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Absichtserklärung zum Repowering des Windparks Höfen Brath

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMonschau
Datum2026-07-14
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Monschau beschließt, die beigefügte Absichtserklärung zwischen der Alterric Deutschland GmbH und der Stadt Monschau abzuschließen. Sachverhalt: Die Alterric Deutschland GmbH reichte im April diesen Jahres den Antrag gemäß § 4 bzw. § 16 BImSchG für elf Windenergieanlagen vom Typ Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe und 6,8 MW Nennleistung im Rahmen eines Anlagen-Repowerings des Windparks Höfen Brath nach § 16b Abs. 2 BImSchG mit vorangehendem Rückbau von 11 bestehenden Anlagen des Typs Enercon E-66/18.12 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein. 3 der geplanten Windenergieanlagen (WEA2, WEA10, WEA11) sollen auf städtischen Grundstücken errichtet werden, wobei zwei der betreffenden Grundstücke (WEA2 und WEA11) durch Nutzungsverträge zwischen der Stadt und der Windpark Monschau GmbH & Co. KG (STAWAG) für die Errichtung und den Betrieb weiterer Windenergieanlagen durch Dritte gesperrt sind. Aus diesem Grund führen die Alterric Deutschland GmbH und die STAWAG derzeit Verhandlungen über den Abschluss von Abschattungsvereinbarungen, die den Anlagenbetreiber verpflichten, die an den Windenergieanlagen der STAWAG entstehenden Ertragsverluste auszugleichen. Da im Rahmen des derzeit laufenden Genehmigungsverfahrens die Möglichkeit besteht, dass das Umweltamt der StädteRegion Aachen Nachweise zur privatrechtlichen Sicherung der drei Standorte auf Flurstücken der Stadt Monschau anfordert, soll die rechtlich unverbindliche Absichtserklärung als Nachweis gegenüber der Behörde dienen, dass die privatrechtliche Sicherung der Flurstücke in naher Zukunft erfolgen wird. Ansonsten könnte die Gefahr bestehen, dass der Antrag in Bezug auf diese 3 Standorte abgelehnt wird und die Möglichkeit eventuell verloren geht, die Standorte im Wald zu realisieren. Auch wenn diese rechtlich unverbindliche Absichtserklärung als Geschäft der Verwaltung ohne Beteiligung des Rates unterzeichnet werden könnte, wird in diesem Fall dennoch eine Einbindung des Rates befürwortet. Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen der Alterric Deutschland GmbH und der STAWAG werden zwischen der Alterric und der Stadt Vertragsverhandlungen zur schuldrechtlichen Sicherung der benötigten Grundstücke aufgenommen und die Vertragsentwürfe dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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