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Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsbetreuung ab 01.08.2026 im Jugendamtsbereich der Städteregion Aachen hier: Aufgabenübertragung durch die Städteregion Aachen an die Jugendamtskommunen durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Monschau |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt - vorbehaltlich der Zustimmung aller zuständigen Gremien der weiteren Jugendamtskommunen (Roetgen, Simmerath, Baesweiler) und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde - die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufgabenübertragung von der Städteregion Aachen auf die Jugendamtskommunen abzuschließen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vereinbarungsentwurf im Einvernehmen mit der Städteregion und den übrigen Jugendamtskommunen redaktionell und rechtlich anzupassen, soweit hierdurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen der vom Städteregionstag beschlossenen Regelungsgegenstände erfolgen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Monschau hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 nach Vorberatung im Bildungsausschuss am 20.01.2026 den beabsichtigten Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und die damit verbundene Übernahme der Aufgabe, den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung durch Vorhaltung eines entsprechenden OGS-Angebotes zu gewährleisten, begrüßt.
Es wird auf die Vorlagen 2025/300 bzw. 2025/300-01 verwiesen.
Inzwischen hat die Städteregion in Anlehnung an ein Muster, das durch den Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit dem Landkreistag NRW erstellt wurde, eine konkrete Vereinbarung erstellt. Auf die Vorlage Nr. 2026/0177 der Städteregion Aachen, welche als Anlage beigefügt ist, wird ebenfalls verwiesen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufgabenübertragung auf die Jugendamtskommunen wurde am 03.06.2026 im Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Städteregion Aachen positiv vorberaten. Eine Beschlussfassung im Städteregionstag ist für den 16.07.26 vorgesehen.
Die mit den Verwaltungen der Jugendamtskommunen abgestimmte Vereinbarung ist nun ebenfalls in den jeweiligen Räten zu verabschieden.
Text aus PDF extrahiert