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Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans für die Stadt Seelze hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Seelze |
| Datum | 2026-08-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans für Seelze. Der Plan soll Gesundheitsrisiken durch Hitzeperioden analysieren, vulnerable Bevölkerungsgruppen und belastete Stadtbereiche identifizieren sowie kurz- und langfristige Anpassungsmaßnahmen entwickeln. Berücksichtigung finden sollen Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen, kommunale Einrichtungen, der öffentliche Raum, Informationskonzepte und Gesundheitsvorsorge. Der Rat beschließt die Beauftragung der Verwaltung mit der Erarbeitung und deren anschließende Vorlage zur Beschlussfassung.
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Dokument
Extrahierter Text
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Beschlussvorlage Nummer: XVIII/0955
seel z e
Stadt mit Schwung
Der Bürgermeister Seelze, 25.08.2026
OE: Büro des Bürgermeisters
Az: 0.1/L.Pohl
Beratungsfolge
Termin Status
Ausschuss für Bau und Umwelt 09.09.2026 öffentlich
vorberatend
Verwaltungsausschuss 24.09.2026 nichtöffentlich
vorberatend
Rat der Stadt Seelze 24.09.2026 öffentlich
beschließend
Beratungsgegenstand
Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans für die Stadt Seelze
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Seelze
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Seelze möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen kommunalen Hitzeaktionsplan für die Stadt
Seelze zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Hitzeaktionsplan soll insbesondere:
○ die gesundheitlichen Risiken zunehmender Hitzeperioden für die Bevölkerung in Seelze ana-
lysieren,
○ besonders hitzegefährdete und vulnerable Bevölkerungsgruppen berücksichtigen,
○ besonders belastete Bereiche und Einrichtungen im Stadtgebiet identifizieren,
○ kurzfristig wirksame Maßnahmen für akute Hitzeperioden sowie langfristige Maßnahmen zur
Anpassung an zunehmende Hitze entwickeln,
○ Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und bei relevanten
externen Akteuren festlegen,
○ ein Kommunikations- und Warnkonzept für bevorstehende Hitzeperioden enthalten,
○ konkrete Maßnahmen mit Prioritäten, Zeitplan und möglichst einer Kostenschätzung verse-
hen.
3. Bei der Erstellung des Hitzeaktionsplans sollen insbesondere folgende Bereiche und Maß-
nahmen geprüft werden:
a) Schutz besonders gefährdeter Personen
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○ Kinder in Kindertagesstätten und Schulen,
○ ältere und pflegebedürftige Menschen,
○ Menschen mit chronischen Erkrankungen,
○ Menschen mit Behinderungen,
○ wohnungslose Menschen sowie
○ weitere Personen, die aufgrund ihrer Lebens- oder Arbeitssituation einem erhöhten Hitze-
stress ausgesetzt sind.
b) Schutz kommunaler Einrichtungen
Die Hitzebelastung von Schulen, Kindertagesstätten, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
sowie weiteren kommunalen Gebäuden soll untersucht und notwendiger baulicher oder orga-
nisatorischer Handlungsbedarf dargestellt werden.
c) Öffentlicher Raum
Es sollen besonders hitzegefährdete öffentliche Bereiche identifiziert und Maßnahmen wie
zusätzliche Verschattung, Baumpflanzungen, Begrünung, Entsiegelung, Trinkwasserange-
bote und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität geprüft werden.
d) Information und Warnung
Es soll ein Konzept entwickelt werden, wie die Bevölkerung bei bevorstehenden Hitzeperio-
den rechtzeitig und zielgruppengerecht informiert und über Schutzmaßnahmen aufgeklärt
werden kann.
e) Gesundheits- und Notfallvorsorge
Die Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtun-
gen, sozialen Trägern und weiteren relevanten Akteuren soll geprüft und für Hitzeperioden
verbessert werden.
f) Stadtplanung und Klimaanpassung
Erkenntnisse aus dem Hitzeaktionsplan sollen künftig bei Stadtentwicklung, Bauleitplanung,
Freiraumplanung, Straßenraumgestaltung sowie bei Neu- und Umbauvorhaben berücksich-
tigt werden. Insbesondere sollen Frischluftschneisen, Grünflächen, Bäume, Verschattung
und wassersensible Stadtentwicklung berücksichtigt werden.
3. Bei der Erarbeitung des Hitzeaktionsplans sollen insbesondere die bereits vorliegenden
Erkenntnisse und Planungen der Stadt Seelze genutzt und miteinander verknüpft werden.
Dazu gehören insbesondere das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Seelze 2035,
das Klimaschutz-Aktionsprogramm beziehungsweise dessen Fortschreibungen sowie
weitere vorhandene Konzepte und Risikoanalysen.
4. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Erstellung des Hitzeaktionsplans die Re-
gion Hannover, die zuständigen Gesundheitsbehörden, die Klimaschutzagentur Region
Hannover sowie weitere fachlich geeignete Stellen und Institutionen einzubeziehen und
bestehende Fördermöglichkeiten für die Erstellung und Umsetzung eines Hitzeaktions-
plans zu prüfen.
5. Die Verwaltung legt dem Rat zunächst einen Zeit- und Arbeitsplan für die Erstellung
des Hitzeaktionsplans vor. Der fertige Hitzeaktionsplan soll anschließend dem Rat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Begründung
-siehe Anlage-
Text aus PDF extrahiert