Startseite › Verbandsgemeinde Puderbach › Antrag
Antrag der Wählergruppe Berger; Überlegung der Einführung einer Sondernutzungsgebührensatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Puderbach |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Wählergruppe Berger beantragt zur Ortsgemeinderat-Sitzung die Überlegung einer Sondernutzungsgebührensatzung. Begründet wird dies mit der Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt und der Notwendigkeit aller sinnvollen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Der Antrag soll zunächst der Gedanken- und Ideenfindung dienen; die Fraktion fordert eine Abstimmung, ob der OGR eine Einführung grundsätzlich befürwortet oder ablehnt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
Beschlussvorlage Fachbereich Zentrale Dienste
Verfasser(in) Klein, Sarah
öffentlich Datum 24.08.2026
Aktenzeichen
2026/01/0042
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Puderbach öffentlich
Betreff: Antrag der Wählergruppe Berger;
Überlegung der Einführung einer Sondernutzungsgebührensatzung
Volker Born
Fraktion Wählergruppe Berger 06.03.2025 /
17.08.2026
Antrag gemäß § 30 Abs. 4 Gemeindeordnung zur Gemeinderatssitzung des OG Puderbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klein ,
Antrag: Überlegung der Einführung einer Sondernutzungsgebührensatzung
Die Fraktion Wählergruppe Berger stellt für die Sitzung am 31.03.2025 folgenden Antrag im
Sinne von § 34 Abs. 5 GemO.
„ Auf Antrag einer Fraktion ist eine Angelegenheit, die zu den Aufgaben des Gemeinderats ge-
hört, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen „ § 34 Abs. 5 GemO.
In den letzten sechs Monaten hat der OGR nicht über den gleichen Gegenstand beraten (§ 34
Abs. 1 Satz 2 GemO)
Begründung:
Die Ortsgemeinde ist verpflichtet alle „ sinnvollen“ Maßnahmen zu ergreifen, um einen ausgeglichenen
Haushalt vorzulegen.
Die Ausgeglichenheit des Haushaltes (auch: Haushaltsausgleich) ist ein Haushaltsgrundsatz
der vorschreibt, dass der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer öffentlichen Gebiets-
körperschaft grundsätzlich ausgeglichen sein muss.
In der Kameralistik gilt ein kommunaler Haushalt als ausgeglichen, wenn die laufenden Einnah-
men ausreichen, um die laufenden Ausgaben, sowie die an den Vermögenshaushalt zu leisten-
den Pflichtzuführungen zu decken.
Als Diskussionsbeispiele zwei Anregungen:
https://www.gemeinde-inden.de/aktuelles/bekanntmachungen/Sondernutzungssatz_In-
den_neu_Rat_11-12-_2019.pdf
https://www.vg-bg.de/lebenswert/sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/sondernutzung/
- 2 -
( Der Antrag soll erst einmal einem Gedanken.- und Ideenausgleich dienen. )
Der Antrag wurde in der Ortsgemeinderatssitzung in den zuständigen Ausschuss übergeleitet.
Dieser hat bisher nicht getagt.
Wir bitten um Abstimmung darüber, ob die Mehrheit des OGR überhaupt für eine Einführung ist
oder die Einführung ablehnt.
Dann müßte sich auch kein Ausschuss damit mehr beschäftigen
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Wählergruppe Berger
Gez.
Ralf Berger
Volker Born
Text aus PDF extrahiert