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Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Inden: Abschlusspräsentation und Beschluss des ersten Wärmeplans
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Inden |
| Datum | 2026-12-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr. 133/2026
Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum
Bürgermeisterbüro 15.06.2026
öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Ausschuss für Gemeindeplanung
02.07.2026
und -entwicklung
Rat 23.09.2026
Betrifft:
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Inden: Abschlusspräsentation und Beschluss des ersten
Wärmeplans
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Gemeinde Inden beschließt den ersten kommunalen Wärmeplan für Inden in Form
des vorgelegten Abschlussberichts im Sinne von § 23 Absatz 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG).
2. Der Rat der Gemeinde Inden beauftragt die Verwaltung, die ersten Maßnahmen zur Umsetzung
des kommunalen Wärmeplans, vorbehaltlich haushalterischer Möglichkeiten, vorzubereiten und
dem Rat zum Beschluss erneut vorzulegen.
Begründung:
Bezug:
Beschluss vom 25.04.2024 zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (Vorlage 107/2024).
Am 26.04.2024 wurde die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Stolberg mit der
Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Inden beauftragt. Der Arbeitsprozess
umfasste die vier Schritte: 1. Bestandsanalyse; 2. Potenzialanalyse für Energieeinsparungen und den
Einsatz erneuerbarer Energien; 3. Identifizierung von Eignungsgebieten für zentrale Wärmenetze
und 4. Formulierung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung einer übergreifenden
Wärmewendestrategie.
Zwei Akteurs-Workshops am 13.02.2025 und am 15.05.2025 im Rathaus Inden dienten der aktiven
Einbindung von Fach-ExpertInnen und VertreterInnen aus der Politik, die spezifisches regionales
Knowhow in die Planung einbrachten.
Die Ergebnisse liegen jetzt in Form des Abschlussberichts vor (vgl. Anlage 1), der im Ausschuss
für Gemeindeplanung und -entwicklung am 02.07.2026 von den Projektleitern der EWV präsentiert
wird. Auch der von der Firma greenventory GmbH, Freiburg entwickelte „digitale Zwilling“ wird
kurz vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein Online-Kartentool, das als Arbeitswerkzeug für
Analysen und Visualisierungen und als zentraler Ort für die Datenhaltung im Projekt fungiert und
die Grundlage für die Fortschreibung der Wärmeplanung in der Zukunft darstellt.
Weiteres Verfahren:
Nach Kenntnisnahme und Empfehlung durch den Ausschuss folgt die öffentliche Auslegung für die
Dauer eines Monats mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Danach kann der Wärmeplan durch
den Rat beschlossen und im Internet veröffentlicht werden.
Rechtliche Grundlagen:
Nach dem Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (WPG) sind Gemeinden unter 100.000
Einwohnern zur Erstaufstellung von Wärmeplänen „spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028“
verpflichtet (WPG § 4 Pflicht zur Wärmeplanung Abs. 2 Nr. 2.). Die Umsetzung regelt das
Landeswärmeplanungsgesetz NRW vom 10. Dezember 2024 (LWPG). Der Wärmeplan ist danach
spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten und zu aktualisieren (WPG
§ 25 Fortschreibung des Wärmeplans).
Hinsichtlich der Vorgaben zu den Darstellungen im Wärmeplan gem. WPG Anlage 2 (zu § 23)
besteht Bestandsschutz, wenn ein Beschluss oder eine Entscheidung über die Durchführung der
Wärmeplanung schon vor Inkrafttreten des WPG am 01.01.2024 vorlag, der Wärmeplan spätestens
bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2026 erstellt und veröffentlicht wurde und die Erstellung
Gegenstand einer Förderung aus Mitteln des Bundes war. Letzteres gilt als Nachweis der
wesentlichen Vergleichbarkeit der dem Wärmeplan zu Grunde liegenden Planung mit den
Anforderungen des WPG (WPG § 5 Abs. 2 Nr. 2. i.V. mit Satz 2). Der vorliegende
Abschlussbericht erfüllt die Voraussetzungen für den Bestandsschutz, wenn die Veröffentlichung
bis Ende 2026 erfolgt.
Förderung:
Für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Inden wurde am 28.04.2023 eine
Bundesförderung beantragt und mit Bescheid vom 12.10.2023 eine Zuwendung in Höhe von
109.171 € bewilligt. Das Inkrafttreten von WPG und LWPG führte zur Rückabwicklung der
Förderung (Wärmeplanung jetzt als gesetzliche Pflichtaufgabe) und Ersatz durch einen
Belastungsausgleich des Landes NRW in Höhe von gesamt 175.346,90 € (zahlbar in 5 Tranchen à
35.069,85 € für die Jahre 2024 bis 2028).
Rechtsfolgen:
Grundsätzlich gilt: Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine
einklagbaren Rechte oder Pflichten (WPG § 23 Wärmeplan Absatz 4).
Verpflichtungen, die den Gemeinden im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung
entstehen, enthält die KI-generierte Zusammenstellung in Anlage 2.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Oliver Storz
Aufgestellt
Stefan Pfennings Michael Linzenich
Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer
Anlage(n):
(1) kWP_Abschlussbericht_20260505
(2) kWP_Verpflichtungen fuer Gemeinden
Beschlussvorlage 133/2026 Seite 2
Text aus PDF extrahiert