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Unterjährige Entwicklung der Gewerbesteuer

Ergebnis unbekannt41 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHerzogenrath
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht fortzuführen und den Rat unverzüglich über die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Haushalt, Haushaltssicherungskonzept und Bewirtschaftung zu informieren. Sachverhalt: Der Rat hat den Haushalt 2026 einschließlich Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Der Haushalt befindet sich derzeit im kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Nach der Beschlussfassung haben sich die Annahmen zur Gewerbesteuer erheblich verschlechtert. Die aktuelle Auswertung weist gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan eine Neukalkulation der Gewerbesteuer aus, die den Ansatz 2026 von 35,770 Mio. Euro auf 23,000 Mio. Euro reduziert. Dies entspricht einer Verschlechterung von 12,770 Mio. Euro im Jahr 2026. Auch in der mittelfristigen Planung ergeben sich deutliche Abweichungen. Die Gewerbesteueransätze reduzieren sich nach der Neukalkulation im gesamten Planungszeitraum 2026 bis 2036 um jährlich 12,770 Mio. Euro bis 17,410 Mio. Euro gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung. Die Verwaltung hat diese wesentliche Veränderung der Haushaltsgrundlagen der Kommunalaufsicht mitgeteilt. Die Kommunalaufsicht hat daraufhin zusätzlich zum bereits vorliegenden Haushalt die aktuelle Neuberechnung der finanziellen Auswirkungen angefordert, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes bewerten zu können. Position Haushaltsplan 2026 Mio. € Neukalkulation Mio. € Veränderung Mio. € Gewerbesteuer 35,77 23,00 -12,77 Schlüsselzuweisungen vom Land 18,62 18,62 0,00 Gewerbesteuerumlage 2,48 1,60 -0,88 Allg. Städteregionsumlage 35,25 35,25 0,00 ÖPNV-Mehrbelastung 3,58 3,58 0,00 Einordnung: Die Mindererträge bei der Gewerbesteuer werden teilweise durch geringere Gewerbesteuerumlage und in den Folgejahren durch höhere Schlüsselzuweisungen sowie geringfügig niedrigere Städteregionsumlage kompensiert. Diese Kompensation reicht jedoch nicht aus, um die Ergebnisverschlechterung auszugleichen. Jahr Defizit Haushaltsplan Mio. € Defizit nach Neukalkulation Mio. € Verschlechterung Mio. € 2026 -15,37 -27,26 -11,89 2027 -15,48 -23,06 -7,58 2028 -12,90 -16,20 -3,30 2029 -8,91 -13,01 -4,09 2030 -6,83 -11,30 -4,46 2036 0,16 -7,05 -7,21 Im beschlossenen Haushaltsplan war für 2036 ein geringfügiger Jahresüberschuss von rd. 0,163 Mio. Euro ausgewiesen. Nach der Gewerbesteuer-Neukalkulation ergibt sich für 2036 ein Fehlbetrag von rd. 7,050 Mio. Euro. Damit wird der im beschlossenen HSK abgebildete Konsolidierungspfad wesentlich verändert. Insbesondere ist der ursprünglich ausgewiesene Haushaltsausgleich am Ende des Betrachtungszeitraums nach der vorliegenden Neuberechnung nicht mehr darstellbar. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts und des HSK kann daher durch die Verwaltung derzeit nicht belastbar bestätigt werden. Die abschließende Bewertung obliegt der Kommunalaufsicht im laufenden Genehmigungsverfahren. Haushaltsrechtliche Bewertung Die Entwicklung stellt eine wesentliche Veränderung der finanzwirtschaftlichen Grundlagen nach Beschlussfassung des Haushalts dar. Der Haushaltsplan hat nach der Gemeindeordnung die voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen abzubilden; das HSK ist Bestandteil des Haushaltsplans. Vor diesem Hintergrund ist die Nachmeldung gegenüber der Kommunalaufsicht zwingend sachgerecht. Sie dient der Haushaltswahrheit, der Vollständigkeit der Entscheidungsgrundlagen und der realistischen Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt. Bis zur Genehmigung des Haushalts und des HSK ist die Haushaltswirtschaft weiterhin besonders restriktiv zu führen. Neue finanzwirksame Verpflichtungen sind nur dann vertretbar, wenn sie rechtlich verpflichtend, zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar oder aus Gründen der Gefahrenabwehr bzw. zur Vermeidung größerer Folgeschäden zwingend erforderlich sind Weiteres Vorgehen und Sofortmaßnahmen Handlungsfeld Maßnahme Kommunalaufsicht Fortführung der Abstimmung auf Basis der aktuellen Neuberechnung; Einordnung, ob der beschlossene Haushalt genehmigungsfähig bleibt oder eine Anpassung bzw. Fortschreibung des HSK erforderlich wird. Prognose und Ursachenanalyse Fortlaufende Analyse der Gewerbesteuerentwicklung, insbesondere Erstattungen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen, Top-Zahler-Struktur, Branchenrisiken und dauerhafte Standortveränderungen. Liquidität Laufende Aktualisierung der Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Erstattungen, möglicher weiterer Rückzahlungs-verpflichtungen und des zusätzlichen Kassenkreditbedarfs. Bewirtschaftung Restriktive Bewirtschaftung aller disponiblen Aufwendungen und Auszahlungen; Einzelfreigabe für neue freiwillige Maßnahmen, nicht zwingende Beschaffungen und neue Investitionsbindungen. HSK / Konsolidierung Vorbereitung zusätzlicher Konsolidierungsoptionen für den Fall, dass die Kommunalaufsicht die Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Haushalts oder HSK verneint oder nur unter Auflagen in Aussicht stellt. Politische Gremien Erneute Befassung des Rates, sobald die kommunalaufsichtliche Bewertung vorliegt oder sich weiterer Anpassungsbedarf ergibt. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der beigefügten Auswertung "Auswirkungen GewSt-Neukalkulation am 09.07.2026". Für das Jahr 2026 verschlechtert sich das Defizit gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan von rd. 15,374 Mio. Euro auf rd. 27,264 Mio. Euro. Dies entspricht einer Verschlechterung um rd. 11,890 Mio. Euro. Bis 2036 ergibt sich nach der Neukalkulation kein Haushaltsausgleich mehr. Statt eines Überschusses von rd. 0,163 Mio. Euro wird ein Fehlbetrag von rd. 7,050 Mio. Euro ausgewiesen.

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