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Einführung und konsequente Nutzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Förderung der Integration, Stärkung des Gemeinwohls und Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.06.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMonschau
Datum2026-07-14
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Beschlussvorschlag: Gemäß Antrag der CDU-Fraktion: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung und konsequente Nutzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz für leistungsberechtigte Asylbewerber zu schaffen und die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten aktiv auszuschöpfen. 2. Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit den Ortsvorstehern und gemeinnützigen Organisationen sowie städtischen Einrichtungen ein Konzept zur Vermittlung geeigneter gemeinnütziger Tätigkeiten. 3. Die Arbeitsgelegenheiten sollen insbesondere der Förderung der Integration, der Unterstützung des Gemeinwohls sowie der Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt Monschau und ihrer Ortsteile dienen. 4. Mögliche Einsatzbereiche sind insbesondere: • die Begleitung und Beaufsichtigung der Grünschnittcontainer an den Sammelstellen, • die Pflege öffentlicher Grünflächen, Beete, Wege und sonstiger kommunaler Anlagen, • die Unterstützung bei gemeinnützigen Projekten in den Dörfern, • die Unterstützung von Vereinen und Dorfgemeinschaften bei gemeinwohlorientierten Maßnahmen, • die Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten, für die dem städtischen Bauhof aufgrund begrenzter personeller Ressourcen derzeit keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. 5. Dabei ist sicherzustellen, dass keine regulären Arbeitsplätze verdrängt, ersetzt oder beeinträchtigt werden. 6. Die Verwaltung berichtet dem Rat halbjährlich über die Anzahl der angebotenen Arbeitsgelegenheiten, die Anzahl der teilnehmenden Personen, die Einsatzbereiche, die erzielten Integrationswirkungen sowie die finanziellen Effekte. Vorschlag der Verwaltung zur Beschluss-Erweiterung: 7. Sofern die Schaffung und Nutzung der Arbeitsgelegenheiten erheblichen finanziellen Aufwand verursacht und/oder nennenswerte personelle Kapazitäten bindet, wird dem Rat vorab das erarbeitete Konzept zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt: Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion einschließlich Begründung wird verwiesen.

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