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Erweiterung des Betreuungsangebotes in der städtischen Kindertagesstätte Rut-Bahlsen-Zentrum um eine integrative Kindergartengruppe
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Hannover |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschluss-
b
drucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Jugendhilfeausschuss Nr. 2007/2026
In den Verwaltungsausschuss
Anzahl der Anlagen 0
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Erweiterung des Betreuungsangebotes in der städtischen Kindertagesstätte
Rut-Bahlsen-Zentrum um eine integrative Kindergartengruppe
Antrag,
das Betreuungsangebot der Kindertagesstätte Rut-Bahlsen-Zentrum, Heidering 73,
30625 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, zum 01.01.2027 um
eine integrative Kindergartengruppe (18 Plätze mit Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3
Jahren bis zum Schuleintritt) zu erweitern
und
ab dem 01.01.2027, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, einen jährlichen
Aufwandsansatz analog der Förderung freier Träger der Wohlfahrtpflege auf der
Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und
Kindergartengruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zur Verfügung zu stellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere
achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
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Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501 Kindertagesbetreuung
Einzahlungen Auszahlungen
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 12.600,00
Saldo Investitionstätigkeit -12.600,00
Teilergebnishaushalt 51
Angaben pro Jahr
Produkt 36501 Kindertagesbetreuung
Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 55.155,71 Personalaufwendungen 66.126,02
Kostenerstattungen 21.362,48 Sach- und Dienstleistungen 399,82
Sonstige ordentliche
Aufwendungen 659,44
Saldo ordentliches Ergebnis 9.332,91
Bei den im Teilfinanzhaushalt unter der Position "Erwerb von beweglichem Sachvermögen"
angegebenen Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die im Rahmen der Beschaffung
für notwendige Ausstattungsgegenstände anfallen. Unter den Ertragspositionen
"Zuwendungen und allg. Umlagen“ und "Kostenerstattungen“ sind Einnahmen aus erhöhter
Landesförderung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) für die betreuten
Kinder mit Behinderungen aufgeführt. Die Umstrukturierung hat zur Folge, dass die
künftigen Einnahmen (ordentliche Erträge) die Ausgaben für Personal- und Sachkosten
(ordentliche Aufwendungen) um jährlich rund 9.350,-€ übersteigen.
Begründung des Antrages
Die städtische Kindertagesstätte Rut-Bahlsen-Zentrum bietet zurzeit folgende
Betreuungsstruktur an:
2 integrative Krippengruppen (je 12 Plätze/Ganztagsbetreuung, davon bis zu je 2
Plätzen integrativ)
2 integrative Kindergartengruppen (je 18 Plätze/Ganztagsbetreuung, davon je 2-4 Plätze
integrativ).
Seit ihrer Eröffnung im Jahr 2012 verfügte die Kindertagesstätte auch über eine integrative
Hortgruppe für Kinder im Grundschulalter. Diese Gruppe wurde zum 31.07.2024 im
Zusammenhang mit der Erweiterung des Ganztags-Angebotes der umliegenden
Grundschulen geschlossen. Die Räume der Hortgruppe blieben seither ungenutzt. Im
Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld besteht ein anhaltend hoher Bedarf an integrativen
Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter, der nicht mit den bereits vorhandenen
Angeboten abgedeckt werden kann. Auch im Bereich der sog. Regelplätze übersteigt die
Anzahl der Anmeldungen aktuell und auf absehbare Zeit das Angebot. Die
Kindertagesstätte beabsichtigt daher, das reguläre und integrative Platzangebot innerhalb
der Einrichtung zu erweitern. Die in der neuen Gruppe angebotenen Plätze kommen dieser
Nachfrage entgegen und sind bedarfsgerecht. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird
Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten
Betreuungsangebot für Kinder mit und ohne Behinderung nachgekommen.
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Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
Hannover -Landesjugendamt- abgestimmt und der erforderliche Umbau der Garderoben
und des Sanitärbereichs ist bereits erfolgt.
Die entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.72
Hannover / 14.10.2026
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