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Antrag der Wählergruppe Berger; Überlegung der Einführung einer Sondernutzungsgebührensatzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Wählergruppe Berger beantragt zur Ortsgemeinderat-Sitzung die Überlegung einer Sondernutzungsgebührensatzung. Begründet wird dies mit der Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt und der Notwendigkeit aller sinnvollen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Der Antrag soll zunächst der Gedanken- und Ideenfindung dienen; die Fraktion fordert eine Abstimmung, ob der OGR eine Einführung grundsätzlich befürwortet oder ablehnt.

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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Zentrale Dienste Verfasser(in) Klein, Sarah öffentlich Datum 24.08.2026 Aktenzeichen 2026/01/0042 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Puderbach öffentlich Betreff: Antrag der Wählergruppe Berger; Überlegung der Einführung einer Sondernutzungsgebührensatzung Volker Born Fraktion Wählergruppe Berger 06.03.2025 / 17.08.2026 Antrag gemäß § 30 Abs. 4 Gemeindeordnung zur Gemeinderatssitzung des OG Puderbach Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klein , Antrag: Überlegung der Einführung einer Sondernutzungsgebührensatzung Die Fraktion Wählergruppe Berger stellt für die Sitzung am 31.03.2025 folgenden Antrag im Sinne von § 34 Abs. 5 GemO. „ Auf Antrag einer Fraktion ist eine Angelegenheit, die zu den Aufgaben des Gemeinderats ge- hört, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen „ § 34 Abs. 5 GemO. In den letzten sechs Monaten hat der OGR nicht über den gleichen Gegenstand beraten (§ 34 Abs. 1 Satz 2 GemO) Begründung: Die Ortsgemeinde ist verpflichtet alle „ sinnvollen“ Maßnahmen zu ergreifen, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die Ausgeglichenheit des Haushaltes (auch: Haushaltsausgleich) ist ein Haushaltsgrundsatz der vorschreibt, dass der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer öffentlichen Gebiets- körperschaft grundsätzlich ausgeglichen sein muss. In der Kameralistik gilt ein kommunaler Haushalt als ausgeglichen, wenn die laufenden Einnah- men ausreichen, um die laufenden Ausgaben, sowie die an den Vermögenshaushalt zu leisten- den Pflichtzuführungen zu decken. Als Diskussionsbeispiele zwei Anregungen: https://www.gemeinde-inden.de/aktuelles/bekanntmachungen/Sondernutzungssatz_In- den_neu_Rat_11-12-_2019.pdf https://www.vg-bg.de/lebenswert/sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/sondernutzung/ - 2 - ( Der Antrag soll erst einmal einem Gedanken.- und Ideenausgleich dienen. ) Der Antrag wurde in der Ortsgemeinderatssitzung in den zuständigen Ausschuss übergeleitet. Dieser hat bisher nicht getagt. Wir bitten um Abstimmung darüber, ob die Mehrheit des OGR überhaupt für eine Einführung ist oder die Einführung ablehnt. Dann müßte sich auch kein Ausschuss damit mehr beschäftigen Mit freundlichen Grüßen Fraktion Wählergruppe Berger Gez. Ralf Berger Volker Born

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