisse sprechen daher dafür, dass die Erschließungsstraßen im Untersuchungsgebiet überwiegend ihrer vorgesehenen Funktion dienen. Hinweise auf eine erhebliche Nutzung als Schleichweg oder Abkürzungsstrecke für gebietsfremden Verkehr ergeben sich aus den erhobenen Daten nicht. Der hohe Anteil an Ziel- und Quellverkehr ist insbesondere durch die Wohnnutzung des Gebietes sowie die vorhandene Kindertageseinrichtung nachvollziehbar. Da sich Teile des Wohngebietes noch in der Bebauung befinden, zählen hierzu auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeugen. Die festgestellte Verkehrsbelastung wird somit überwiegend durch Anwohner, Besucher, Lieferverkehre, Kita-bezogene Fahrten sowie baugebietsbezogene Verkehre verursacht. Selbst bei einer vollständigen Unterbindung des Durchgangsverkehrs würden lediglich 60 von insgesamt 1.057 Fahrten entfallen. Rund 997 Fahrten und damit der weit überwiegende Teil des Verkehrsaufkommens würden weiterhin bestehen. Eine spürbare Entlastung allein durch Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr ist daher nicht zu erwarten. Zusammenfassend kann man daher festhalten, dass ein sehr geringer Teil des erfassten Verkehrs dem Durchgangsverkehr zuzuordnen ist. Demgegenüber entfällt der Großteil des erfassten Verkehrs auf den Ziel- und Quellverkehr, insbesondere durch Anwohner, Besucher, Lieferverkehre sowie die im Wohngebiet gelegene Kindertageseinrichtung. Die erhobenen Daten lassen keine erhebliche Belastung durch gebietsfremden Durchgangsverkehr erkennen. Da selbst bei einer vollständigen Vermeidung des Durchgangsverkehrs nur ein geringer Teil des Gesamtverkehrsaufkommens entfallen würde, ist eine spürbare Entlastung durch entsprechende Maßnahmen nicht zu erwarten. Es wird daher empfohlen, von der Erarbeitung eines gesonderten Konzeptes zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs abzusehen und die weitere Verkehrsentwicklung im Gebiet zu beobachten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Teile des Wohngebietes noch in der Entwicklung befinden und Erschließungsstraßen derzeit noch als Baustraßen genutzt werden. Mit dem endgültigen Ausbau dieser Straßen zu Wohnstraßen ist erfahrungsgemäß eine weitere Verkehrsberuhigung zu erwarten. Da der Endausbau jedoch voraussichtlich erst in einigen Jahren erfolgen wird, können unabhängig davon niedrigschwellige Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung bzw. zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer geprüft werden. 3 Hierzu zählen beispielsweise das Aufbringen von Piktogrammen (30 km/h), die Aufstellung eines Tempomessgerätes oder der Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen wie Bodenschwellen oder Berliner Kissen. Für derartige Maßnahmen ist mit Kosten in einer Größenordnung von etwa 5.000,00 € zu rechnen. Sofern kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden sollen, könnte die Verwaltung mit der Umsetzung einer geeigneten Verkehrsberuhigungsmaßnahme beauftragt werden. i.A. i.A. Sandra Niemann Hubertus Messing Marco Lennertz Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.04.2026_Annettestraße (nur im Ratsinfosystem)

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