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Änderung der Sondernutzungssatzung Erweiterung des Nutzungszeitraums für Straßencafés hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Monschau vom 28.06.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMonschau
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Monschau beauftragt die Verwaltung, die derzeit geltende Sondernutzungssatzung, insbesondere § 6 (Straßencafés) Abs. 2, dahingehend zu überarbeiten, dass der regelmäßige zulässige Nutzungszeitraum für Straßencafés in der Altstadt Monschau künftig vom 01.03. bis zum 15.11. eines Jahres festgelegt wird. Sachverhalt: Auf den beiliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird verwiesen.

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