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Bebauungsplan Nr. 1895 - Schulzentrum Misburg Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHannover
Datum2026-11-11
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Beschluss- b drucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss Nr. 2080/2026 In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen Anzahl der Anlagen 4 (nur online) In den Verwaltungsausschuss Zu TOP Bebauungsplan Nr. 1895 - Schulzentrum Misburg Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss Antrag, 1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1895 Schulzentrum Misburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen, 2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1895 Schulzentrum Misburg und der Begründung mit Umweltbericht in Anlage 2 zuzustimmen und 3. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus. Ergebnis der Klimawirkungsprüfung Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden neue Baurechte für den Neubau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in der Begründung unter Punkt 5 - Umweltbelange / Umweltverträglichkeit behandelt. Kostentabelle siehe hierzu Anlage 2 zur Drucksache, Kapitel 7 - Kosten für die Stadt. Begründung des Antrages Der Bebauungsplan Nr. 1895 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Schulzentrums Misburg schaffen. Somit dient er der Sicherung des bewährten Schulstandortes, bietet zudem auch Erweiterungsmöglichkeiten östlich der Ludwig-Jahn-Straße. Für diese Planung sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dafür sieht die Planung im Landschaftsraum “Leineauen“ zwischen Seelze - Letter und - 1 - Marienwerder (Teil B) auf einem ca.11.050 m² großen Acker die Umwandlung in mesophiles Grünland vor Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat am 07.06.2023 (Drs. 15-1174/2023) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 13.07.2023 bis 28.08.2023 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 11.05.2026 bis 10.06.2026 statt. Während dieser Zeit sind drei abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in Anlage 3 behandelt. Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können. 61.13 Hannover / 28.10.2026 - 2 -

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