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Jahresabschlüsse 2025 der Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues (Wasser, Abwasser, Energie) a) Schlussbesprechung mit dem Abschlussprüfer b) Feststellung der Jahresabschlüsse
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues
Sitzungsvorlage
Datum: 03.11.2026
Fachbereich: Fachbereich V - Verbandsgemeindewerke Wasser/Abwasser/Energie
Verantwortlicher Sachbearbeiter: Hauth, Wolfgang
Keine
Frist für die Beschlussfassung:
bis spätestens:
Gremium: Werkausschuss der Verbandsgemeindewerke / 24
Sitzungsdatum: 10.11.2026
Wasserwerk
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: öffentlich
Jahresabschlüsse 2025 der Verbandsgemeindewerke Bernkastel-
Kues
TOP Nr. 1.
a) Schlussbesprechung mit dem Abschlussprüfer
b) Feststellung der Jahresabschlüsse
Sachverhalt:
Gemäß § 27 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Verbindung
mit § 89 der Gemeindeordnung (GemO) sind die Jahresabschlüsse und die
Lageberichte vom Werkleiter über den Bürgermeister dem Werkausschuss
vorzulegen. Zuvor sind die Jahresabschlüsse von einem sachverständigen
Abschlussprüfer nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu prüfen.
Eine jeweilige Ausfertigung des Prüfberichtes der THS Wirtschaftsprüfung GmbH,
Saarbrücken, ist beigefügt. Im ebenfalls beiliegenden Lagebericht der Werkleitung
sind weitere Daten umfassend dargestellt und erläutert.
Gemäß § 3 Abs. 4 der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen muss über
die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem
Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und dem Werkleiter stattfinden. Hierzu sind die
Mitglieder des Werkausschusses und das Gemeindeprüfungsamt der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzuladen. Wirtschaftsprüfer Ulrich Lamberty
von der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken wird das Prüfergebnis
erläutern.
Nach § 2 der EigAnVO beschließt der VG-Rat über die Feststellung des
Jahresabschlusses. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinns oder
die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen. Der Werkausschuss hat den
Beschluss vor zu beraten.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss des Betriebsbereiches WASSERWERK der
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zum 31. Dezember 2025 wird in der
vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in
Höhe von 39.192.521,40 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 323.832,32 € wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
b) Der Jahresabschluss des Betriebsbereiches ABWASSERWERK der
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zum 31. Dezember 2025 wird in der
vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in
Höhe von 75.451.689,08 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 368.206,80 € wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Jahresabschluss des Betriebsbereiches ENERGIE der Verbandsgemeinde
Bernkastel-Kues zum 31. Dezember 2025 wird in der vorliegenden Form
festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 197.975,11
€. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Jahresgewinn in Höhe von 6.775,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anlagen:
Jahresabschlüsse 2025 der Betriebsbereiche Wasserwerk, Abwasserwerk und
Energie
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