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Errichtung eines Strandpavillons auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 28, Flurstück 1777/7, Bergstraße
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Höhr-Grenzhausen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 2/074/2026
Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung Datum 05.10.2026
Lind, Thomas Aktenzeichen FB2 510.02
Bezugnummer
Beratungsfolge Termin Status
Bau- u. Park- u. Friedhofsausschuss Stadt Höhr- 10.11.2026 öffentlich beschließend
Grenzhausen
Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk
1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.:
3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.:
Errichtung eines Strandpavillons auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 28, Flurstück 1777/7,
Bergstraße
Sach- und Rechtslage:
Der Bauherr plant die Errichtung eines Strandpavillons auf dem Grundstück Gemarkung Höhr, Flur 28,
Flurstück 1777/7, Bergstraße. Die Anlage dient als Ergänzung zur bestehenden Wellnessanlage.
Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Demnach können
sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche
Belange nicht beeinträchtigt ist und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben wird als städtebaulich
verträglich beurteilt. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Der geplante Strandpavillon steht zudem in einem unmittelbaren funktionalen Zusammenhang mit der
bereits vorhandenen Wellnessanlage. Durch seine Lage und Nutzung ergänzt er das bestehende Wellness-
und Erholungsangebot der Hotelanlage in sinnvoller Weise. Die geplante Nutzung fügt sich daher nicht
nur städtebaulich, sondern auch funktional sehr gut in den bestehenden Bereich der Wellnessanlage ein.
Letztlich erfährt der der in der Vergangenheit genutzte Tennisplatz eine andere Nutzung.
Das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB kann erteilt werden.
Vorlagen-Nr.: 2/074/2026 Seite: 1
Vorlagen-Nr.: 2/074/2026 Seite: 2
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag zur Errichtung eines Strandpavillons, Ruheliegen und Yoga bei Nutzung des
Außenbereichs auf dem Grundstück
Gemarkung Höhr
Flur 28
Flurstück 1777/7
Lage: Bergstraße
wird zugestimmt.
Das Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Vorlagen-Nr.: 2/074/2026 Seite: 3
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