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Sozialpsychiatrische Versorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (Drucks. Nr. 15-2012/2026)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHannover
Datum2026-11-12
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SPD-Fraktion ( Anfrage Nr. 15-2012/2026 ) Eingereicht am 28.09.2026 um 12:52 Uhr. gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld Sozialpsychiatrische Versorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld Der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Hannover bietet Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen Beratung, Krisenintervention, Vermittlung in weitere Hilfen sowie bei Bedarf Hausbesuche an. Die Zuständigkeit für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld ist derzeit auf unterschiedliche Beratungsstellen verteilt. Frage 1: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner aus den Stadtteilen Groß-Buchholz, Kleefeld und Heideviertel haben in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Leistungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Anspruch genommen? Bitte möglichst aufschlüsseln nach Stadtteil, Jahr und Art der Leistung, insbesondere nach aufsuchenden Hilfen beziehungsweise Hausbesuchen. Frage 2: Wie stellen sich bei den für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zuständigen sozialpsychiatrischen Beratungsstellen die aktuelle personelle Besetzung, die regulären Erreichbarkeitszeiten, die Auslastung sowie die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem Erstgespräch dar? Frage 3: Aus welchen Gründen ist die Zuständigkeit für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld auf unterschiedliche sozialpsychiatrische Beratungsstellen verteilt, und wird diese Zuständigkeitsstruktur regelmäßig hinsichtlich Erreichbarkeit, Fallaufkommen und Versorgungsbedarf überprüft? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? 18.62.04 BRB Hannover / 14.10.2026 - 1 -

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