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Antrag der CDU Fraktion vom 15.04.2026 hier: Verkehrsberuhigung der Annettestraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Billerbeck |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Billerbeck Billerbeck, 15. Juni 2026
Sitzungsvorlage
für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Datum: 23.06.2026
für den Rat der Stadt
Datum: 07.07.2026
TOP: 1 öffentlich
Betr.: Antrag der CDU Fraktion vom 15.04.2026
hier: Verkehrsberuhigung der Annettestraße
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
keinen
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt die Erarbeitung eines Konzeptes zur
Verkehrsberuhigung der Annettestraße. Insbesondere soll geprüft werden, ob durch
Maßnahmen wie Poller oder andere modale Sperren der motorisierte
Durchgangsverkehr zwischen den Baugebieten „Am Wüllen II“ sowie „Buschenkamp
Nord und Süd“ unterbunden werden kann, gleichzeitig jedoch die Durchlässigkeit für
den Fuß- und Radverkehr gewährleistet wird.
Zur Beurteilung der Verkehrssituation wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Die
Erhebung erfolgte an einem gewöhnlichen Werktag (Donnerstag) im Zeitraum von
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und umfasste damit die verkehrsrelevanten Tageszeiten.
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Die Verkehrszählung wurde an den zwei Zufahrtspunkten zum Wohngebiet
durchgeführt, und zwar im Bereich der Adresse Annettestraße 20 sowie der Adresse
Annettestraße 46. Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse beziehen sich somit auf
das gesamte untersuchte Wohngebiet und nicht ausschließlich auf die über die
Annettestraße abgewickelten Verkehrsbewegungen.
Insgesamt wurden 1.057 Fahrzeugbewegungen erfasst. Davon waren 60 Fahrten
dem Durchgangsverkehr zuzuordnen. Dies entspricht einem Anteil von 5,7 %.
Weitere 322 Fahrten (30,5 %) entfielen auf Zielverkehr und 675 Fahrten (63,8 %) auf
Quellverkehr. Somit standen insgesamt 94,3 % aller erfassten Fahrten in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wohngebiet. Die Ergebnisse sprechen
daher dafür, dass die Erschließungsstraßen im Untersuchungsgebiet überwiegend
ihrer vorgesehenen Funktion dienen. Hinweise auf eine erhebliche Nutzung als
Schleichweg oder Abkürzungsstrecke für gebietsfremden Verkehr ergeben sich aus
den erhobenen Daten nicht.
Der hohe Anteil an Ziel- und Quellverkehr ist insbesondere durch die Wohnnutzung
des Gebietes sowie die vorhandene Kindertageseinrichtung nachvollziehbar. Da sich
Teile des Wohngebietes noch in der Bebauung befinden, zählen hierzu auch Fahrten
von Handwerkern und Baufahrzeugen. Die festgestellte Verkehrsbelastung wird
somit überwiegend durch Anwohner, Besucher, Lieferverkehre, Kita-bezogene
Fahrten sowie baugebietsbezogene Verkehre verursacht.
Selbst bei einer vollständigen Unterbindung des Durchgangsverkehrs würden
lediglich 60 von insgesamt 1.057 Fahrten entfallen. Rund 997 Fahrten und damit der
weit überwiegende Teil des Verkehrsaufkommens würden weiterhin bestehen. Eine
spürbare Entlastung allein durch Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr ist
daher nicht zu erwarten.
Zusammenfassend kann man daher festhalten, dass ein sehr geringer Teil des
erfassten Verkehrs dem Durchgangsverkehr zuzuordnen ist. Demgegenüber entfällt
der Großteil des erfassten Verkehrs auf den Ziel- und Quellverkehr, insbesondere
durch Anwohner, Besucher, Lieferverkehre sowie die im Wohngebiet gelegene
Kindertageseinrichtung.
Die erhobenen Daten lassen keine erhebliche Belastung durch gebietsfremden
Durchgangsverkehr erkennen. Da selbst bei einer vollständigen Vermeidung des
Durchgangsverkehrs nur ein geringer Teil des Gesamtverkehrsaufkommens entfallen
würde, ist eine spürbare Entlastung durch entsprechende Maßnahmen nicht zu
erwarten.
Es wird daher empfohlen, von der Erarbeitung eines gesonderten Konzeptes zur
Unterbindung des Durchgangsverkehrs abzusehen und die weitere
Verkehrsentwicklung im Gebiet zu beobachten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Teile des Wohngebietes noch in der
Entwicklung befinden und Erschließungsstraßen derzeit noch als Baustraßen genutzt
werden. Mit dem endgültigen Ausbau dieser Straßen zu Wohnstraßen ist
erfahrungsgemäß eine weitere Verkehrsberuhigung zu erwarten. Da der Endausbau
jedoch voraussichtlich erst in einigen Jahren erfolgen wird, können unabhängig
davon niedrigschwellige Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung bzw. zur
Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer geprüft werden.
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Hierzu zählen beispielsweise das Aufbringen von Piktogrammen (30 km/h), die
Aufstellung eines Tempomessgerätes oder der Einbau von verkehrsberuhigenden
Elementen wie Bodenschwellen oder Berliner Kissen. Für derartige Maßnahmen ist
mit Kosten in einer Größenordnung von etwa 5.000,00 € zu rechnen. Sofern
kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden sollen, könnte die Verwaltung mit der
Umsetzung einer geeigneten Verkehrsberuhigungsmaßnahme beauftragt werden.
i.A. i.A.
Sandra Niemann Hubertus Messing Marco Lennertz
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister
Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.04.2026_Annettestraße (nur im
Ratsinfosystem)
Text aus PDF extrahiert