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Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gemarkung Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Höhr-Grenzhausen
Datum2026-11-10
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Beschlussvorlage Nummer 2/075/2026 Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung Datum 07.10.2026 Lind, Thomas Aktenzeichen FB 2 510.02 Bezugnummer Beratungsfolge Termin Status Bau- u. Park- u. Friedhofsausschuss Stadt Höhr- 10.11.2026 öffentlich beschließend Grenzhausen Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk 1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.: Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gemarkung Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal Sach- und Rechtslage: Der Eigentümer des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal beabsichtigt, an das bestehende Wohngebäude einen Balkon anzubauen (vgl. beigefügter Lageplan und Zeichnung). Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Gegen den geplanten Anbau des Balkons bestehen aus Sicht der Gemeinde keine Bedenken. Das Vorhaben wird als städtebaulich unproblematisch beurteilt. Gemäß § 35 Abs. 2 i. V. m. § 35 Abs. 3 BauGB stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen bzw. werden durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB kann erteilt werden. Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 1 Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 2 Beschlussvorschlag: Der Errichtung eines Balkons an ein bereits bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gemarkung Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal wird zugestimmt. Das Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 3 Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 4

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