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Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gemarkung Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Höhr-Grenzhausen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 2/075/2026
Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung Datum 07.10.2026
Lind, Thomas Aktenzeichen FB 2 510.02
Bezugnummer
Beratungsfolge Termin Status
Bau- u. Park- u. Friedhofsausschuss Stadt Höhr- 10.11.2026 öffentlich beschließend
Grenzhausen
Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk
1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.:
Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gemarkung
Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal
Sach- und Rechtslage:
Der Eigentümer des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Grenzhausen, Flur
13, Flurstück 38/2, Brextal beabsichtigt, an das bestehende Wohngebäude einen Balkon anzubauen (vgl.
beigefügter Lageplan und Zeichnung).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Gegen den geplanten Anbau des
Balkons bestehen aus Sicht der Gemeinde keine Bedenken. Das Vorhaben wird als städtebaulich
unproblematisch beurteilt.
Gemäß § 35 Abs. 2 i. V. m. § 35 Abs. 3 BauGB stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen
bzw. werden durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB kann erteilt werden.
Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 1
Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 2
Beschlussvorschlag:
Der Errichtung eines Balkons an ein bereits bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück
Gemarkung Grenzhausen, Flur 13, Flurstück 38/2, Brextal wird zugestimmt.
Das Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 3
Vorlagen-Nr.: 2/075/2026 Seite: 4
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