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Sozialpsychiatrische Versorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (Drucks. Nr. 15-2012/2026)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Hannover |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SPD-Fraktion
( Anfrage Nr. 15-2012/2026 )
Eingereicht am 28.09.2026 um 12:52 Uhr.
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
Sozialpsychiatrische Versorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Hannover bietet Menschen in psychischen
Krisen und mit psychischen Erkrankungen Beratung, Krisenintervention, Vermittlung in
weitere Hilfen sowie bei Bedarf Hausbesuche an. Die Zuständigkeit für den Stadtbezirk
Buchholz-Kleefeld ist derzeit auf unterschiedliche Beratungsstellen verteilt.
Frage 1:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner aus den Stadtteilen Groß-Buchholz, Kleefeld und
Heideviertel haben in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Leistungen des
Sozialpsychiatrischen Dienstes in Anspruch genommen? Bitte möglichst aufschlüsseln nach
Stadtteil, Jahr und Art der Leistung, insbesondere nach aufsuchenden Hilfen
beziehungsweise Hausbesuchen.
Frage 2:
Wie stellen sich bei den für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zuständigen
sozialpsychiatrischen Beratungsstellen die aktuelle personelle Besetzung, die regulären
Erreichbarkeitszeiten, die Auslastung sowie die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem
Erstgespräch dar?
Frage 3:
Aus welchen Gründen ist die Zuständigkeit für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld auf
unterschiedliche sozialpsychiatrische Beratungsstellen verteilt, und wird diese
Zuständigkeitsstruktur regelmäßig hinsichtlich Erreichbarkeit, Fallaufkommen und
Versorgungsbedarf überprüft? Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
18.62.04 BRB
Hannover / 14.10.2026
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